Wahlcomputer und Online-Parteitage – Gedanken zum Weg zu Demokratie, Beteiligung und Verbindlichkeit (2)

Eigentlich wollte ich im zweiten Teil über die praktizierte innerparteiliche Demokratie schreiben, aber es gab eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu Online-Parteitagen, die mich in dieser Woche stark beschäftigt hat. http://www.volkerbeck.de/cms/files/327-11-a.pdf

Online-Parteitage – Voraussetzungen lt. Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes.

Zunächst wird die Möglichkeit Mitgliederversammlungen online durchzuführen, positiv im Grundsatz beschieden, in dem die Regelung für die Gestaltung der Willensbildung innerhalb des Organs der Mitgliederversammlung der Partei überlassen bleibt. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass bei dieser Art der Mitgliederversammlung

  1. Diskussionen unter den Mitgliedern möglich sind.
  2. die Möglichkeit von Rede- und Antragsrecht wahrgenommen werden kann
  3. durch ordnungsgemäße Stimmabgabe Beschlüsse entschieden werden können.
  4. die Mitglieder über die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme verfügen.

Diese Grundsätze aus dem Vereinsrecht werden in der Folge der Ausarbeitung versucht im Bezug zu Online-Parteitagen zu betrachten, wobei meiner Meinung nach im 3. Punkt der wissenschaftliche Dienst eklatante Fehler macht, in dem er geheime Wahlen und Abstimmungen im Netz für zulässig hält. Aber dazu später mehr, es gibt Wege die zu Lösungen führen können und auch ein Wissenschaftlicher Dienst kann sich irren.

Diskussion, Rede- und Antragsrecht, Rede- und Gegenrede, Willensbildung

Zunächst wird zu Punkt 1 festgestellt, dass die Durchführung von Parteitagen nicht gegen §§ 8, 9 Part verstößt. Aus dem Gesetzestext geht das Erfordernis für die körperliche Anwesenheit der Mitglieder nicht zwingend hervor. Zum Zeitpunkt der Gesetzesbildung gab es nur den schriftlichen Weg, der keine Rede und Gegenrede zulässt, die von allen Teilnehmern verfolgt werden kann. Weiter wird festgestellt, dass kein Verstoß gegen die Garantie für die Willensbildung in der Mitgliederversammlung vorliegt, dass die Durchführung online nur eine Modalität der Gestaltung der Versammlung ist. Also wenn man es jedem Mitglied technisch ermöglicht, an einem Online-Parteitag teilzunehmen, ist sowohl die Diskussion, Rede und Gegenrede als auch die Willensbildung möglich. Der Vorteil liegt auf der Hand, man ist örtlich unabhängig. Die Teilnahme von mehr Mitgliedern und somit mehr direkter Einfluss wäre keine Zukunftsmusik mehr.

Technische Voraussetzungen

Die technischen Voraussetzungen könnten noch ein Knackpunkt sein, hier sehe ich es als möglich an, dass die Partei selbst dezentral an Ort mit technischen Mitteln die Teilnahme für die Mitglieder ermöglicht, die über diese Voraussetzungen nicht verfügen. Ohne jetzt schon vergleichen zu wollen, wir hatten im Berliner Landesverband zum Beispiel lange Zeit die Idee, Offline-Piraten die Teilnahme am Liquid Feedback an dezentralen Plätzen, wie z.B. Crewtreffen zu ermöglichen. Diese Art und Weise wurde leider nur gering umgesetzt, wenn wir diesen Weg gehen wollen, wäre etwas in dieser Art in jeder Gliederung umzusetzen, um die Teilnahmemöglichkeiten zu verbessern.

Geheime Wahlen und Abstimmungen

Nun bleibt uns noch Punkt 3, die Möglichkeit Entscheidungen auf der Mitgliederversammlung zu treffen und hierbei irrt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages nach meiner Ansicht vollständig.

Im ersten Punkt 3.3.1. stellt man zwar das Erfordernis fest, dass geheime Wahlen und somit auch geheime Abstimmungen ermöglicht werden müssen, aber irrt in der Umsetzung, in dem man nach Studium von Literatur (welche auch immer) zu diesem Schluss kommt:

In der Literatur findet sich die Idee, für die Stimmabgabe ein vom Zugangscode zum Parteitag separates Passwort zu verteilen. Es wird die Verwendung zweier Datenbanken vorgeschlagen. Das Mitglied könnte sich dann mittels seines Passwortes in die erste Datenbank einwählen, wo es einen Zufallscode zugewiesen bekomme, mit dem es dann in der zweiten Datenbank eine Stimme abgeben könnte.

Man kann soviel Zufallscodes erzeugen wie man will, wenn man nicht den Grundsatz beachtet, dass jedes Wahlverfahren für die Teilnehmer nachvollziehbar und die Ergebnisse eine Möglichkeit der Überprüfung bieten müssen. Man müsste sicherstellen, dass jeder Teilnehmer die Funktionsweise der Verschlüsselungssoftware und deren Zusammenspiel mit der  Abstimmungssoftware nachvollziehen kann. Das würde voraussetzen, dass hierzu jeder Teilnehmer nicht nur über erhebliches Fachwissen verfügen müsste, um diese Vorgänge grundsätzlich zu beleuchten, sondern auch über die der eingesetzten Software. Nun ja machen wir es kurz, ich kann das schon mal nicht. Ich kann das Wahlverfahren Papier – Urne – Stift nachvollziehen, aber keine Software. Was dort geschieht, weiß ich schlichtweg nicht ohne Fachwissen.

Man kann seine eigene Stimme vielleicht noch nachvollziehen, diese überprüfen, aber man kann nicht überprüfen, dass die anderen Teilnehmer real existierende Menschen sind, doppelt Zugangscodes enthalten haben oder jemand mit Fachwissen das ganze System manipuliert. Daher ein komplettes ES GEHT NICHT bei geheimen Wahlen im Netz.

Wer meint, ich irre mich – erinnere sich an die Kampagne gegen Wahlcomputer vom CCC http://wahlcomputer.ccc.de/ und erinnere sich weiter an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 03.03.2009 und die formulierten Leitsätze http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20090303_2bvc000307.html

1.      Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.

2.      Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.

Wie geschrieben, ob nun elektronische Wahlgeräte oder Software, es müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Wenn nun aber eine Software wesentliche Wahlhandlungen verarbeitet und das Ergebnis ermittelt, dann kann man nicht von einer Überprüfbarkeit durch die Teilnehmer ohne besondere Sachkenntnis sprechen.

Ich hätte eigentlich nicht in meinen Posts über die offenen elektronischen Abstimmungen darüber gezweifelt, dass man auch nur ansatzweise davon ausgehen könnte, das geheime Wahlen im Netz möglich sind, aber ich wurde eines besseren belehrt. Da darf man die Frage stellen, warum der wissenschaftliche Dienst des Bundestages überhaupt anhand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der damaligen Aufmerksamkeit bei der Recherche nichts über diesen Sachverhalt gefunden hat.  Aber wie gesagt, irren ist menschlich, ich gehe davon aus, dass beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auch Menschen arbeiten, die nicht unbelehrbar sind.

Briefwahl

Heißt das jetzt das Aus für Online-Parteitage? Eigentlich schon, da man weder geheime Abstimmungen noch geheime Wahlen ermöglichen kann. Soweit eine Wahl ansteht, wird man keinen Online-Parteitag durchführen können, Wahlen als geheime Abstimmungen erfordern nach wie vor die Präsenz der Wählenden. Nein, Briefwahl ist auch kein Heilmittel, hier kann man gerne bei http://liquidfeedback.org/2011/09/15/ueberprufbarkeit-demokratischer-prozesse-teil-1/ nachlesen, zusammenfassend kurz:

  • Akkreditierung auf dem Postwege an den jeweiligen Teilnehmer ist nicht für die Teilnehmer nachvollziehbar
  • Mehrfache Zusendung, Fehler, Manipulationen können nicht erkannt werden.
  • Ausgefüllte Stimmzettel werden an eine zuständige Stelle zurückgeschickt, die Vorgänge in dieser Stelle sind für die Teilnehmer an der Wahl nicht nachvollziehbar
  • Das gefährliche an der Briefwahl ist, dass die Überprüfung der Stimmzettel selbst zwar öffentlich erfolgen kann, aber Fehler und Manipulationen nicht auffallen würden, man zählt dann einfach die manipulierten Stimmzettel mit.

Also geheime Wahlen können wir uns abschminken, wie sieht es mit geheimen Abstimmungen aus? Genauso. Zum einen kann es Vorgänge geben, die einer geheimen Abstimmung erfordern, zum anderen kann während der Mitgliederversammlung ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt und befürwortet werden.

Die Möglichkeit von Urabstimmungen über Vorgänge, die geheim abzustimmen sind.

Sofern von einer Notwendigkeit der geheimen Abstimmung bereits vor Mitgliederversammlung ausgegangen wird, dann sollte man diesen Vorgang erst gar nicht auf der Online-Mitgliederversammlung behandeln.  Hierzu könnte man, wenn man auch die satzungsrechtlichen Voraussetzungen trifft, Urabstimmungen in den jeweiligen Gebietsgliederungen durchführen.  Meiner Ansicht nach ist vor der Urabstimmung aber die Diskussion, Rede- und Gegenrede, somit die Meinungsbildung zu setzen, so dass man auch die Möglichkeit hat Alternativanträge einzubringen bzw. über mehrere Anträge zum gleichen Thema insgesamt abzustimmen.  Wenn man darauf verzichtet, entzieht man den Teilnehmern die Möglichkeit das Für und Wider abzuwägen, die eigene Meinung anzubringen, selbst wenn diese nur von einer Minderheit getragen wird.

Eine Urabstimmung wäre meiner Ansicht nach nur zuverlässig durchführbar,  wenn man an einem Tag im gleichen Zeitraum über die gesamte Bundesrepublik verteilt in den entsprechenden Gliederungen Wahlurnen aufstellt, Kommissionen die Vorgänge überwachen und auch Beobachter zumindest zum Teil die Abstimmung überwachen und die Auszählung verfolgen, so wie man das bei Wahlen kennt. Das erscheint auf den ersten Blick als erheblicher Aufwand, auf den zweiten Blick weniger, wenn man an einem Termin mehrere Vorgänge abhandeln und abstimmen kann.

Wenn bei einer Online-Mitgliederversammlung ein Antrag auf geheime Abstimmung erfolgt und diesem nachgekommen wird, dann wären die Abstimmung über die Anträge von der Online-Mitgliederversammlung in die nächste Offline-Mitgliederversammlung zu übertragen oder eben bei der nächsten Urabstimmung mit zu berücksichtigen. Die Online-Mitgliederversammlung kann für Diskussion und eventuelle Gegenpositionen, somit zur Meinungsbildung zum später abzustimmenden Antrag genutzt werden. Ich halte es in diesem Zusammenhang für zumut- und durchführbar, einen regelmäßigen Turnus für Urabstimmungen in Bezug auf geheime Abstimmungen zu finden.

Insgesamt ist die konstruktive Auseinandersetzung mit einem Thema kaum an einem Tag möglich, so dass man auch die Anträge, die an die Online-Mitgliederversammlung gestellt werden, vor und von der Versammlung ausreichend diskutieren, ergänzen, ändern kann bzw. Gegenanträge formulieren kann.

Ersatz für Abstimmungen durch Handzeichen.

Nun stimmt man nicht nur geheim auf Mitgliederversammlungen ab, sondern es gibt Abstimmungen per Handzeichen, die man im Rahmen einer öffentlichen elektronischen Abstimmung durchführen kann, wenn man deren Überprüfbarkeit gewährleistet.

Dieses Thema hat bereits der Interaktive Democracy e.V. näher auf seinem Blog liquidfeedback.org behandelt worden, ich kann es nicht besser erklären, aber da mir auch heute wieder Unverständnis in diesem Bezug begegnet ist, Auszug – Quelle: http://liquidfeedback.org/2011/09/15/ueberprufbarkeit-demokratischer-prozesse-teil-2/

Der erste Ansatz, die abgegebene Stimme von der abgebenden Person zu trennen, versucht die Fähigkeit der physikalischen Wahlurne mittels Computersoftware nachzubilden. Egal ob hierbei ein elektronisches Wahlgerät oder eine über das Internet verteilt betriebene Computersoftware zum Einsatz kommt, sind diese Verfahren alle durch die Teilnehmer nicht überprüfbar. Denn im Gegensatz zum geringen notwendigen Verständnis um die Funktionsweise einer echten Wahlurne zu verstehen und ihre korrekte Anwendung zu überprüfen, ist bei elektronischen Geräten oder Computersoftware immer ein erhebliches Fachwissen erforderlich, um das Verfahren überhaupt im Detail verstehen zu können. Aber selbst mit dem nötigen Fachwissen, ist es für Teilnehmer an Abstimmungen mit einem Wahlcomputer nicht möglich, das tatsächlich eingesetzte Wahlgerät oder die tatsächlich an der Abstimmung beteiligten, mit dem Internet verbundenen Computer selber einer Untersuchung zu unterziehen.

 Der zweite Ansatz ist eine Entkopplung der mit der Abstimmung verknüpften Identität von der Person. Hierzu wird eine von einer zentralen Stelle garantierte Identität benötigt, die eindeutig sein muss, jedoch nicht mit der Person in Verbindung gebracht werden können soll. Diese zentrale Stelle kann z. B. der Vorstand einer Organisation sein, der jedem Mitglied eine eindeutige Identität in Form eines Pseudonyms zuweist oder z. B. die Bundesregierung, die mittels des elektronischen Personalausweises eine eindeutige, aber pseudonyme Identität für jeden Ausweisinhaber garantiert. Ob tatsächlich hinter jeder Identität genau eine Person steht kann durch die Teilnehmer jedoch nicht geprüft werden.

 Da dieses Pseudonym nicht geeignet ist, anderen Teilnehmern die Identifikation der Person zu erlauben, kann von den Teilnehmern die Akkreditierung in keiner Weise geprüft werden. Die Teilnehmer können auch nicht prüfen, ob von jeder Person nur eine Stimme gezählt wird, da nicht geprüft werden kann, ob eine Person mehrfach akkreditiert wurde. Hier muss dann z. B. auf die zertifizierende Regierungsstelle sowie auf die Administratoren des Abstimmungssystems vertraut werden.

 Fazit: Der Ersatz von Abstimmungen per Handzeichen mittels Online-Abstimmung bei einem Online-Parteitag ist nur mit der Identifizierbarkeit der Teilnehmer unter sich möglich, in dem den diese auf verschiedenen offiziellen Treffen, zu denen auch offiziell zu diesem Zweck eingeladen wurde, sich den anderen in ihrer jeweiligen Gliederung vorstellen. Das Verfahren, was man dazu verwenden kann, habe ich bereits unter https://loreenasworte.wordpress.com/2011/11/29/offene-elektronische-abstimmungen-in-liquid-feedback-wie-geht-es/ beschrieben.

Die Überprüfbarkeit ist unabhängig von der Software zu betrachten, das Problem der Überprüfbarkeit von öffentlichen elektronischen Abstimmungen besteht im Verfahren an sich, wenn man Pseudonymität und Anonymität gewährleisten will, dann ist auch diese Art der Beschlussfassung auf einem Online-Parteitag nicht umsetzbar und somit die Möglichkeit Online-Parteitage durchzuführen an sich auch.

Ich habe in meinem Blog bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass auch die derzeitige Verwendung von innerparteilichen Meinungstools, ob sie nun Liquid Feedback oder LimeSurvey oder was weiß ich heißen mittels Pseudonyme, nicht anderes bedeutet, als  Wahlcomputer zu benutzen. Immer noch reden wir uns damit heraus, dass diese ja nur Meinungsbilder sind, an die man sich halten kann oder nicht und verschließen bewusst die Augen davor, dass diese Meinungsbilder Entschlüsse der Piraten sind, die auf Offline-Parteitagen in Beschlüsse umgewandelt werden.

Wir verschließen uns davor, dass wir den Piraten, die auf kommunaler Ebene und Landesebene in die „Parlamente“ eingezogen sind, jegliche Möglichkeit nehmen, die Entschlüsse aus innerparteilichen Tools als Empfehlungen anzusehen. Wir wollen alle Einfluss ausüben und dass diese unsere Interessen vertreten (unabhängig von der Gewissensentscheidung), wir wollen, dass Vorstände organisatorische Belange nach unseren Ansichten umsetzen, aber wir sind nicht dafür bereit, selbst Verantwortung zu übernehmen. Andere sollen für uns handeln und für diese Handlungen selbst die Verantwortung übernehmen und wenn sie dann anders handeln, als es allgemein erwartet wird, hagelt es Vorwürfe, Shitstorms, man würde die Prinzipien der Piratenpartei verraten.

Irgendwie finde ich das schon sehr verlogen, man sollte endlich jeder für sich entscheiden, will ich Einfluss auf die Politik oder will ich sie nicht, letzteres ist o.k., da braucht man auch nicht offen aufzutreten, die sich anbietenden Möglichkeiten online zu Entschlüssen für die Partei zu kommen, nicht zu nutzen, sich eben nur an Diskussionen, Rede- und Gegenrede soweit zu beteiligen, wie man es selbst mit seiner Einstellung, im Hintergrund bleiben zu wollen, vereinbaren kann.

Wer Einfluss auf Vorstände und Parlamente geltend machen will, der kann nicht nur fordern, sondern muss selbst einen Teil der Verantwortung tragen, in dem er sich offen auf einer Versammlung zur Akkreditierung und somit zur Teilnahme an einem Entschließungstool vorstellt. Somit wird innerhalb des Systems den Teilnehmern die Möglichkeit der Identifizierbarkeit der anderen Teilnehmer ermöglicht, Manipulationen können eher aufgedeckt werden und es kann die Überprüfung, ob die Teilnehmer überhaupt reale Personen sind, erfolgen.

Solange man nur immer sagt, dass man ja sich an der Meinung der Basis orientiert, aber bei den verwendeten Tools die Verknüpfung der abgegebenen Stimme mit dem Teilnehmer für die anderen Teilnehmer vermeiden will, solange man weiterhin auffordert, dass man Autoritäten doch blind vertrauen muss / sollte, solange werden wir uns jede Möglichkeit berauben, in irgendeiner Form Online-Parteitage durchführen zu können. Damit berauben wir uns auch der Möglichkeit, jedem die Teilnahme zu ermöglichen, obwohl dies unser Anspruch ist, den wir gerne bei jeder Gelegenheit äußern. Bei uns kann jeder mitmachen, bei uns kann jeder auf Mitgliederversammlungen und Parteitagen sein Stimmrecht ausüben, nein kann man nicht, schon aus logistischen Gründen nicht. Was wäre den am letzten Parteitag gewesen, wenn wirklich jeder aktive Pirat erschienen wäre, man hätte diese nicht aufnehmen können und somit von der Versammlung ausschließen müssen.

Wir sind immer schnell dabei, die Vorteile der Ansätze einer besseren direkten Beteiligung an demokratischen Entscheidungen zu fordern, aber im internen Gebrauch finden wir Ausreden über Ausreden.  Wir erwähnen innerparteiliche Tools in Interviews in Medien, Talkshows etc. als Alleinstellungsmerkmal, aber haben noch immer nicht begriffen, dass wir uns ständig selbst belügen.

Entschlüsse aus innerparteilichen Tools haben Einfluss auf Vorstands- und Parteitagsentscheidungen. Weil sie diesen Einfluss haben, haben wir die Pflicht diese so manipulationssicher und überprüfbar zu machen,  wie es  möglich ist. Das sind wir denen, von denen wir Entscheidungen in unserem Sinne als Piratenpartei verlangen, einfach schuldig. Ansonsten können wir uns weiter etwas vormachen und von Shitstorm zu Shitstorm vergessen, was wir eigentlich wollten und weiterhin uns im Kreis drehen und das beste Beispiel in unserem Staat für die Verwendung von Wahlcomputern abgeben.

Daher wundert es mich auch nicht besonders, dass man diese Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gleich zum Anlass genommen hat, großkalibrig von „Heute habe ich die wundervolle Nachricht erhalten, dass der Bundestag die grundsätzliche Zustimmung für die Durchführung von Online-Parteitagen beschlossen hat.”  http://flaschenpost.piratenpartei.de/2011/12/15/online-parteitage-rechtlich-bestatigt/#comment-1219. Nein, erstes hat der Bundestag das nicht beschlossen, diese Aussage wurde vom Zitatgeber bereits im Kommentar zurückgenommen, aber ohne die Möglichkeit, Abstimmungen zu gewährleisten, ist kein Online-Parteitag möglich, das hat der wissenschaftliche Dienst neben der Möglichkeit der Diskussion, des Rede- und Antragsrechts, der Willensbildung, den technischen Voraussetzungen als Grundbedingung genannt. Keine Abstimmungen = kein Online-Parteitag, sondern einfaches Debattiertreffen.

So und jetzt könnt ihr euch überlegen, was wir wollen, wollen wir nach wie vor uns selbst belügen, wollen wir nach wie vor nur so tun, als würden wir tatsächlich daran arbeiten, jedem die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung oder Parteitag zu ermöglichen oder sind wir einfach mal ehrlich und erkennen, was wir selbst alle leisten müssen, um diesen Anspruch gerecht zu werden.

P.S. Zum Thema Urabstimmungen ergänzt, nur über Anträge abstimmen reicht nicht, die Willensbildung muss vor der Abstimmung auf anderem Wege gewährleistet werden, um Gegenpositionen, Änderungen, Alternativen berücksichtigen zu können. 

6 Gedanken zu “Wahlcomputer und Online-Parteitage – Gedanken zum Weg zu Demokratie, Beteiligung und Verbindlichkeit (2)

  1. [quote]
    Fazit: Der Ersatz von Abstimmungen per Handzeichen mittels Online-Abstimmung bei einem Online-Parteitag ist nur mit der Identifizierbarkeit der Teilnehmer unter sich möglich, in dem den diese auf verschiedenen offiziellen Treffen, zu denen auch offiziell zu diesem Zweck eingeladen wurde, sich den anderen in ihrer jeweiligen Gliederung vorstellen.
    […]
    Die Überprüfbarkeit ist unabhängig von der Software zu betrachten, das Problem der Überprüfbarkeit von öffentlichen elektronischen Abstimmungen besteht im Verfahren an sich, wenn man Pseudonymität und Anonymität gewährleisten will, dann ist auch diese Art der Beschlussfassung auf einem Online-Parteitag nicht umsetzbar und somit die Möglichkeit Online-Parteitage durchzuführen an sich auch.
    [/quote]

    Eines verstehe ich bei Deiner Argumentation nicht.
    Im ersten Teil Deines Posts schreibst Du an mehreren Stellen – zurecht – dass die eingesetzte Software ohne Fachwissen nicht überprüft werden kann.

    Und ergänzend kann ich nur sagen: selbst mit Fachwissen kann Manipulation durch Administratoren des Systems oder Hacking nicht wirklich überprüft bzw. belegt werden.

    Was hilft denn dann das Klarnamen-Verfahren mit dem im anderen Post beschriebenen Akkreditierungsverfahren. Auch wenn so vorgegangen wird, ist es ohne weiteres möglich das System zu manipulieren. Und selbst wenn eine Überprüfung im Anschluss stattfindet, wie sollte z.B. ein Teilnehmer dessen Stimme durch einen anderen „gefälscht“ wurde, nachweisen, dass dies geschehen ist.

    Ergo: Du weist im ersten Teil Deines Posts nach, was Du im Abschnitt mit den Klarnamen nicht mehr berücksichtigst.

    Die Klarnamen helfen nichts aber auch gar nichts, was die Überprüfbarkeit des Verfahrens durch die Teilnehmer selbst angeht.

    1. Wenn man dem vorgeschlagenen Verfahren zur Akkreditierung folgt, sind Rückschlüsse auf die Teilnehmer des System möglich. Man hat die Möglichkeit dem Teilnehmer im System eine real vorhandene Person zuzuordnen.

      Fangen wir mal an, Akkreditierungen im System sind gleich der Vorstellungen auf den Akkreditierungstreffen, alles andere würde auffallen, daher kann man die Anzahl der Teilnehmer des Systems nicht ungeprüft erweitern.

      Zuordnung – es stellt sich jemand auf einem Akkreditierungstreffen vor. Dazu wird der Name genannt und die Mitgliedsnummer, dieser wird von 2 zuvor gewählten Piraten anhand von persönlichen Dokumenten des vorstellenden Piraten kontrolliert. Ein anwesendes Mitglied des Vorstandes bestätigt, dass die Person mit dem benannten Namen Mitglied der Piratenpartei ist, die benannte Mitgliedsnummer stimmt.

      Da diese Akkreditierungstreffen möglichst nicht nur von 4 Piraten besucht werden sollten, sondern eher die Akkreditierung im Rahmen von Treffen oder Versammlungen erfolgen sollte, sind jetzt alle Anwesenden in Kenntnis davon, ein Pirat mit benanntem Namen ist Mitglied der Piratenpartei und stimmt mit der vor Ihnen stehenden Person überein.

      Aufgrund dessen, dass der Ort und das Datum der Akkreditierung im Profil einzutragen ist, können nun die Anwesenden bestätigen, ja dort hat sich jemand mit dem Namen vorgestellt, seine Angaben wurden kontrolliert – dieses Mitglied ist existent.

      Zusätzlich kann man anhand der bekannten Angaben das jeweilige Mitglied direkt auf sein Abstimmungsverhalten ansprechen, gerade wenn es nicht dem entspricht, was man normalerweise vom Mitglied wahrnimmt. Eine zusätzliche Möglichkeit, ein Nebenaspekt, der einen Verdacht relativ schnell ausräumen kann.

      Letztendlich geht es darum, dass man Manipulationen nachprüfen, aufdecken kann, dass ist nicht möglich, wenn man keine Verknüpfung der abgegebenen Stimme des Teilnehmers mit einer real existierenden Person zu lässt.

      Manipulation verhindern kann auch dieses System nicht, es kann die Überprüfbarkeit erhöhen auf ein Level, dass der Bedeutung der getroffenen Entscheidungen entspricht. Es kann dafür sorgen, dass Manipulationen aufgedeckt werden können und somit der Aspekt der Überprüfbarkeit in einem hohen Maß erfüllt wird.

      Jede reale Person, die am System teilnimmt, kann nachweisen, dass sie das Mitglied des System unter Benutzername XY ist, wenn ihr Stimmverhalten falsch gezählt wurde, kann dies korrigiert werden. Es besteht weder die Pflicht zum Schutz der benannten Daten seitens des Vorstands noch seitens der Admins, der Teilnehmer hat diese selbst dem Teilnehmerkreis offenbart.

      Die Regelung, den bürgerlichen Namen zu verwenden, ermöglicht die Verknüpfung einer real existierenden, sich vorstellenden Person mit einem Teilnehmer im System, der an Abstimmungen teilnimmt. Darum geht es, die Verknüpfung herzustellen, mir ist kein anderer Weg bekannt, diese Verknüpfung für alle Teilnehmer nachvollziehbar anhand anderer Angaben zu ermöglichen, die in dieser Form einfach überprüfbar sind.

  2. Interessanter Beitrag. Schadet wohl nicht, sich mit der Thematik detailierter auseinander zusetzen. Werde bestimmt auch weitere Artikel verfolgen.

  3. Ironie sollte man kennzeichnen, nein es ist nicht möglich, eine Landesmitgliederversammlung in Berlin als Online-LMV abzuhalten, das Punkt 3 – Gewährleistung von Abstimmungen nicht gegeben ist. Einen gesamten Parteitag bzw. Mitgliederversammlung als Urabstimmung durchzuführen ist ebenfalls nicht besonders sinnvoll, da die Diskussionsmöglichkeit, Rede- und Antragsrecht fehlt. Weiterhin – wenn für die Urabstimmung Anträge weiterhin wie üblich in einem System vorbereitet werden, dass nicht die Überprüfung von offenen elektronischen Abstimmungen gewährleistet, sind wir auch keinen einzigen Schritt weiter.

  4. na das klingt doch alles sehr sehr erfreulich!
    Da können wir den nächsten PT in Berlin im Februar ja schon online machen und den nächsten BPT in NMS auch. Jeder Bezirk baut sich ne Wahlurne und ne Wahlkabine und ab die Post 🙂

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