Da das Kommentarfeld des Blogs von Christoph Lang zu kurz ist für meinen Beitrag hier der „Diskussionsbeitrag“ zu den von ihm geäußerten Ansichten.
Das was die SPD in Berlin-Mitte möchte wie auch der Landkreis Friesland ist mehr als ein Meinungsbild, es soll eine Empfehlung an die Entscheidungsträger sein, ebenso ist vorgesehen, dass Argumente der Bürger in die Diskussion einfließen, die richtigen Begriffe dafür sind Beteiligung und Mitbestimmung – Meinungsbilder werden durch Umfragen erstellt. Das ist daher wichtig, weil der Grund, warum man ein System aufsetzt und wie wichtig es für den Betreiber ist auch Auswirkungen auf die Einschätzung des Datenschutzes der Teilnehmer hat.
Beteiligung allein heißt – Bürger nicht nur informieren, sondern sie auch fragen. Allerdings gibt es bei der Beteiligung keine Relevanz für die Anregungen der Bürger, weshalb nicht von Mitbestimmung gesprochen wird.
Der Begriff Klarnamenpflicht weist auf die Wirkung hin, nicht auf das Problem, das Problem ist, dass, wenn man Relevanz möchte, muss man höhere Anforderungen an das Zustandekommen der Anregungen und Empfehlungen richten. Zumindest, dass jeder Teilnehmer selbst überprüfen kann, dass andere Teilnehmer eine natürliche Person sind und nur über einen Zugang verfügen. Das ist das Problem, es mit Klarnamenspflicht zu umschreiben, ist nicht besonders zielführend, da sich die Argumente auf die Wirkung nicht die Ursache beziehen. Wenn man eine andere Möglichkeit findet, die Relevanz zu erhöhen und gleichzeitig die Überprüfbarkeit bei offenen Abstimmverfahren herzustellen, dann ist das gut. Warum offene und nicht geheime Abstimmungen, weil letztere im Netz nicht möglich sind. Wenn man die Überprüfbarkeit nicht herstellen kann, sollte man sich überlegen ob die Relevanz es zulässt, dass man einen Wahlcomputer Typ 2 betreibt.
Namentliche Abstimmungen funktionieren in Parlamenten, bisher war es allerdings auch nicht gewollt, gewünscht und gewährleistet, dass die Bevölkerung sich direkt an politischen Entscheidungen beteiligen und über eine Empfehlung abgeben kann. Mit der Empfehlung der Bevölkerung eines Stadtteils, einer Stadt, eines Landes etc. wächst der politische Druck auf die Entscheidungsträger. Dieser politische Druck ist die Relevanz, die ich meine.
Was viele an Diktaturen verkennen, die sie nicht erlebt haben. Den Diktaturen sind Pseudonyme lieber als die offene Erkennbarkeit. Mit Pseudonymen kann man andere sehr gut unter Druck setzen, ohne sich selbst zu offenbahren, seltsamerweise hat die Stasi nicht die bürgerlichen Namen für ihre Agenten verwandt. Andererseits gibt man sich selbst bei der Verwendung von Pseudonymen einer Sicherheit hin, die nicht existiert. Trifft Aussagen, die andere, die die Verbindung Pseudonym – Person aus Gründen XY herstellen können , nutzen können, um Druck aufzubauen.
Wir wissen selbst, dass kein System der Welt sicher ist, daher ist auch die Pseudonymität im Netz nur Placebo und erhöht bei Aufdeckung eher den Effekt der Erpressbarkeit, um für sich selbst oder für andere keine Repressalien zu erleiden. So ist das mit Geheimwissen, das vorliegt, wenn man Personen nur mit Pseudonymen ohne offene Akkreditierung und ohne Überprüfbarkeit der Teilnehmer unter sich an einem System teilnehmen lässt. Wenige können die Zuordnung von Amts wegen oder unberechtigt herstellen und können damit andere unter Druck setzen. Wer wirklich einen Grund hat, sich nicht zu erkennen zu geben, wird darüber hinaus auch keinen Grund sehen, eine offensichtliche Manipulation durch die Verwendung der eigenen Daten anzuzeigen.
Es ist so viel leichter mit Pseudonymen Druck auszuüben, weil man deren Verbindungen untereinander nicht verfolgen kann. Daher ist es für jeden eine Entscheidung, ob er teilnimmt oder diese Entscheidung können Dritte nicht abnehmen und soweit ich mich erinnern kann, treten wir gegen Bevormundung ein.
Der Versuch, eine Plattform für Bürger zur Beteiligung und Mitbestimmung zu gestalten ist nicht mit einer Plattform zur innerparteilichen Willensbildung vergleichbar, daher ist das Zitat „»Auch kann angesichts der großen und wachsenden Bedeutung des LQFB für die innerparteiliche Willensbildung nicht von einer freiwilligen Einwilligung im Sinne von §§ 4 Abs. 1, 4a BDSG ausgegangen werden.« in diesem Zusammenhang sinnfrei als auch der Verweis auf die SMV, die bisher im übrigen noch nicht von einem Datenschutzbeauftragten meines Wissen geprüft wurde. Geprüft wurde bisher lediglich die Gestaltung einer Bezirksinstanz der Piratenpartei Berlin. Sachen in Zusammenhänge zu bringen, die nicht existent sind, zeugt von einer unsicheren Argumentationslinie, mal freundlich ausgedrückt. Jede Orientierung am Schreiben des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 02.10.2012 ist im übrigen in diesem Zusammenhang ebenso sinnfrei, weil er nicht zu einer Bürgerbeteiligung Stellung nimmt, sondern zu innerparteilichen Willensbildung, die Gesetzeslage mag sich in Punkten überschneiden, aber die Sachverhalte sind von einander unabhängig zu betrachten.
Es gibt kein einziges Gutachten, keine Stellungnahme oder sonstiges, die jemals das Demokratieprinzip Liquid Democracy mit Wahlcomputern gleichgesetzt hat. Als Wahlcomputer Typ 2 werden Plattformen bezeichnet, die Überprüfbarkeit der Teilnehmer unter sich bei offenen Abstimmungen nicht zulassen, vollkommen unabhängig von der eingesetzten Software, da der Betreiber die Art des Einsatzes vorgibt. Solche Allgemeinplätze und wiederum nicht zutreffende Aussagen bitte in Zukunft der Glaubwürdigkeit halber vermeiden. Fazit: Es liegt an der Art des Einsatzes der Plattform, unabhängig von der Software und der Demokratieform, die Aussage Liquid Democracy hat Ähnlichkeiten mit Wahlcomputern ist einfach nur falsch.
Die Möglichkeit, die du aufzeigst, um sicherzustellen, dass nur ein aktiver Accout pro Einwohner existiert ist fragwürdig. Die Systeme, die zur Speicherung der Zugangsdaten verwandt werden, sind für Störungen anfällig, kein System ist sicher. Es hat eine kleine Gruppe Zugang, da spricht man von Geheimwissen. Diese Gruppe wiederum erlebt eine erhöhte Relevanz ihrer Tätigkeit und damit kann diese Gruppe von Menschen auch unter erheblichen Druck gestellt werden. Zum Beispiel bei Grundstücken, die in Berlin-Mitte zu verteilen sind, bei Baugenehmigungen oder ähnliches kann man eher kriminelle Energie Dritter vermuten, als wenn die Piraten des Bezirks Mitte darüber entscheiden, was sie ihrer Fraktion (die keine Macht zur Durchsetzung hat) eine Empfehlung geben. Ich gehe nicht davon aus, dass deine Annahme, dass die herkömmliche Kontrolle durch die Beamten ausreicht, z. B. (Achtung Ironie) auch daher nicht, weil ja nie Ausweise gefälscht werden, nie Dienstausweise und auch keine Daten unberechtigt in den Systemen der Verwaltung gelöscht oder ergänzt werden – die Relevanz einer Entscheidung der Bürger (Politischer Druck) ist nicht mit der Relevanz einer Empfehlung an eine unbedeutende Fraktion vergleichbar.
Die Zugangsdaten per Post zu verschicken ist auch so eine Vorstellung, da man solche Art von Briefen ja nicht abfangen kann und eh nicht sichergestellt ist, dass jeder den Brief überhaupt erhält (anderes Thema – Entlohnung der Zustelldienste) . Es fällt nur auf, wenn jemand anders meine Zugangsdaten benutzt, wenn ich selbst diese Form der Mitbestimmung nutzen will, wenn ich kein Interesse habe, fällt es bis zur nächsten Versendung oder überhaupt nicht auf.
Deine Frage – Wie wird gewährleistet, dass der Abstimmende selbst nachvollziehen kann für welche Option seine Stimme gewertet wurde? – hat wiederum nicht viel mit dem aufgeführten BVerfG Urteil vom 3. März 2009 zu tun. Hier heißt es »Der Wähler selbst muss ohne nähere computertechnische Kenntnisse nachvollziehen können, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird« – das bedeutet nicht, dass du wissen musst, für welche Option deine Stimme gewertet wurde, weil daher jegliche Kennzeichnungen des Wahlzettels zur Ungültigkeit führen. Die Wahlurne entkoppelt die Person von der Stimme und man kann das selbst nachvollziehen, da man die Stimmkarte selbst in die Urne steckt und außerdem das Recht hat, der Auszählung beizuwohnen. Es geht also darum, dass das Verfahren der Wahl – Austeilen der Stimmzettel – Ankreuzen – Falten – in Urne geben – nach Wahlschluss auszählen – Ergebnis erfassen und prüfen – nachvollziehbar ist und nicht für welche Option die Stimme gewertet wurde. Der Schluss stimmt wiederum, es ist im Netz nicht möglich. Die Ausführlichkeit daher, es geht bei der Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Stimmen nicht darum, wie man selbst oder andere abgestimmt haben.
Eine offene Abstimmung ist keine geheime Wahl, wie wir diese bei der Wahl zum Bundestag, Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenwahl kennen, daher ist der Punkt 2.3. überflüssig, weil geheime Abstimmungen im Netz gehen nicht – das wissen die Piraten zum größten Teil. Aus der Gesetzeslage zu geheimen Wahlen – Grundsätze für offene elektronische Abstimmungen abzuleiten, mag zwar deine Argumentation auf den ersten Blick untermauern, aber wenn man nach der rechtlichen Grundlage fragt, wird es schwer.
Jede Plattform die zur Beteiligung und Mitbestimmung der Bürger dient, ist eine Ergänzung zu den vorhandenen Formen der Beteiligung, Mitbestimmung und auch Mitentscheidung. Die Teilnahme ist freiwillig, die Entscheidung für welche Form man sich entscheidet, trifft die Person selbst. Durch die Einrichtung der Plattform werden die anderen bestehenden Möglichkeiten nicht außer Kraft gesetzt, sondern das Angebot an Beteiligung und Mitbestimmung erweitert.
Wie geschrieben, ich halte die Relevanz einer tatsächlichen Plattform zur Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung für relevanter als wenn Mitglieder einer Partei im Bezirk an ihre Fraktion eine Empfehlung abgeben, der politische Druck ist nur von Mitglieder auf Fraktionäre vorhanden, bei Bürgerbeteiligung und -mitbestimmung ist der Druck von den Bürgern auf alle Fraktionen vorhanden.
Du erwähnst die Möglichkeit nicht, dass nur die Teilnehmer selbst Zugriff auf die Information, der andere Teilnehmer ist eine reale Person und hat nur einen Account haben und nicht die Öffentlichkeit selbst. Nein, auch mit Pseudonym ist man bei unberechtigtem Zugriff nicht geschützt, dieses Risiko besteht immer. All die Formen des Drucks, die du beschreibst, sind nur möglich, wenn die Teilnehmer gegen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Darüber hinaus ist es für mich traurig, dass man innerhalb seiner Familie nicht für seine Individualität einstehen kann, dass die Angst da ist, der Arbeitgeber könnte Stimmverhalten überwachen, man könne Freunden nicht vertrauen. Aber das sind alles problematische Sachverhalte, die nicht im Zusammenhang mit einer Plattform, einer Software oder einer Demokratieform stehen, das sind wir, dass ist die Gesellschaft. Diese Art der Probleme kann nicht durch eine Software oder Plattform gelöst werden, wenn man seiner Familie nicht offen gegenübertreten kann oder seinen Freunden nicht vertrauen kann, ist das ein soziales Problem, dass darüber hinaus ebenso existiert und einen ständig in Angst leben lässt. Wenn man Angst vor dem Arbeitgeber hat, dann liegt es daran, dass das Arbeitsrecht nicht beachtet wird, zu wenig sich geschlossen gegen derartige Gepflogenheiten wehren, aus Angst selbst der nächste zu sein. Angst eben.
Wiederum ein Problem, dass ohne Plattform und Software existiert. Die Folgen dieser Sachverhalte einer Software oder einer Plattform oder Demokratieform anzulasten wäre, die Wirkung beachten, aber die Ursache verdrängen.
Gerade weil die Bürger wissen, dass alles was sie im System äußern oder werten, sichtbar ist, ist die Wahrscheinlichkeit der Erpressbarkeit geringer, sie können selbst entscheiden, wie weit sie sich bei einem Thema direkt beteiligen oder ggf. auf andere delegieren. Und bitte lass die Vergleiche mit den ehemaligen Diktaturen, das sind Keulen, die geschwungen werden, wenn die Argumente ausgehen. Es ist immer eine Entscheidung, politisch tätig zu werden, dass ist es auch für jeden einzelnen Bürger.
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Plattform, die von ihm geprüft wurde nicht abgelehnt, er hat eine Stellungnahme geschrieben, hat angemerkt, dass er der bisherigen Argumentation nicht folgen kann, dass für ihn nicht deutlich wird, dass die die Relevanz der Ergebnisse aus der Plattform von Bedeutung für die Piraten den Bezirkes sind und hat Vorschläge zur Umsetzung gemacht, die er zum damaligen Stand seiner Information geben konnte, das ist keine Ablehnung, auch wenn du das gerne möchtest und wie geschrieben eine Prüfung einer Plattform für Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung ist bisher nicht vom Berliner DSB erfolgt. Leider schwingst du wieder Keulen und populistische Formulierungen, um dein Ziel, diese Form der Beteiligung zu diskretieren durchsetzen. Nein, das ist nicht sachlich.
Zu Adhocracy der Enquete-Kommission – ich war im Sommer auf einem Kongress zur politischen Bildung und habe vernommen, dass sich die Enquete-Kommission der fehlenden Relevanz der Beteiligungsform bewusst war und dementsprechend vom Scheitern dieser Form gesprochen hat. Zur Erklärung – Man kann sich mehrfach anmelden, hat keine Sicherheit, dass die Argumente in die Diskussion getragen, geschweige denn von den Entscheidungsträgern wahrgenommen oder gar beachtet werden. Wer da gesagt hat? CCC – bekanntes weibliches Mitglied.
So – ich habe nun doch auf deinen Blog geantwortet und dafür eigentlich was für mich persönlich wichtigeres liegen gelassen. Wenn du antworten möchtest bitte, nur lass die Keulen weg, dann werde ich nicht antworten, das muss ich mir nicht mehr antun.