Antwort auf Blogbeitrag von Christoph Lang zu elektronischer Bürgerbeteiligung

Da das Kommentarfeld des Blogs von Christoph Lang zu kurz ist für meinen Beitrag hier der „Diskussionsbeitrag“ zu den von ihm geäußerten Ansichten.

Das was die SPD in Berlin-Mitte möchte wie auch der Landkreis Friesland ist mehr als ein Meinungsbild, es soll eine Empfehlung an die Entscheidungsträger sein, ebenso ist vorgesehen, dass Argumente der Bürger in die Diskussion einfließen, die richtigen Begriffe dafür sind Beteiligung und Mitbestimmung – Meinungsbilder werden durch Umfragen erstellt. Das ist daher wichtig, weil der Grund, warum man ein System aufsetzt und wie wichtig es für den Betreiber ist auch Auswirkungen auf die Einschätzung des Datenschutzes der Teilnehmer hat.

Beteiligung allein heißt – Bürger nicht nur informieren, sondern sie auch fragen. Allerdings gibt es bei der Beteiligung keine Relevanz für die Anregungen der Bürger, weshalb nicht von Mitbestimmung gesprochen wird.

Der Begriff Klarnamenpflicht weist auf die Wirkung hin, nicht auf das Problem, das Problem ist, dass, wenn man Relevanz möchte, muss man höhere Anforderungen an das Zustandekommen der Anregungen und Empfehlungen richten. Zumindest, dass jeder Teilnehmer selbst überprüfen kann, dass andere Teilnehmer eine natürliche Person sind und nur über einen Zugang verfügen. Das ist das Problem, es mit Klarnamenspflicht zu umschreiben, ist nicht besonders zielführend, da sich die Argumente auf die Wirkung nicht die Ursache beziehen. Wenn man eine andere Möglichkeit findet, die Relevanz zu erhöhen und gleichzeitig die Überprüfbarkeit bei offenen Abstimmverfahren herzustellen, dann ist das gut. Warum offene und nicht geheime Abstimmungen, weil letztere im Netz nicht möglich sind. Wenn man die Überprüfbarkeit nicht herstellen kann, sollte man sich überlegen ob die Relevanz es zulässt, dass man einen Wahlcomputer Typ 2 betreibt.

Namentliche Abstimmungen funktionieren in Parlamenten, bisher war es allerdings auch nicht gewollt, gewünscht und gewährleistet, dass die Bevölkerung sich direkt an politischen Entscheidungen beteiligen und über eine Empfehlung abgeben kann. Mit der Empfehlung der Bevölkerung eines Stadtteils, einer Stadt, eines Landes etc. wächst der politische Druck auf die Entscheidungsträger. Dieser politische Druck ist die Relevanz, die ich meine.

Was viele an Diktaturen verkennen, die sie nicht erlebt haben. Den Diktaturen sind Pseudonyme lieber als die offene Erkennbarkeit. Mit Pseudonymen kann man andere sehr gut unter Druck setzen, ohne sich selbst zu offenbahren, seltsamerweise hat die Stasi nicht die bürgerlichen Namen für ihre Agenten verwandt. Andererseits gibt man sich selbst bei der Verwendung von Pseudonymen einer Sicherheit hin, die nicht existiert. Trifft Aussagen, die andere, die die Verbindung Pseudonym – Person aus Gründen XY herstellen können , nutzen können, um Druck aufzubauen.

Wir wissen selbst, dass kein System der Welt sicher ist, daher ist auch die Pseudonymität im Netz nur Placebo und erhöht bei Aufdeckung eher den Effekt der Erpressbarkeit, um für sich selbst oder für andere keine Repressalien zu erleiden. So ist das mit Geheimwissen, das vorliegt, wenn man Personen nur mit Pseudonymen ohne offene Akkreditierung und ohne Überprüfbarkeit der Teilnehmer unter sich an einem System teilnehmen lässt. Wenige können die Zuordnung von Amts wegen oder unberechtigt herstellen und können damit andere unter Druck setzen. Wer wirklich einen Grund hat, sich nicht zu erkennen zu geben, wird darüber hinaus auch keinen Grund sehen, eine offensichtliche Manipulation durch die Verwendung der eigenen Daten anzuzeigen.

Es ist so viel leichter mit Pseudonymen Druck auszuüben, weil man deren Verbindungen untereinander nicht verfolgen kann. Daher ist es für jeden eine Entscheidung, ob er teilnimmt oder diese Entscheidung können Dritte nicht abnehmen und soweit ich mich erinnern kann, treten wir gegen Bevormundung ein.

Der Versuch, eine Plattform für Bürger zur Beteiligung und Mitbestimmung zu gestalten ist nicht mit einer Plattform zur innerparteilichen Willensbildung vergleichbar, daher ist das Zitat „»Auch kann angesichts der großen und wachsenden Bedeutung des LQFB für die innerparteiliche Willensbildung nicht von einer freiwilligen Einwilligung im Sinne von §§ 4 Abs. 1, 4a BDSG ausgegangen werden.« in diesem Zusammenhang sinnfrei als auch der Verweis auf die SMV, die bisher im übrigen noch nicht von einem Datenschutzbeauftragten meines Wissen geprüft wurde. Geprüft wurde bisher lediglich die Gestaltung einer Bezirksinstanz der Piratenpartei Berlin. Sachen in Zusammenhänge zu bringen, die nicht existent sind, zeugt von einer unsicheren Argumentationslinie, mal freundlich ausgedrückt. Jede Orientierung am Schreiben des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 02.10.2012 ist im übrigen in diesem Zusammenhang ebenso sinnfrei, weil er nicht zu einer Bürgerbeteiligung Stellung nimmt, sondern zu innerparteilichen Willensbildung, die Gesetzeslage mag sich in Punkten überschneiden, aber die Sachverhalte sind von einander unabhängig zu betrachten.

Es gibt kein einziges Gutachten, keine Stellungnahme oder sonstiges, die jemals das Demokratieprinzip Liquid Democracy mit Wahlcomputern gleichgesetzt hat. Als Wahlcomputer Typ 2 werden Plattformen bezeichnet, die Überprüfbarkeit der Teilnehmer unter sich bei offenen Abstimmungen nicht zulassen, vollkommen unabhängig von der eingesetzten Software, da der Betreiber die Art des Einsatzes vorgibt. Solche Allgemeinplätze und wiederum nicht zutreffende Aussagen bitte in Zukunft der Glaubwürdigkeit halber vermeiden. Fazit: Es liegt an der Art des Einsatzes der Plattform, unabhängig von der Software und der Demokratieform, die Aussage Liquid Democracy hat Ähnlichkeiten mit Wahlcomputern ist einfach nur falsch.

Die Möglichkeit, die du aufzeigst, um sicherzustellen, dass nur ein aktiver Accout pro Einwohner existiert ist fragwürdig. Die Systeme, die zur Speicherung der Zugangsdaten verwandt werden, sind für Störungen anfällig, kein System ist sicher. Es hat eine kleine Gruppe Zugang, da spricht man von Geheimwissen. Diese Gruppe wiederum erlebt eine erhöhte Relevanz ihrer Tätigkeit und damit kann diese Gruppe von Menschen auch unter erheblichen Druck gestellt werden. Zum Beispiel bei Grundstücken, die in Berlin-Mitte zu verteilen sind, bei Baugenehmigungen oder ähnliches kann man eher kriminelle Energie Dritter vermuten, als wenn die Piraten des Bezirks Mitte darüber entscheiden, was sie ihrer Fraktion (die keine Macht zur Durchsetzung hat) eine Empfehlung geben.  Ich gehe nicht davon aus, dass deine Annahme, dass die herkömmliche Kontrolle durch die Beamten ausreicht, z. B. (Achtung Ironie) auch daher nicht, weil ja nie Ausweise gefälscht werden, nie Dienstausweise und auch keine Daten unberechtigt in den Systemen der Verwaltung gelöscht oder ergänzt werden – die Relevanz einer Entscheidung der Bürger (Politischer Druck) ist nicht mit der Relevanz einer Empfehlung an eine unbedeutende Fraktion vergleichbar.

Die Zugangsdaten per Post zu verschicken ist auch so eine Vorstellung, da man solche Art von Briefen ja nicht abfangen kann und eh nicht sichergestellt ist, dass jeder den Brief überhaupt erhält (anderes Thema – Entlohnung der Zustelldienste) . Es fällt nur auf, wenn jemand anders meine Zugangsdaten benutzt, wenn ich selbst diese Form der Mitbestimmung nutzen will, wenn ich kein Interesse habe, fällt es bis zur nächsten Versendung oder überhaupt nicht auf.

Deine Frage – Wie wird gewährleistet, dass der Abstimmende selbst nachvollziehen kann für welche Option seine Stimme gewertet wurde? – hat wiederum nicht viel mit dem aufgeführten BVerfG Urteil vom 3. März 2009 zu tun. Hier heißt es »Der Wähler selbst muss ohne nähere computertechnische Kenntnisse nachvollziehen können, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird« – das bedeutet nicht, dass du wissen musst, für welche Option deine Stimme gewertet wurde, weil daher jegliche Kennzeichnungen des Wahlzettels zur Ungültigkeit führen. Die Wahlurne entkoppelt die Person von der Stimme und man kann das selbst nachvollziehen, da man die Stimmkarte selbst in die Urne steckt und außerdem das Recht hat, der Auszählung beizuwohnen. Es geht also darum, dass das Verfahren der Wahl – Austeilen der Stimmzettel – Ankreuzen – Falten – in Urne geben – nach Wahlschluss auszählen – Ergebnis erfassen und prüfen – nachvollziehbar ist und nicht für welche Option die Stimme gewertet wurde. Der Schluss stimmt wiederum, es ist im Netz nicht möglich. Die Ausführlichkeit daher, es geht bei der Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Stimmen nicht darum, wie man selbst oder andere abgestimmt haben.

Eine offene Abstimmung ist keine geheime Wahl, wie wir diese bei der Wahl zum Bundestag, Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenwahl kennen, daher ist der Punkt 2.3. überflüssig, weil geheime Abstimmungen im Netz gehen nicht – das wissen die Piraten zum größten Teil. Aus der Gesetzeslage zu geheimen Wahlen – Grundsätze für offene elektronische Abstimmungen abzuleiten, mag zwar deine Argumentation auf den ersten Blick untermauern, aber wenn man nach der rechtlichen Grundlage fragt, wird es schwer.

Jede Plattform die zur Beteiligung und Mitbestimmung der Bürger dient, ist eine Ergänzung zu den vorhandenen Formen der Beteiligung, Mitbestimmung und auch Mitentscheidung. Die Teilnahme ist freiwillig, die Entscheidung für welche Form man sich entscheidet, trifft die Person selbst. Durch die Einrichtung der Plattform werden die anderen bestehenden Möglichkeiten nicht außer Kraft gesetzt, sondern das Angebot an Beteiligung und Mitbestimmung erweitert.

Wie geschrieben, ich halte die Relevanz einer tatsächlichen Plattform zur Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung für relevanter als wenn Mitglieder einer Partei im Bezirk an ihre Fraktion eine Empfehlung abgeben, der politische Druck ist nur von Mitglieder auf Fraktionäre vorhanden, bei Bürgerbeteiligung und -mitbestimmung ist der Druck von den Bürgern auf alle Fraktionen vorhanden.

Du erwähnst die Möglichkeit nicht, dass nur die Teilnehmer selbst Zugriff auf die Information, der andere Teilnehmer ist eine reale Person und hat nur einen Account haben und nicht die Öffentlichkeit selbst. Nein, auch mit Pseudonym ist man bei unberechtigtem Zugriff nicht geschützt, dieses Risiko besteht immer. All die Formen des Drucks, die du beschreibst, sind nur möglich, wenn die Teilnehmer gegen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Darüber hinaus ist es für mich traurig, dass man innerhalb seiner Familie nicht für seine Individualität einstehen kann, dass die Angst da ist, der Arbeitgeber könnte Stimmverhalten überwachen, man könne Freunden nicht vertrauen. Aber das sind alles problematische Sachverhalte, die nicht im Zusammenhang mit einer Plattform, einer Software oder einer Demokratieform stehen, das sind wir, dass ist die Gesellschaft. Diese Art der Probleme kann nicht durch eine Software oder Plattform gelöst werden, wenn man seiner Familie nicht offen gegenübertreten kann oder seinen Freunden nicht vertrauen kann, ist das ein soziales Problem, dass darüber hinaus ebenso existiert und einen ständig in Angst leben lässt. Wenn man Angst vor dem Arbeitgeber hat, dann liegt es daran, dass das Arbeitsrecht nicht beachtet wird, zu wenig sich geschlossen gegen derartige Gepflogenheiten wehren, aus Angst selbst der nächste zu sein. Angst eben.

Wiederum ein Problem, dass ohne Plattform und Software existiert. Die Folgen dieser Sachverhalte einer Software oder einer Plattform oder Demokratieform anzulasten wäre, die Wirkung beachten, aber die Ursache verdrängen.

Gerade weil die Bürger wissen, dass alles was sie im System äußern oder werten, sichtbar ist, ist die Wahrscheinlichkeit der Erpressbarkeit geringer, sie können selbst entscheiden, wie weit sie sich bei einem Thema direkt beteiligen oder ggf. auf andere delegieren. Und bitte lass die Vergleiche mit den ehemaligen Diktaturen, das sind Keulen, die geschwungen werden, wenn die Argumente ausgehen. Es ist immer eine Entscheidung, politisch tätig zu werden, dass ist es auch für jeden einzelnen Bürger.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Plattform, die von ihm geprüft wurde nicht abgelehnt, er hat eine Stellungnahme geschrieben, hat angemerkt, dass er der bisherigen Argumentation nicht folgen kann, dass für ihn nicht deutlich wird, dass die die Relevanz der Ergebnisse aus der Plattform von Bedeutung für die Piraten den Bezirkes sind und hat Vorschläge zur Umsetzung gemacht, die er zum damaligen Stand seiner Information geben konnte, das ist keine Ablehnung, auch wenn du das gerne möchtest und wie geschrieben eine Prüfung einer Plattform für Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung ist bisher nicht vom Berliner DSB erfolgt. Leider schwingst du wieder Keulen und populistische Formulierungen, um dein Ziel, diese Form der Beteiligung zu diskretieren durchsetzen. Nein, das ist nicht sachlich.

Zu Adhocracy der Enquete-Kommission – ich war im Sommer auf einem Kongress zur politischen Bildung und habe vernommen, dass sich die Enquete-Kommission der fehlenden Relevanz der Beteiligungsform bewusst war und dementsprechend vom Scheitern dieser Form gesprochen hat. Zur Erklärung – Man kann sich mehrfach anmelden, hat keine Sicherheit, dass die Argumente in die Diskussion getragen, geschweige denn von den Entscheidungsträgern wahrgenommen oder gar beachtet werden. Wer da gesagt hat? CCC – bekanntes weibliches Mitglied.

So – ich habe nun doch auf deinen Blog geantwortet und dafür eigentlich was für mich persönlich wichtigeres liegen gelassen. Wenn du antworten möchtest bitte, nur lass die Keulen weg, dann werde ich nicht antworten, das muss ich mir nicht mehr antun.

Namentliche Abstimmungen der Weg zu überprüfbaren Ergebnissen und mehr Beteiligung

BITTE NACHTRÄGE AM ENDE DES BEITRAGES BEACHTEN – DANKE!

Seit mehreren Monaten versuche ich den Piraten, insbesondere den Piraten des Landesverbandes Berlin zu erklären, warum wir die von uns verwendete Plattform zur Willensbildung auf der Grundlage von Liquid Feedback in ihrer Nutzungs- und Anwendungsweise ändern müssen.

Die Software Liquid Feedback selbst wurde für die Verwendung bei offenen Abstimmungen im Netz konzipiert, da sich die Entwickler bereits damals klar darüber waren, dass nur so vertrauenswürdige, durch die Teilnehmer überprüfbare Ergebnisse möglich sind. Offene Abstimmungen im Netz zu ermöglichen heißt, das Stimmgewicht des Teilnehmers mit der realen Person zu verknüpfen, um den Teilnehmern im System zu ermöglichen:

  1. zu erkennen, dass der Teilnehmer einer reale Person zuzuordnen ist
  2. zu erkennen, dass der Teilnehmer nur einen Account besitzt
  3. den Vorwurf von Manipulationen entkräften bzw. klären zu können.

Um diese Verknüpfung herzustellen, ist ein eindeutiges, hinreichend bekanntes Identifikationsmerkmal erforderlich. Darüber hat sich in den letzten Wochen, vielleicht auch schon Monaten ein Streit entbrannt. Die Frage besteht ob neben dem bürgerlichen Namen ein anderes Merkmal die Anforderungen an die Überprüfbarkeit der Teilnehmer unter sich erfüllen kann.

Die Grundlage für die folgenden Gedankengänge ist das Verfahren zum Betreiben eines Bezirksliquids, das bereits von den Gebietsversammlungen in Pankow und in Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen wurde. Das habe ich unter https://loreenasworte.wordpress.com/2011/11/29/offene-elektronische-abstimmungen-in-liquid-feedback-wie-geht-es/ eingehender beschrieben.

Geheime Abstimmungen / Wahlcomputer / Entkopplung des Stimmgewichts von der Identität des Teilnehmers

Bei geheimen Abstimmungen wird diese Verknüpfung aufgehoben, das Modell der geheimen Abstimmung lässt sich im Netz nicht nachbilden, hierzu wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2009 ein entsprechendes Urteil gefällt, an dem meinerseits keine Zweifel bestehen. Geheime Abstimmungen sind im Netz nicht möglich, jeder Versuch, dies im Netz zu gewährleisten, führt zur Erstellung eines Wahlcomputers.

Es führt auch jeder Versuch, das abgegebene Stimmgewicht von der Identität des Teilnehmers zu entkoppeln dazu. In der von uns im Landesverband Berlin verwendeten Plattform Liquid Feedback haben wir das getan, wir haben das Stimmgewicht von der Identität des Mitglieds der Piratenpartei getrennt, in dem dieses System auf Basis von Pseudonymen eingeführt wurde. Somit ist eine  Verknüpfung des Teilnehmers mit einer realen Person für die Teilnehmer selbst nicht möglich. Daran ändert auch nicht die Möglichkeit etwas, dass man seinen eigenen bürgerlichen Namen angeben darf, denn auch diese Angabe ist nichts anderes als ein Pseudonym, da deren Wahrheitsgehalt bisher nicht in irgendeiner Weise kontrolliert wird.

Was heißt eindeutig, was heißt hinreichend bekannt?

Als eindeutig werden Merkmale bezeichnet, die einen direkten Bezug zu einer Person ermöglichen. Eindeutige Merkmale gibt es einige, aber welche davon sind hinreichend bekannt, so dass eine Überprüfung der Abstimmungen der Teilnehmer unter sich erfolgen kann?

Bekannte Pseudonyme / Pseudonyme die für ein System gewählt werden

Oft bekommt man zu hören, aber mein Pseudonym ist bekannter als mein Name, damit können die anderen mich zuordnen, so dass ich meinen bürgerlichen Namen nicht preisgeben brauche. Man überschätzt diesen Bekanntheitsgrad seines eigenen gewählten „Spitznamens“ sehr, der Bekanntheitsgrad ist begrenzt – eine Zuordnung lässt sich gerade für weniger aktive, neu hinzugezogene, neue Mitglieder nicht erreichen. Aber dieser selbst gewählte „Spitzname“ ist nicht eindeutig, die Bezeichnung kann von mehreren Personen genutzt werden, ohne dass ein Anspruch auf ein Recht zum Führen eines Pseudonyms im System besteht.

Eine weitere Idee ist, für die Teilnahme am System ein bekanntes oder unbekanntes Pseudonym zu benennen. Die Unmöglichkeit, ein unbekanntes Pseudonym einer realen Person zuzuordnen, ergibt sich von selbst, daher kann allein durch die Angabe eines Pseudonyms im System keine Überprüfbarkeit der offenen Abstimmungen im Netz gewährleistet werden. Es ist für die Teilnehmer nicht möglich, das Stimmgewicht der Teilnehmer mit einer realen Person in Verbindung zu bringen.

Es kam vor kurzem der Vorschlag auf, sich auf einer zur Akkreditierung im System anberaumten Versammlung mit bürgerlichen Namen und Pseudonym http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Muuhh  vorzustellen, allerdings nur das Pseudonym im System eintragen zu lassen. Gegen die Aufnahme von Ort und Zeitpunkt der Akkreditierung hat der Initiator des Vorschlages nichts, aber bereits die Mitgliedsnummer soll nicht ins System. Schwerwiegender ist, dass die auf der Versammlung erfolgte Vorstellung und somit die Information über die sich im Rahmen dieser Versammlung vorstellenden Teilnehmer des Systems sich auf die Teilnehmer der Versammlung beschränkt, somit liegt diese Information den Teilnehmer des Systems nicht vor, die sich zuvor im Rahmen einer anderen Versammlung akkreditiert haben, wie auch zukünftigen Teilnehmern des Systems nicht. Der Initiator erlaubt zwar das Anfertigen von Notizen während der Vorstellung aber nicht den Austausch dieser Informationen unter den Teilnehmern, wie sich auf der Diskussionsseite, auf der ich einige Fragen gestellt habe, nachlesen lässt. http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer_Diskussion:Muuhh  (Bitte Nachtrag 2 am Ende des Beitrages beachten, Seite wurde korrigiert, Antworten ergänzt, der Austausch der Notizen von den Versammlungen durch die Teilnehmer ist lt. diesem Verfahren erlaubt.)

Man ist versucht, wenn der Austausch der Informationen erlaubt werden würde, dies als Kompromiss zu akzeptieren. Nur wäre dies das Vorgaukeln von Sicherheit, die es nicht gibt, da ändern auch keine zuvor bestimmten Verhaltensregeln etwas. Sobald eine Information öffentlich ist, findet sich direkt oder über Umwege ihren Weg, man kann sich nicht sicher sein, dass diese Information nur im Kreis der Teilnehmer bleibt und bei diesen Gedanken habe ich noch nicht mal die Möglichkeiten des Netzes in meine Überlegungen einbezogen.

Es ist von einer Liste die Rede, die über die erfolgten Zuordnungen Pseudonym / bürgerliche Namen angelegt werden soll, aber um die Richtigkeit der Liste prüfen zu können, muss man sich bei der Versammlungen entsprechende Notizen machen, vollständig oder Stichproben. Für dieser Art von Notizen könnte man Papier verwenden, Papier wird kopiert, weil die Information unter den Teilnehmern freigegeben wäre, je mehr neue Teilnehmer, desto mehr Papier, je mehr Papier desto höhere Verbreitung der Information. Dann bleibt irgendwo eine Liste liegen, fällt aus der Tasche etc. pp. die Möglichkeiten sind viel – und sie ist in der Öffentlichkeit. Wozu dann diese Umständlichkeit?

Im anderen Fall macht man die Notizen von vorn herein auf einem elektronischen Medium, und wenn es mittels Schreibprogramm ist, egal. Die Informationen werden unter den Teilnehmern per Mail etc. ausgetauscht, manchmal sendet man eine Mail an den falschen Empfänger und das Spiel hat den gleichen Ausgang.

Beides sagt mir eins, wenn man eine Information in der Öffentlichkeit eines Teilnehmerkreises offenbart, ist sie existent und kann nicht mehr in Stahlschränken oder gesicherten Dateien versteckt werden. Ich möchte den Teilnehmern nicht eine nicht existierende Sicherheit vorgaukeln, gerade weil man in der näheren Vergangenheit erleben konnte, dass selbst sehr private Informationen bewusst oder unbewusst den Weg ins Netz gefunden haben. Ich möchte den Teilnehmern des Systems das Bewusstsein geben, sich offen dafür zu entscheiden, eine Verknüpfung ihrer Person mit der politischen Ansicht zu zulassen. Ich gebe euch keine falsche Sicherheit, jeder von uns weiß, Systeme sind manipulierbar, warum sollte ich auch nur einem die Sicherheit geben, dass der auf einer Versammlung genannte Name nicht in die Öffentlichkeit kommt. Ich kann es nicht, und niemand sonst kann es.

Der andere Aspekt ist, dass eine Information die direkt nach der Akkreditierung der Versammlung ins Netz gestellt wird, anhand eigener Notizen geprüft werden kann und man dann mittels Nachfragen feststellen kann, ob die Auflistung fehlerhaft ist oder die eigenen Notizen.

 E-Mail-Adressen / Postleitzahlen / Mitgliedsnummern

Es gibt andere Vorschläge, die anstatt des Pseudonyms im System die Mailadresse, die PLZ, die Mitgliedsnummer einsetzen wollen, allein oder in Kombination. Auch hier sollen diese Angaben nur bei der Versammlung mit der realen Person in Verbindung gebracht werden, aber nicht im System. Bei allen Vorschlägen ist die Eigenschaft des hinreichenden Bekanntheitsgrades nicht gewährleistet, eine Eindeutigkeit zumindest bei zwei der drei genannten nicht.

Bevor mich jemand an Eindeutigkeit festnagelt, ja ich weiß, dass Personaldokumente, Mitgliedsausweise nicht unbedingt gültig sein müssen. Bürgerliche Namen sind eindeutig, können aber mehrfach vorkommen, in diesem Fall ist bereits eine Unterscheidung anhand der Mitgliedsnummer möglich, die man sowohl bei der Vorstellung als auch beim System angibt, man kann für diese Fälle, wenn sie vorkommen, Ergänzungsregelungen treffen, das würde in den Bereich der Entscheidungen fallen, die vom Landesvorstand für den Betrieb des Systems getroffen werden können, Ergänzungsmerkmale zu bestimmen, wenn sie erforderlich sind.

Was ist der bürgerliche Name?

Als bürgerlicher Name bezeichnet man die Angaben der bürgerlichen Regelungen im Namensrecht. Das betrifft Regelungen zum Geburtsnamen, zur Eheschließung, Ausnahmen zur Namensänderung etc. Mit anderen Worten den Namen, der in den Personaldokumenten zu finden ist, auch Vor- und Zuname / Vor- und Familienname genannt.

Da der bürgerlicher Name in unseren Personaldokumenten verzeichnet ist, begreift man in als eindeutiges Merkmal zu unserer Identität. Daher ist vorgesehen, diese Angabe im Rahmen der Vorstellung durch zwei gewählte Vertreter der Versammlung kontrollieren zu lassen und die Zuordnung des angegebenen bürgerlichen Namens mit der Mitgliedsnummer durch ein Vorstandsmitglied bestätigen zu lassen. Es ist die Angabe, die es ermöglicht, möglichst viele Verknüpfungen zur realen Person herzustellen.

Wie erreicht man, dass der bürgerliche Name hinreichend bekannt ist, selbst wenn man ihn im täglichen Leben nicht offen benutzt.  Im erwähnten Verfahren, stellen sich die Teilnehmer mit ihrem bürgerlichen Namen vor und ermöglichen somit den Teilnehmer der anberaumten Versammlung eine Zuordnung Name zur Person, in dem der bürgerliche Name durch den Teilnehmer unveränderbar in das hierzu in Liquid Feedback vorgesehene Identitätsfeld eingetragen wird, bleibt diese Zuordnung dauerhaft bestehen. Das wird dadurch unterstützt, dass der Ort und der Zeitpunkt der Akkreditierung im System mit erwähnt werden. So hat man bereits drei Merkmale, die zusammen zu einer Verknüpfung führen. Fehlt noch der Nachweis, dass man dem berechtigten Teilnehmerkreis angehört, in unserem Falle den Piraten des Landesverbandes Berlin, dafür wird bei der Vorstellung die Mitgliednummer genannt und von einem anwesenden Mitglied des Landesvorstand bestätigt, dass unter der benannten Mitgliedsnummer die genannte Person geführt wird. Da zuvor die Angaben der Identität mittels persönlichen Dokumenten durch zwei gewählte Mitglieder der Versammlung kontrolliert werden, ist auch die Verknüpfung der anwesenden Person mit dem angegebenen bürgerlichen Namen und somit mit der Mitgliedsnummer gegeben.

Um allen Teilnehmern des Systems und nicht nur den Teilnehmern der jeweiligen Versammlung ( es ist davon auszugehen, dass diese Akkreditierungsveranstaltungen regelmäßig stattfinden) die gleiche Information zur Verfügung zu stellen und somit die Überprüfbarkeit der Abstimmungen der Teilnehmer unter sich zu ermöglichen, werden diese Informationen für die Teilnehmer des Systems sichtbar im System eingestellt:

  • bürgerliche Name
  • Mitgliedsnummer
  • Ort der Vorstellung
  • Datum der Vorstellung

Es ist zu empfehlen, dass bei den Vorstellungen Notizen gemacht werden, um spätere Systemangaben überprüfen zu können und eventuelle Missverständnisse auszuschließen.

Warum muss die Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen im Netz gewährleistet werden und warum ist hierzu das Modell der namentlichen Abstimmungen erforderlich?

Offene Abstimmungen kennen wir aus dem realen Leben auf  Parteitagen und aus den Parlamenten, das sind Abstimmungen, bei denen mit Handzeichen und mit namentlichen Abstimmungen eine direkte Verknüpfung der abgegebenen Stimme mit der realen Person erfolgt.

Im Gegensatz zur Abstimmung im realen Leben wird die erfolgte Abstimmung der Teilnehmer nach Abschluss der Abstimmung im Netz grafisch oder bildlich dargestellt. Diese Darstellung ist nichts weiter als die Übersetzung des Ergebnisses der Abstimmung, die durch das Stimmgewicht der Teilnehmer erfolgt ist.

Nimmt man diese Darstellung, wie sie momentan auf der Plattform Liquid Feedback zu finden ist, dann werden momentan die Teilnehmer mit ihren selbst gewählten Benutzernamen (Pseudonymen) mit oder ohne zugeordnetes Bildchen mit

  •  grünem Daumen nach oben bei Zustimmung
  • rotem Daumen nach unten bei Ablehnung
  • gelbem Punkt bei Enthaltung

dargestellt. Delegationen sind durch Zahlen verzeichnet, wenn man diese anklickt gibt es mehr Bildchen von Teilnehmern. Man ist versucht, diese Darstellung mit der offenen Abstimmung mit Handzeichen zu vergleichen, in gewisser Weise ist sie dies auch, aber mit zwei gewaltigen Unterschieden:

  • Die Teilnehmer sind nicht einer realen Person zuzuordnen, sie sind ein Abbild einer Information
  • Man kann nicht ausschließen, dass eine reale Person selbst mittels mehrerer Teilnehmeraccounts an der Abstimmung teilnimmt.

Was in der Realität einfach ist, man sieht, das reale Menschen einen Stimmzettel hochhalten oder auch sich enthalten, sie sind physisch anwesend, wie auch auffällt, wenn eine Person mehrere Stimmzettel hochhalten würde, ist bei offenen Abstimmungen im Netz nicht möglich. Die Informationen in der Realität werden von uns visuell schnell aufgenommen und verarbeitet und wenn jemand einer Pappfigur einen Stimmzettel verpassen würde bzw. wenn jemand mehr als einen Stimmzettel hochhalten würde, es würde uns auffallen. Protest vorausgesagt – Im elektronischen System, das uns nur die bildhafte Übersetzung des Abstimmungsergebnisses zeigt, fallen diese Aspekte nicht auf, daher ist um die Überprüfbarkeit der Ergebnisse unter den Teilnehmern an sich zu erreichen, ein Mehraufwand erforderlich.

Die Aufgabe ist, die Verknüpfung des Stimmgewichts des Teilnehmers mit der realen Person, die teilnahmeberechtigt ist, zu erreichen. Um sicher zu stellen:

  • die Teilnehmer der Abstimmung sind jeweils eine reale Person
  • eine reale Person hat nicht mehr als eine Stimme abgegeben

Das ist möglich, in dem man das hinreichend bekannte, eindeutige Merkmal mit weiteren Merkmalen verknüpft und diese Informationen mit dem Teilnehmer des Systems sichtbar für alle Teilnehmer des Systems verknüpft. Ich habe mir Mühe gegeben, zu erklären, weshalb ich dafür nur den bürgerlichen Namen, der auch gern als Klarname bezeichnet wird, für diese Aufgabe als Lösung betrachte, ich habe keine andere Lösung, es gibt viele Vorschläge, doch sie scheitern entweder am hinreichend bekannten, eindeutigen Merkmal, der fehlenden Verknüpfung des Stimmgewichts des Teilnehmers mit der realen Person oder an der Tatsache, dass man versucht, die Informationen nur einem sehr begrenzten Kreis von Personen zugänglich zu machen. Alles erfüllt nicht die Voraussetzungen, dass man von einer Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen im Netz der Teilnehmer unter sich ausgehen kann.

Es reicht nicht, die Information zu hinterlegen, so dass sich die Teilnehmer erst bei Verdacht bei Landesvorstand, Admins oder sonst wem melden, um eine Überprüfung vorzunehmen, die Information über die Verknüpfung der Teilnehmer mit den realen Personen muss jederzeit für die Teilnehmer zur Verfügung stehen, damit sie jederzeit die Überprüfung vornehmen können und mit wenigen Schritten, den Teilnehmer einer realen Person zuordnen können.

Praktische Gründe: Es ist bereits eine Hürde, sich zum Vorstand oder Person X aufzumachen, um eine Informationsliste einzusehen. Es ist bereits eine Hürde, hierfür Wegstrecken zurückzulegen oder bestimmte Zeiten einzuhalten. Es ist für die Verantwortlichen nicht zumutbar, ständig für diese Information zur Verfügung zu stehen. Diese Hürden führen dazu, dass Überprüfungen nicht vorgenommen werden, weil sie einen hohen Aufwand bedeuten, den man selbst im Verdachtsfall nicht ohne weiteres auf sich nimmt.

Im Vordergrund dieser Art der Überprüfung der Ergebnisse steht, dass man Teilnehmer realen Personen zuordnen kann und überprüfen kann, ob eine reale Person mehrere Teilnehmeraccounts besitzt und somit mehrere Stimmen abgegeben hat. Im Vordergrund steht somit die Überprüfung, ob eine Manipulation am Ergebnis vorgenommen wurde, in dem sogenannte Sockenpuppen genutzt werden.

Der Nebeneffekt ist es, dass – soweit man Teilnehmer des Systems als reale Personen kennt bzw. deren Stimmverhalten – man sie auf fragwürdige Abstimmungen ansprechen kann, die nicht zu ihrer sonstigen Einstellung passen. Ich betone Nebeneffekt, da dies von vielen Faktoren abhängt, man muss die Person kennen, ihr Stimmverhalten beobachtet haben und die Person muss auch zu einer Kommunikation und somit Feedback bereit sein.

Ich würde dafür plädieren, im Falle X das Stimmgewicht zu berichtigen, Bedienungsfehler können vorkommen, sind nicht ausgeschlossen. Sollte der Verdacht einer Manipulation auftauchen, kann man zusätzliche Vorkehrungen treffen.

Die Verknüpfung der politischen Meinung mit der realen Person des Mitglieds der Piratenpartei

Im Landesverband Berlin ist Liquid Democracy unter § 11 in unserer Satzung fest als Mittel zur Willensbildung verankert. Ich bin da nicht umfassend informiert, ich gehe davon aus, dass diese Regelung in der Piratenpartei Deutschland einmalig ist und sie auf keinen anderen Landesverband sonst zutrifft. Sollte sich das zwischenzeitlich geändert haben, würde es mich freuen. Diese Regelung ist auch nicht in der Bundessatzung anzutreffen, für den Einsatz der Plattform auf Grundlage der Software Liquid Feedback gibt es Beschlüsse von Parteitagen, die Satzung wurde bisher nicht angepasst.

Aufgabe von Parteien ist es, die politische Willensbildung des Volkes zu beeinflussen, hierzu sind eigene Ziele zu definieren. Die Definition dieser Ziele erfolgt durch die innerparteiliche Willensbildung, die als Aufgabe der Partei angesehen wird. Die Piratenpartei geht andere Wege in der innerparteilichen Willensbildung, es gibt bei uns keine festen Zuständigkeiten, sondern Gruppen, die auf Beauftragung tätig werden bzw. sich freiwillig für ein Thema treffen, ein Alleinstellungsanspruch an einer thematischen und organisatorischen Aufgabe durch eine Gruppe wird weitgehend ausgeschlossen. Die Art und Weise wie wir Politik machen wollen, in dem wir nicht nur sagen, wir wollen alle Mitglieder (die dies möchten und das freiwillig) einbinden, sondern es auch versuchen, tatsächlich umzusetzen ist einzigartig. Darüber hinaus die direkte Einbindung von Nichtmitgliedern in die politische Willensbildung auch, obwohl diese sicherlich noch ausbaufähig ist.

Wir machen Politik im Netz, wir vernetzen uns, um gemeinsam Aufgaben zu bewältigen, soweit ein Treffen weder per Chat, Skype noch in der Realität möglich ist, benutzen wir dafür Plattformen, auf denen wir uns unabhängig von Zeit und Raum treffen und gemeinsam zu Ergebnissen kommen. Diese Art der politischen Willensbildung ist neu für sehr viele in unserem Staat, auch wenn sie für uns selbstverständlich ist, geworden ist bzw. es bereits seit Jahren war. Die Möglichkeit über das Netz zu gemeinsamen Positionen zu kommen, wird nicht nur in unserer Partei ausprobiert, andere Parteien haben Modelle gestartet, allerdings begrenzt in Thematik bzw. der Zeit. Wir arbeiten seit Anfang 2010 gemeinsam auf der Landesebene auf einer Plattform, die wir für die Umsetzung von Liquid Democracy lt. § 11 unserer Landessatzung eingerichtet haben, wir haben Ergebnisse produziert, diese Ergebnisse hatten erheblichen Einfluss auf programmatische und organisatorische Entscheidungen unserer Partei, ich erinnere da an die Erstellung des Grundsatzprogramms und des Wahlprogramms und der Tatsache, dass sich der Landesvorstand an den Ergebnissen von Initiativen dieser Plattform orientiert.

Wir nutzen diese Plattform zur innerparteilichen Willensbildung und erfüllen hiermit Aufgaben, die im Parteiengesetz formuliert werden.

Warum diese lange und breite Erklärung, hierzu möchte ich die Aufmerksamkeit auf  BSDG § 28, Abs. 9 lenken:

 Organisationen, die politisch, philosophisch, religiös oder gewerkschaftlich ausgerichtet sind und keinen Erwerbszweck verfolgen, dürfen besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Tätigkeit der Organisation erforderlich ist. Dies gilt nur für personenbezogene Daten ihrer Mitglieder oder von Personen, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeitszweck regelmäßig Kontakte mit ihr unterhalten. Die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an Personen oder Stellen außerhalb der Organisation ist nur unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 zulässig. Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b gilt entsprechend.

Für die Vollständigkeit – BDSG § 3, Abs.

 (9) Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

Hierbei kommt es mir auf die Formulierung, … soweit dies für die Tätigkeit der Organisation erforderlich ist… an. Wir haben im Landesverband Berlin Liquid Democracy als ein Mittel zur Willensbildung in unsere Satzung aufgenommen. Die Willensbildung ist Aufgabe der Piratenpartei im Sinne des Parteiengesetzes. Wir haben im Landesverband bereits bewiesen, was mit unserer Plattform zur Willensbildung möglich ist, angefangen vom Grundsatz- und Wahlprogramm über Entscheidungen zum Verfahren bei der Kandidatenwahl, über die Gestaltung des Wahlkampfes, Aufrufe zu Demonstrationen bis hin zu reinen organisatorischen Fragen bis letztendlich zu Satzungsänderungsfragen. Die Plattform, die wir auf Grundlage der Software Liquid Feedback betreiben hat nicht nur einen erheblichen Einfluss auf die politische Willensbildung in 2010/2011 sondern ist bereits zu einem festen Bestandteil der Willensbildung in unserem Landesverband geworden. Fragt euch doch mal, was wir machen würden, wenn wir von einem Tag auf den anderen auf diese Plattform verzichten müssten. Ich kann mir das gar nicht vorstellen.

Die Bestrebungen in unserem Landesverband gehen nicht zum Verzicht auf diese Plattform, sondern wir wollen die Nutzung von Liquid Democracy ausbauen. Ob dies nun auf Bezirksebene erfolgt, um die Bezirkspolitik programmatisch ähnlich wie im Landesverband zu gestalten und den Verordneten entsprechende Empfehlungen zu geben oder ob es die Tatsache ist, dass wir über Wege und Möglichkeiten nachdenken, wie wir die Aufgaben, die durch den Wahlsieg an Piraten unseres Landesverbandes herangetragen wurden, gemeinsam lösen können. Nicht nur die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat Liquid Democracy in ihre Satzung aufgenommen, einige der Piratenfraktionen der Bezirksverordnetenversammlungen haben dies auch getan. Wir wollen auch diese Interaktion zwischen den Piraten unseres Landesverbandes, den Verordneten und den Abgeordneten gestalten. Geht in die Crews, fragt die Piraten, sie möchten Einfluss auf die Entscheidungen im Abgeordnetenhaus als auch in den Bezirksverordnetenversammlungen nehmen. Fragt in den Fraktionen nach, sie möchten die Piraten des Landesverbandes befragen, um sich bei anstehenden Entscheidungen orientieren zu können bzw. Empfehlungen der Piraten des Landesverbandes zu beachten.

Liquid Democracy ist für unsere Tätigkeit als Piratenpartei Deutschland Berlin ein erforderliches Instrument geworden, das wir ansatzweise mit der Plattform auf Grundlage der Software Liquid Feedback umgesetzt haben. Man kann durchaus behaupten, dass auch ohne diese Plattform die Willensbildung möglich ist, aber dann würden wir gegen unsere Satzung handeln und wären wir dann noch Piraten, wenn wir zu althergebrachten Mitteln, wie Arbeitskreisen, Landesgruppen etc. zurückkehren würden, wie dies in anderen, den sogenannten etablierten Parteien der Fall ist. Daher ist für mich Liquid Feedback untrennbar mit meinem Dasein als Pirat im Landesverband verbunden, ich sehe es für die Tätigkeit unserer Partei als erforderlich an und ich weiß, ich bin damit nicht allein.

Bei dieser Frage wird gerne die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten aus Berlin zum Liquid Feedback zitiert. http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f6/DSB_Berlin_zu_LQFB.pdf

Diese Stellungnahme bezog sich auf den Betrieb von Liquid Feedback auf der Bundesebene, dieser Betrieb ist aufgrund von Beschlüssen auf Bundesparteitagen erfolgt, hierzu gibt es noch keine satzungsrechtliche Grundlage – wie ich anfangs schon erwähnt hatte. Die Situation ist anders, wir haben ein Bekenntnis im Landesverband Berlin dazu, dass wir Liquid Democracy für die Willensbildung nutzen wollen und wir nutzen Ansätze davon bereits, wie erwähnt und das erfolgreich seit 2 Jahren.

In wieweit das System von der Öffentlichkeit einsichtbar ist, wird sich durch das Einstellen des bürgerlichen Namens im System, nur für die Teilnehmer sichtbar, nicht ändern. Wenn wir das ändern wollen, dann müssen wir hierzu entsprechende Beschlüsse treffen, diese liegen bisher nicht vor. Das heißt, mit der Gewährleistung der Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen ändert sich vorläufig die Art der Information, die der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, nicht.

Bei all dem sollten wir auch darüber nachdenken, dass diese, unsere Form von Politik mittels Vernetzung für uns selbstverständlich ist, aber für Politiker anderer Parteien ein Buch mit sieben Siegeln. Gleiches gilt für die Rechtssprechung, dieser Fall von Willensbildung mittels einer Plattform auf im Netz auf der Grundlage einer satzungsmäßigen Festlegung auf Liquid Democracy ist einzigartig, so dass keine tatsächlichen Vergleichsfälle vorliegen.

Es ist in jedem Falle eine politische Entscheidung, ob wir unsere Plattform, die wir lt. Satzung für die Willensbildung nutzen, so betreiben wollen, dass die Überprüfbarkeit der Abstimmungen für die Teilnehmer des System unter sich möglich wird und wir so zumindest Manipulationsvorwürfe hinsichtlich unberechtigter Teilnahme entkräften können.

Andere Vorschläge und Varianten

 In den letzten Tagen sind die Aktivitäten hinsichtlich von Alternativen zu meinem Satzungsänderungsantrag https://lqpp.de/be/initiative/show/1470.html „Ergänzung Satzung § 11 – Überprüfung von Abstimmungen durch die Teilnehmer des Liquid Democracy Systems –  Namentliche Abstimmungen“ verstärkt, ausgelöst durch die Diskussion, die wir seit Beginn des Starts von Liquid Feedback in unserem Landesverband verdrängt und auf St. Nimmerlein verschoben haben. Jetzt kurz bevor die Abstimmung über die Satzungsanträge erfolgt, die ersten Bezirke bereits mit Varianten einer Plattform am Start stehen, die die gewünschte Überprüfbarkeit der Abstimmungen ermöglichen, bricht Hektik aus und auch weil in knapp 20 Tagen die Landesmitgliederversammlung ist.

Zum Vorschlag zur Abänderung des Verfahrens zur Akkreditierung habe ich bereits etwas am Anfang des Beitrages geschrieben daher möchte ich mich auf 2 Alternativen in Liquid Feedback und einen Blogbeitrag beschränken.

A – https://lqpp.de/be/initiative/show/1477.html – Ergänzung von § 11 – Für ein datenschutzfreundliches, verlässliches Liquid Feedback

Der Titel verspricht mehr als die Initiative hält, während man dem Punkt g) noch zustimmen kann, wirft der Punkt h) Fragen auf, die nicht beantwortet werden. Wenn man das Stimmgewicht des Teilnehmers mittels Pseudonym von der realen Person entkoppelt, wie soll die Zusammenführung wieder möglich sein? Wenn man sich für ein Verfahren entscheiden sollte, in dem bei der Vorstellung bürgerlicher Name und Pseudonym genannt werden, die Überprüfung der Mitgliedschaft durch die Mitgliedsnummer erfolgt, stehen diese Informationen nur einem Teil der Teilnehmer, denen, die an der Versammlung teilgenommen haben zur Verfügung. Es wird auch nicht erwähnt, welches eindeutige, hinreichend bekannte Merkmal in das System eingetragen werden soll, die Erfüllung von g) durch die Bestimmung lt. h) ist daher mehr als fraglich.

Man soll ja über Begründungen nicht abstimmen, aber diese hat es in sich, zum einen wird gesagt, Liquid Feedback wäre wichtig für die Partei, man würde andere von der Nutzung abschrecken. Ich bin der Ansicht, dass man durch Aufklärung zu den Hintergründen der Erforderlichkeit der Umsetzung einer Überprüfung von offenen Abstimmungen im Netz und zur Bedeutung von Liquid Feedback in Verbindung mit einer Erhöhung der Manipulationssicherheit mehr erreicht, als mit der Keule der Abschreckung zu kommen, genau das mache ich seit ein paar Monaten. Ebenso wird die Behauptung in den Raum gestellt, dass die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Systems nicht gegeben ist, aber es wird nicht begründet, wie gesagt die Stellungnahme des BDSG bezog sich einerseits auf das Bundesliquid und andererseits hat sich die Nutzung der Plattform gerade durch die Verantwortung der Piratenfraktionen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen erhöht. Unsere Ergebnisse der Initiativen aus unserer Plattform haben nicht nur innerparteiliche Auswirkungen, sondern sie wirken auf politische Entscheidungen, die die Bezirke und die gesamte Stadt betreffen. Daher ist es meines Erachtens nicht hinnehmbar, dass wir uns auf diese Ergebnisse wegen mangelnder Überprüfbarkeit nicht berufen können. Uns können Manipulationen vorgeworfen werden und wir sind nicht in der Lage diese zu entkräften.

Und zum Schluss wird mit Verbot und Ordnungsgeld gedroht, die ganze Initiative ist eine einzige Drohung, wenn ihr auf Pseudonyme verzichtet, werdet ihr untergehen. Das komische daran ist, dass es diese Diskussion bei der Einführung von Liquid Feedback mit Pseudonymen ebenfalls gab. Damals hieß es, wenn ihr ein System betreibt, selbst mit Pseudonymen, dass Rückschlüsse auf die politischen Ansichten des Einzelnen (unter den Teilnehmern) zulassen oder dass die Möglichkeit von Datenbankdumps zur Überprüfung ermöglicht, werdet ihr untergehen. Wir sind nicht untergegangen.

Ich hatte letzten Montag mit dem Initiator ein Gespräch in einem Lokal mit noch weiteren, dabei habe ich den Eindruck gewonnen, dass jede direkte Verknüpfung des Stimmgewichts des Teilnehmers zur realen Person unerwünscht ist, diese nicht jedem Teilnehmer zur Verfügung stehen sollte, sondern nur auf Anforderung, weil man den Institutionen wie Mitgliederverwaltung und Admins schließlich vertrauen können müsse.

B – https://lqpp.de/be/initiative/show/1476.html Meinungsbild: Ergänzung Satzung § 11 – Namentliche Abstimmungen – „Klarnamenspflicht

Man könnte sagen, dass in der Initiative nichts anderes gefordert wird, als in meiner. Aber es wird keine Bestimmung für die Eintragung von bürgerlichen Namen, Rufnamen und Mitgliedsnummer in g) benannt, in h) werden Verfahren erwähnt, aber nicht auf was diese sich beziehen. Dennoch verstehe ich nicht, warum diese Initiative den Untertitel Klarnamenspflicht trägt, wenn der Bezug nicht im Antragstext erläutert wird.

In der Initiative wird weiterhin geäußert, dass die Ausgestaltung des Systems allein von der Landesmitgliederversammlung erfolgen kann, in meiner Initiative und der anderen hat auch der Landesvorstand das Recht. Man stelle sich vor, für jede Änderung eines Regelwerkes, für jedes neues Regelwerk, für jede Änderungen der Instanz ob nun in technischer, organisatorischer oder rechtlicher Sicht, wird ein Beschluss der Landesmitgliederversammlung benötigt. Ich glaube nicht, dass es dem Initiator bewusst war.

Dem Initiator ist jedoch durchaus bewusst, dass der Antragstext nicht so richtig zur Begründung passt. Lt. Begründung hält der Initiator die Verwendung von Klarnamen zum jetzigen Zeitpunkt für keine gute Idee, da kann man sich schon fragen, warum er sie dann fordert?

Zu den Punkten, mäßige Beteiligung. Dem Initiator ist wie mir bewusst, dass längst noch nicht alle Neumitglieder einen Zugang zum System erhalten haben, daher ist der Zustrom neuer Mitglieder gering. Die andere Seite ist, dass viele, derer, die in Verantwortung als Verordnete und Abgeordnete stehen, nicht mehr so viel Zeit mit dem System verbringen, wie das vor dem 18.09.2011 der Fall war. Verständlich einerseits, weil wir uns erst zurechtfinden müssen, in den vorhandenen Strukturen und uns neu organisieren müssen. Ich hoffe, es ändert sich wieder, gerade wenn Empfehlungen zwischen Piraten des Landesverbandes und den Verordneten, Abgeordneten ausgetauscht werden.

Auf freiwilliger Basis bereits viele mit Klarnamen – das war mal so, aber das hat sich längst im Landesverband geändert, es sind mehr, die nicht zuzuordnen sind. Selbst wenn dort ein Klarname steht, ich kann mich auch Maria Müller nennen, bin ich es dann? Wie erwähnt, es besteht keine Kontrolle der angegebenen Klarnamen, weil keine Verknüpfung zur realen Person erfolgt, wie diese z.B. durch die Eintragung des bürgerlichen Namens (vom Teilnehmer nicht veränderlich) mit Mitgliedsnummer und Datum und Ort der Vorstellung wäre.

Das Argument des Ausschlusses von anderen Piraten, die die Klarnamen ablehnen. Wurde auch nur einmal darüber nachgedacht, wie viel Piraten diesen de-facto-Wahlcomputer jetzt nicht nutzen, wurde einmal darüber nachgedacht, wie viel Piraten, das System nicht mehr nutzen würden, wenn man sich dafür entscheidet, es weiter als de-facto-Wahlcomputer zu betreiben? Schließt man diese dann nicht aus?

Der Eindruck bleibt, dass man aufgrund der mangelnden Unterstützung der Initiative begründen möchte, dass man keine Klarnamen möchte. Eine Rechnung, die nicht aufgehen wird, da die Initiative in sich nicht schlüssig ist und andere Argumente gegen die Zustimmung sprechen.

C – Blogbeitrag – PLZ – Mitgliedsnummer – Zugangsschlüssel

Im Beitrag http://etiennex.wordpress.com/2012/02/03/uberprufbarkeit-demokratischer-prozesse-offene-elektronische-abstimmung/ (das Design des Blogs ist dem meinen ähnlich, aber er ist es nicht ..) wird vorgeschlagen, dass man sich mittels PLZ und Mitgliedsnummer registriert, also schon mal nicht vorstellt, dementsprechend sind diese Informationen nur demjenigen bekannt, der die Registrierung vornimmt.

* PLZ ist weder ein eindeutiges, noch ein hinreichend bekanntes Identifikationsmerkmal, um eine Verknüpfung mit einer Person zu ermöglichen.

* Die Mitgliedsnummer ist ein eindeutige, aber kein hinreichend bekanntes Identifikationsmerkmal, um eine Verknüpfung mit einer Person zu ermöglichen.

Mittels dieser Registrierung soll der Teilnehmer einen Zugangsschlüssel erhalten, der einmalig nutzbar ist und mit dem er sich unter Angabe der PLZ und Mitgliedsnummer anmelden kann.

* Ein Zugangsschlüssel ist kein hinreichend bekanntes Identifikationsmerkmal, um eine Zuordnung zu einer realen Person zu ermöglichen.

Ob dieser Zugangsschlüssel eindeutig ist oder nicht, kann weder der Teilnehmer der ihn erhält, noch die anderen Teilnehmer wissen. Man verlässt sich hierbei auf Wissen Dritter, das heißt einer begrenzten Gruppe, das nicht allen Teilnehmer des Systems zur Verfügung steht.

Im Blogbeitrag wird behauptet, dass wenn man die Mitgliedsnummer und PLZ anstatt des bürgerlichen Namen und der Mitgliedsnummer bei der Akkreditierung angibt, so wie das in den von mir anfangs erwähnten Verfahren zur Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen im Netz ist, die gleiche Überprüfbarkeit gewährleisten. Ich möchte hier die Frage stellen, auf wie viele Personen das Identifikationsmerkmal PLZ zutrifft und auf wie viele das Merkmal des bürgerlichen Namens. Es kann bei bürgerlichen Namen zu Überschneidungen kommen, aber die Überschneidungen bei der PLZ sind bedeutend höher, dazu kommt wie erwähnt, PLZ ist weder ein eindeutiges noch ein hinreichend bekanntes Identifikationsmerkmal.

Eine Überprüfung – so  der Blogbetreiber – ist nur mit Einschaltung Dritter, eben der Mitgliederverwaltung, somit des Landesvorstandes möglich. Die Anforderungen an die Überprüfung von offenen elektronischen Abstimmungen im Netz werden nicht eingehalten, der Blogbetreiber hält sie für nicht erforderlich, weil sonst eine soziale Kontrolle erfolgen würde.

Auch dieses Argument ist mir oft begegnet in den letzten zwei Jahren, ich kann nur sagen, dass Liquid Feedback bestehende soziale Verbindungen innerhalb des Landesverbandes bereits heute abbildet. Und ich kann beim besten Willen nichts Negatives daran entdecken. Diese sozialen Verbindungen existieren, ob mit oder ohne Netz. Ich finde es positiv, dass diese Verbindungen sichtbar werden, sie existieren.

Zum Ende wird vorgeworfen, mit der Verwendung von bürgerlichen Namen könne man Manipulationen noch erhöhen, weil man dann behaupten kann, dass die eigene Stimme falsch gezählt wird. Dies zu korrigieren hält man dann für das Ende des Systems, nein ist es nicht, wenn man z.B. Einspruchsfristen einrichtet, die sich beispielsweise nach den Regelwerken richten.  Bei Wiederholungsfällen oder Häufungen kann man weitere Maßnahmen ergreifen, um festzustellen, ob es sich um Behauptungen, Fehlbedienungen oder Fehlfunktionen handelt.

Das Ergebnis ist das, was der Teilnehmer des Systems letztendlich mit der Abgabe seiner Stimme bezwecken wollte. Fehler passieren jedem, Bedienungsfehler auch.

Schlusswort

Ich habe wie anfangs erwähnt, die letzten Monate versucht, zu erklären, was wir mit unserer Plattform auf der Grundlage der Software Liquid Feedback falsch gemacht haben, verdrängt haben, was wir klären müssen. Ich habe mit dieser Diskussion bewusst bereits im November angefangen, weil mir bewusst war, dass es wichtig ist, sie zu führen und sie nicht weiter zu verdrängen.

Ich werde auf jeden Fall  den Satzungsänderungsantrag https://lqpp.de/be/initiative/show/1470.html Ergänzung Satzung § 11 – Überprüfung von Abstimmungen durch die Teilnehmer des Liquid Democracy Systems Namentliche Abstimmungen auf der nächsten LMV stellen, da ich bereits Mitstreiter gefunden habe, werden diese Anträge auch im Falle meiner Abwesenheit (durch was auch immer – Erkältung z.B.) gestellt. Er wird gestellt, ihr werdet euch damit auseinandersetzen müssen. Ich werde nur noch geringfügige Änderungen vornehmen und diese mit den Mitantragstellern abstimmen.

Wer meine Satzungsänderungsanträge für das Ende der Welt, der Piratenpartei oder des Landesverbandes, für Verrat am Datenschutz, für Verrat am Grundgesetz, für Rechtsbeugung,  etc. hält, darf es. Man darf dann auch selbst Satzungsänderungsanträge stellen, ich werde nicht bei Positionen, die ich nicht teile, Arbeit investieren.

Es war in letzter Zeit nicht leicht, alles zu ertragen. Es ist nicht leicht zu ertragen, dass man nicht meine Ansicht kritisiert, sondern die von mir vertretende Ansicht mit mir gleichsetzt. Ich bin Pirat mit Leib und Seele und daher verletzten mit Vorwürfe, die mir die Schaffung eines Überwachungsstaates, den Verrat an der Piratenpartei und am Grundgesetz unterstellen. Das war leider die letzten Tage verstärkt der Fall, die Gleichsetzung mit Orwells Werk 1984 und die Gleichsetzung mit Überwachung á la Stasi nehme ich persönlich, sehr persönlich, aus Gründen. Seltsamerweise kommen diese Vorwürfe, wenn die Argumente ausgehen.

Ich hatte die letzten Wochen das Gefühl gegen Wände zu schreiben, das lag auch daran, da ich der menschlichen Eigenschaft verfallen bin, Negatives eher zu bemerken, als Positives. Es gab auch Positives, andere Piraten, die mich unterstützt haben, die mir das Gefühl gegeben haben, nicht allein zu sein. Manchmal war es ein Gespräch, ein Treffen, manchmal nur ein Tweet, der mich wieder aufgebaut hat. Aufzählungen gibt es keine, weil ich jemanden vergessen würde und das wäre ungerecht.

Das alles, diese ganzen Texte, die Erklärungen wären für mich nicht möglich gewesen, wenn ich nicht die Möglichkeit gehabt hätte, den Entwicklern von Liquid Feedback Fragen zu stellen, die mir beantwortet wurden. Stets habe ich den Hinweis erhalten, dass die eigentliche Entscheidung die Piraten selbst treffen müssen, sie hierbei nicht helfen können, da es keine technische Lösung ist, in welcher Form man das System betreibt. Es ist eine politische Entscheidung, wie wollen wir das Mittel zur Willensbildung lt. § 11 unserer Satzung nutzen, warum wollen wir es nutzen, mit welchem Ziel? Wie wollen wir Politik machen, welche Prozesse setzen wir um, um den eigenen Anforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grunde sind irgendwelche Gedanken, ich würde, wäre instrumentalisiert worden, nicht zutreffend. Ich kann selbst denken, soll vorkommen.

Ich bitte im Vorfeld um Verständnis dafür, dass ich nicht auf jede Frage umgehend antworten werde, vielleicht sucht man die Antwort auch erst selbst. Wenn zu dem Beitrag Kommentare kommen sollten, werde ich diese frei schalten und beantworten, wenn ich die Zeit dafür habe. Ich habe sehr viel Zeit in dieses Thema investiert und werde die nächste Woche und vielleicht auch die darauffolgende meine Onlineaktivität auf berufliche Dinge und persönliche Dinge beschränken, während der Abstimmungsphase werde ich mir die Freiheit erlauben, um Zustimmung zu bitten.

Ansonsten werde ich mich in der nächsten Zeit etwas zurück ziehen, zwei Blogbeiträge  schreiben, per Mail und Twitter nur bedingt Fragen beantworten.

.. wie immer Danke wer bis hierher durchgehalten hat.

Nachtrag: 

Im Titel heißt es, dass namentliche Abstimmungen auch ein Weg zu mehr Beteiligung sind. Dies erscheint vielleicht manchem auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar. Die Begründung hierzu ist relativ leicht, wenn wir mit unserer Plattform zur Willensbildung überprüfbare Ergebnisse ermöglichen, haben diese Bedeutung, je mehr Bedeutung eine Plattform, je mehr sie zu tatsächlichen Ergebnissen führt, je mehr sie die Möglichkeit gibt, sich wirksam zu beteiligen, desto größer ist das Interesse an ihr. Wenn die Ergebnisse umstritten sind, so dass sie keine oder eine geringe Wirkung erzielen, wird die Beteiligung sinken, da kein Sinn der Beteiligung erkannt werden kann. Am Ende steht immer die Frage, wozu wir das Ganze machen und zu welchen tatsächlichen Ergebnissen wir kommen.

Nachtrag 2: 

Nach einer kleinen Twitter-Diskussion wurde die von mir erwähnte Diskussionsseite geändert: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer_Diskussion:Muuhh – Es wurde nun klar gestellt, dass die Teilnehmer unter sich die Aufzeichnungen von den Versammlungen tauschen und zusammen verwenden können.  Damit ist ein Punkt meiner Kritik hinfällig. Die auf der Versammlung aufgestellten Listen sind jedoch nach wie vor nur einzusehen und nicht frei verfügbar, daher stimme ich dem Verfahren nach wie vor nicht zu, die anderen Punkte meiner Kritik bleiben erhalten.