Hybride SMV – eine halbe Sache, die auch keine Entscheidung will

Es geht bei Politik um Verantwortung. Entscheidungen, die getroffen werden, haben Einfluss nicht nur auf die, die entscheiden, sondern auf die Gruppe, für die sie ggf. mit entscheiden. Es geht mir hier nicht um Diskussionsforen oder ähnliches, das gehört für mich zu Meinungsaustausch, Meinungsfindung. Ich rede von der Vorbereitung von politischen Entscheidungen. Wie die Piratenpartei in Zukunft ihre Entscheidungen trifft, unter welchen Gesichtspunkten ist auch eine politische Entscheidung. Geht die Partei den Weg der Zustimmung und des Gewohnten oder wagt sie etwa wirklich Neues? Verbindet sie Verantwortung mit Entscheidungen? Kürzer, passt sich diese Partei an und geht sie andere Wege?

Ich dachte, dass nach dem letzten Irrweg erstmal zu beschließen, ob man eine #SMV und somit innerparteiliche Online-Partizipation mit Relevanz will und sich über das Wie „später“ Gedanken zu machen, Nachdenken eingesetzt hat. Das Nachdenken, dass mit diesem Aufruf der Weg für den Beschluss #X011 geebnet wurde. Ich dachte, dass nun ein paar mehr verstehen würden, dass man die Verantwortung nicht vom Ergebnis trennen kann. Aber Fehlanzeige.

Nach OB vom Wie trennen, nun hybride SMV

Anlass dieses Blogposts ist eine Initiative im Liquid Feedback Hybride SMV, die wieder keine Entscheidungen verlangt, sondern wie der Name schon sagt, einen Mix, eine Kombination. Nicht nur einen Mix aus offenen elektronischen Abstimmungen und geheimen Abstimmungen mittels Urne, Stift und Papier, auch sonst wird alles gemischt oder offen gelassen – Entscheidungen, die ein Handeln erfordern, sind nicht gewollt.

In der Initiative wird zunächst die Situation beschrieben, die zum Beschluss von X011 führte, aber nicht erkannt, dass die Trennung des OB vom WIE letztendlich dazu geführt hatte. Nachdem eine Mehrheit, wenn auch keine 2/3 Mehrheit das OB wollte, wurde der erstbeste Antrag mit einfacher Mehrheit erwählt, der ein Wie beschrieb. Auch diese Initiative will wieder das OB weitgehend vom Wie trennen, in dem erst einmal relativiert wird, dass es nur ein Meinungsbild ist und dass nur über den Verfahrensteil abgestimmt wird.

Damit diese Abstimmung eine hohe Zustimmung findet,  findet jeder sich in der folgenden Erklärung von Begriffen, die aber ausdrücklich nicht Bestandteil der Initiative ist und somit nicht Bestandteil der Abstimmung ist wider. Das Muster ist wieder da Gleiche, es wird keine Entscheidung gesucht, sondern zunächst ein Konsens, um „später“ zu einer Entscheidung zu kommen. Damit sich dann auch später erst Gedanken machen, was dieser Konsens überhaupt für Auswirkungen auf die spätere Entscheidung haben kann. Dennoch habe ich mir die Mühe gemacht, das Meinungsbild zum Verfahren unter die Lupe zu nehmen und habe Anregungen geschrieben. Nach dem ich die Antworten gelesen habe, dachte ich, ich bin in einer Parallelwelt, nichts von der Diskussion über die Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen, nichts von Verantwortung im politischen Handeln scheint wirklich angekommen zu sein. Die Frage, warum ich wieder hier schreibe, obwohl es doch keine Relevanz zu haben scheint, frustriert, aber es gibt diese trügerische Hoffnung.

Gleichberechtigtes System = gleichberechtigte Wahlverfahren 

Schon der erste Satz des Meinungbildes über das Verfahren wirft mehr Fragen als Antworten auf:

  • Abstimmungen werden gleichberechtigt online und offline durchgeführt, die Ergebnisse werden zusammengeführt.

In meiner Anregung habe ich mehr oder weniger nachgefragt, welches Wahlverfahren bei den Online- und Offline-Abstimmungen durchgeführt werden soll. Wir reden hier nicht von zwei unabhängigen Verfahren, sondern weil das Gesamtergebnis von Online- und Offline-Abstimmungen zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst werden soll, von einem Verfahren. Als  Antwort erhielt ich, dass selbstverständlich für beide Abstimmungsarten nur das gleiche Abstimmungsverfahren (Wahlverfahren) gelten kann. Eine Antwort, die ich erwartet habe, aber was bedeutet sie.

Wahl- / Abstimmungsverfahren 

Es wird im Meinungsbild für das Verfahren erläutert, dass die hybride SMV für Online-Verfahren auf einer Plattform gestartet werden kann, die auf der Software Liquid Feedback oder PirateFeedback laufen soll. Das impliziert, das das Online-Verfahren mittels Schulze-Methode also Präferenzwahl betrieben wird, so wie das momentan auch der Fall ist. Die Frage, die sich jetzt stellt, wie man beide Ergebnisse zusammenrechnet, gerade wenn es mehrere Anträge zu einem Thema gibt und somit die Präferenzwahl wirksam wird. Die Frage ist es, ob sich beide Ergebnisse, so einfach zusammenrechnen lassen? Kann man Ergebnisse einer offenen elektronischen Abstimmung (mal dahingestellt, ob es eine solche ist) und Ergebnisse einer geheimen Urnenabstimmung, für die unterschiedliche Bedingungen zum Ablauf, zur Auszählung, zur Kontrolle gelten so einfach miteinander verknüpfen?

Warum stelle ich diese Fragen? Ein Ergebnis aus einer offenen elektronischen Abstimmung hat den Aspekt der Kontrolle, das die Teilnehmer in die Lage versetzt werden,  selbst zu prüfen, ob die Teilnehmer der Abstimmung natürliche Personen sind und dass diese nur eine Stimme abgeben. Ein Aspekt, den die Abstimmung per geheimer Abstimmung nicht erfüllen kann. Eine geheime Abstimmung wiederum hat den Effekt, dass der Teilnehmer von der abgegebenen Stimme getrennt wird und die Akkreditierung vor der Abstimmung geprüft wird. Ein Aspekt, den eine offene elektronische Abstimmung nicht erfüllen kann, da hier Teilnehmer und Stimme durch den Account verbunden sind. Auch wenn jeweils das gleiche Abstimmungsverfahren verwandt wird, heißt es noch lange nicht, dass sich aus beiden Ergebnissen ein Gesamtergebnis bilden lässt.

Überflüssig zu erwähnen, dass im Verfahrensteil, der zur Abstimmung steht, der Aspekt, dass online als auch offline das gleiche Verfahren verwandt wird, nicht ergänzt wurde. Überflüssig zu erwähnen, dass zumindest bisher nur Teilnehmer der Online-Tools basierend auf Liquid Feedback oder PirateFeedback den Datenbankdump gem. Nutzungs- und Datenschutzbedingungen nutzen dürfen, was die Teilnehmer der Urnenabstimmung ausschließen würde.

Fazit: Wie zu erwarten war, wird keine Entscheidung, entweder über einen Aspekt öffentlich elektronisch abzustimmen oder eine geheime Abstimmung durchzuführen, gewünscht. Warum entscheiden, wenn man jedem gegenüber simulieren kann, dass man sich für seine Aspekte entschieden hat. Es allen Recht machen, ist nicht der Weg für Entscheidungen, aber die sind ja nicht gewollt. 

„Bekannte“ Pseudonyme

Im Blogbeitrag Die Entscheidung Piraten SMV – Überprüfbarkeit oder Wahlcomputer habe ich versucht, den Aspekt der Überprüfbarkeit zu erklären, Ziel ist es, festzustellen, dass nur natürliche Personen an der Abstimmung teilnehmen und dass diese nur einmal ihre Stimme abgeben. Daher darf die Verbindung zwischen Teilnehmer und Stimmabgabe nicht getrennt werden, wie dies bei einer Pseudonymisierung erfolgt. Im Verfahren wird für die offenen elektronischen Abstimmungen die Verwendung des bürgerlichen Namens oder eines auflösbaren Pseudonyms angegeben. Wie dieses aufgelöst wird, ist nicht Bestandteil des Verfahrens, aber ich hatte zumindest den Eindruck, dass der Verfasser der Initiativen der Forderung nach Überprüfbarkeit der Abstimmungen durch die Teilnehmer folgt. Daher habe ich nachgefragt, ob und wie die „bekannten“ Pseudonyme aufgelöst werden, die als weitere Möglichkeit angegeben werden,  oder ob man einfach darauf vertrauen muss, dahinter steckt der, den ich mir so vorstelle. Die Antwort war, ich muss vertrauen. Nun habe ich schon im verlinkten Beitrag geschrieben, dass dieses Vertrauen Suggestion ist:

  • wir nehmen an, dass hinter Mäuschen92 auch das uns im realen Leben auf anderen Wegen bekannte Mäuschen92 steckt.
  • Wir nehmen an, dass hinter bekannten und mehr oder weniger einzigartigen Avatarbildern die Menschen stecken, die wir außerhalb des System damit verbinden, verstärkt wird der Eindruck noch, wenn Pseudonym oder Name übereinstimmt.
  • Wir nehmen an, dass hinter bekannten oder weniger bekannten Namen die Menschen stecken, die wir außerhalb des Systems mit den Namen in Verbindung bringen.

Es wird eben angenommen, aber es kann nicht geprüft werden, wenn keine Verbindung zwischen dem Mitglied und dem Teilnehmer im System hergestellt wird und somit kann ich nicht feststellen, ob der Teilnehmer der unter einem mir ggf. bekannten Pseudonym auftaucht, eine natürliche Person ist und ob diese auch nur einmal abstimmt, wenn keine Verbindung durch eine öffentliche Akkreditierung besteht und deren Unterlagen allen Teilnehmern zur Verfügung stehen. Abgesehen davon, dass so ein „Promi“-Bonus mehr als verwunderlich ist und ohnehin nicht davon ausgegangen werden kann, dass jeder Teilnehmer im System nun die Pseudonyme als bekannt einschätzt, so wie man das regional vielleicht tut oder eben in seiner Filterbubble.

Fazit:  Der einfache Grundsatz, festzustellen, dass natürliche Personen und diese nur einmal an einer offenen elektronischen Abstimmung teilnehmen, wird bei der Verwendung von bekannten Pseudonymen nicht eingehalten. Letztendlich dient die Möglichkeit „bekannte“ Pseudonyme zu verwenden auch nur dem Konsens, eben alle einzubinden, sich nicht entscheiden zu müssen.  Nur ist ein bisschen Überprüfbarkeit eben keine – entweder Überprüfbarkeit durch die Teilnehmer oder nicht – was wiederum eine Entscheidung wäre. 

Akkreditierung Urne nach vergleichbaren Verfahren wie Online

Gestolpert bin ich auch an der Stelle, an der bei Gründung einer Urne dem verantwortlichen Vorstandsmitglied für die Mitgliederverwaltung ( in der Initiative als GenSek bezeichnet) die 15 Mitglieder der Gründung der „Urne“ lediglich mitgeteilt werden. Ich dachte es ist ein Missverständnis, weil mir keine Akkreditierung bekannt ist, in der nicht ein Vorstandsmitglied oder ein Beauftragter anwesend ist, der die Angaben der sich akkreditierenden Teilnehmer vor Ort prüft. Als Antwort erhielt ich, dass die Akkreditierung unter vergleichbaren Verfahren wie bei Online-Abstimmung erfolgen muss.

Nun diese Antwort hat mehr Fragen ausgelöst, als dass sie meine ursprüngliche Frage beantwortet hätte. Vergleichbare Verfahren, was bedeutet das. Erst dann ist mir aufgefallen, dass bei Online-Abstimmung = offene elektronische Abstimmung kein Wort im Verfahren von einer öffentlichen Vorstellung zum Zwecke der Akkreditierung die Rede ist, ein unverzichtbarer Bestandteil,  um festzustellen, dass die akkreditiert Person eine natürliche Person und keine Schaufensterpuppe ist. Wenn man diesem Gedanken folgt, müssten sich alle, die an der Urnenabstimmung teilnehmen wollen, öffentlich vorstellen, wollen die das? Umgekehrt, wenn die Akkreditierung durch Bestätigung Vorstand und/oder Beauftragte ausreicht, wären wir wieder bei Geheimwissen, was einer Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen der Teilnehmer unter sich entgegensteht.

Fazit: Ich weiß ehrlich nicht, was ich davon halten soll, dass die öffentliche Vorstellung bei Online-Abstimmungen nicht erwähnt wird, auch nicht was ich von der Antwort halten soll, die keine ist. Auch nicht was ich davon halten soll, dass KEINE Änderung des Verfahrenstextes, über den abgestimmt wird, sondern der Erklärung erfolgt ist.

Zu ändern wäre, der Satz im Verfahrenstext:

  • Sie sind dann eigenverantwortlich für die Organisation der geheimen Abstimmungen zuständig, melden diese Entscheidung und die Namen der Piraten dem zuständigen GenSek, der die betreffenden Piraten soweit erforderlich aus der Online-Variante deakkreditiert.

.. der Aspekt, dass die Gründer der Urne die Entscheidung dem GenSek melden, eine Gründung ohne Akkreditierung durch Vorstand oder Beauftragte ist keine Akkreditierung. Diese Frage ist vor der Gründung der Urne zu klären, wie eine Akkreditierung erfolgen kann. Soweit der Satz so gemeint ist, das die Absicht eine Urne zu gründen dem GenSek mitgeteilt wird, die eigentliche Akkreditierung dann unter den gewohnten Bedingungen für die Teilnahme an geheimen Abstimmungen erfolgt, geht nicht aus dem Verfahrenstext hervor.

Delegationen bei Urnenabstimmung (geheimer Abstimmung)

Bei Urnenabstimmungen soll es möglich sein, Delegationen zu verteilen, also sein Stimmgewicht an eine andere Person zu übertragen.  Solange man nur von Delegationen spricht, ist für mich alles in Ordnung, aber wie sieht es aus, mit dem Anspruch nach dem Prinzip von Liquid Democracy zu handeln, da ja auch die Möglichkeit besteht, das ein Online-Verfahren mittels Liquid Feedback betrieben wird, was wiederum das Prinzip von Liquid Democracy voraussetzt und der Gedanke ist nah, dass dieses Prinzip dann auch für die Urnenabstimmung gilt.

Ich habe mich gefragt, wie praktikabel das ist und in einer Anregung um eine Klarstellung gebeten. Mir wurde gesagt, das geht, man könne bis zum Ende der Abstimmung seine Delegation ändern. Nun ich frage mich nach dem Wie und wie praktikabel das Ganze ist. Also derjenige, der das Stimmrecht übertragt, muss dem Wahlleiter frühzeitig bescheid geben, an wen er delegiert, eigentlich vor Beginn der Abstimmung, weil der Empfänger des Stimmgewichts ja dann für den Delegierenden abstimmt und somit alle Delegationen dem Wahlleiter vor Beginn der Abstimmung vorliegen müssen. Ich gehe davon aus, dass man über die eigene Urne hinweg jemanden eine Delegation geben kann, was die Vorinformation zu einem früheren Zeitpunkt zur Koordination der Wahlleiter erfordert, auf welchem Wege lasse ich mal dahin gestellt.

Wenn somit eine schriftliche Anweisung desjenigen dem Wahlleiter vorliegen muss, damit dieser dem Delegationsempfänger den / die zusätzlichen Stimmzettel in den Umschlägen aushändigen kann, ist eine Änderung während der Abstimmung nicht praktikabel. Ich kann an niemanden delegieren, der bereit seine Stimme abgegeben hat und die Urne verlassen hat. Gut ich gehe davon aus, dass so eine Urnenabstimmung über einen zeitlichen Rahmen erfolgt, der es allen Teilnehmern dieser Urne auch ermöglicht teilzunehmen, vielleicht ist das der Fehler. Aber ist das ein Fehler, oder sollte man davon ausgehen, daher wäre 8-12 Stunden eigentlich ein Minimum, normalerweise sollte so eine Urnenabstimmung über mehrere Tage erfolgen, um die Teilnahme auch wirklich und nicht nur scheinbar zu ermöglichen. Nun kann man mir sagen, was man will, ich sehe eine Änderung der Delegation nicht als praktikabel an, weil entweder die zweite Urne geöffnet werden müsste oder eine weitere Stimme für den Delegierende abgegeben werden kann, wie dann erkennen, welche die gültige ist und welche die ungültige.

Und wenn dann die Wahlleiter und ggf. auch Wahlhelfer wissen, wer die Stimmen übertragen bekommt, können sei beim Öffner der zweiten Urne mit den delegierten Stimmen feststellen, wie jemand seine Stimme abgegeben hat, weil sie ja zunächst erst prüfen, ob der Delegierende selbst die Stimme abgegeben hat und dann erst den Stimmzettel in die erste Urne geben. Kann man da noch von Geheimer Abstimmung sprechen?

Der andere Aspekt ist auch, dass Teilnehmer der Online-Abstimmung nicht wissen, wie viel Stimmen sie bei der Abstimmung auf sich vereinen, sie wissen erst nach Abstimmungsende. Die Teilnehmer einer Urnenabstimmung mit Delegationen wissen, wer und wie viele auf sie delegieren, wenn sie abstimmen. Somit übt die Delegation einen sehr hohen Einfluss aus, ob gewollt oder ungewollt. Ist die Abstimmung noch geheim, wenn die Delegationsempfänger wissen, wem sie ihr Stimmgewicht verdanken?

Fazit: Fragen über Fragen – Also wie jetzt, alle die delegieren wollen, schriftlich – vergleichbar mit Briefwahl – ein Ersuchen beim Wahlleiter vor Beginn der Abstimmung einreichen oder sollen alle, die delegieren wollen, zu Anfang der Abstimmung anwesend sein? Oder wer auf jemanden delegiert, der schon abgestimmt hat und abwesend ist, hat Pech gehabt? Ich habe sehr sehr starke Zweifel an der Praktikabilität von Liquid Democracy bei Urabstimmungen in der Form, wie wir es kennen und wie es bei den im Verfahrenstext erwähnten Software-Grundlagen möglich ist. Aber wenn es nicht möglich ist, haben dann die Offline-Teilnehmer die gleichen Rechte wie die der Online-Abstimmung? Vielleicht kann man das eine auch nicht so einfach mit dem anderen verbinden, ohne sich über das WIE und WOMIT Gedanken zu machen. Abgesehen, dass ich bei dem Prinzip Zweifel habe, dass es letztendlich eine geheime Abstimmung ist. 

Transparenz – Klüngel unsichtbar 

Ein Aspekt, der mir zumindest im Zusammenhang mit Liquid Democracy wichtig ist, ist dass man erkennen kann, aus welchen Gruppen sich Delegationen bilden, weil der Lobbyismus macht auch nicht vor Piraten halt, auch wenn sie das immer sehr stark von sich weisen, engagieren sich viele der Piraten in politischen Organisationen, haben eigene politische Interessen, die sie auch wahrnehmen und verfolgen. Warum auch nicht. Lobbyismus ist nicht unbedingt negativ zu betrachten, wenn dann ableitbar ist, wer von wem für welche Entscheidung unterstützt wird, kann man Einflüsse beurteilen.

Dieser Aspekt ist selbstredend bei Verwendung von Liquid Democracy bei geheimen Abstimmungen nicht möglich. Ist es mit der geheimen Abstimmung vereinbar, mitzuteilen, wie viele Delegationen wirksam wurden und wie viele sich auf eine Person (die nicht benannt) wird, vereinen, ohne dass man Rückschlüsse auf diese Personen ziehen kann?

Fazit: Will die Piratenpartei den Weg  gehen, dass Verbindungen untereinander unerkannt bleiben, weil das mit dem Lobbyismus sind die anderen und die eigene Partei hat das Problem nicht? 

Kontrollen der Urnen, Eigenverantwortung und Wahlordnung

Bezugnehmend auf meine Anregungen Kontrolle der Urnen, Aufwand der Offline-Abstimmungen mit UrneEigenverantwortlichkeit der geheimen Abstimmung an der Urne habe ich ein grundlegend anderes Verständnis von der Verantwortung für innerparteiliche Strukturen für Abstimmungen als der Verfasser. Im ersten Satz des Verfahrenstextes steht, dass Online- und Offlineabstimmungen gleichberechtigt erfolgen, in einer Antwort auf meine Anregung heißt es u .a. “ es wird ja niemand gezwungen, sich für die Offline-Variante zu akkreditieren„. Um keine Missverständnise aufkommen zu lassen, ich lege keinen Wert auf Urabstimmungen neben einer Online-Abstimmung, ich will ja, dass man sich für das eine oder das andere entscheidet. Aber hier geht es um den Grundsatz, dass Gleichberechtigung suggeriert wird. Die, die an Online-Abstimmungen teilnehmen, haben bis auf die Akkreditierung keinen Aufwand, die die sich an einer Urnenabstimmung beteiligen wollen, müssen diese nicht nur selbst organisieren, selbst Verantwortung übernehmen als Wahlleiter, Wahlhelfer u.ä., sie sollen auch für die Ordnungsmäßigkeit der Abstimmung allein verantwortlich sein. Ich sehe es in der Verantwortung der Gliederungen, entsprechend ihrer Struktur mindestens eine Urne pro Gliederung anzubieten, wenn innerhalb der Gliederung dann andere Gruppen beschließen (wie eigentlich), eine Urne zu gründen, haben sie zumindest die Wahl.

So fast am Schluss und noch ein Aspekt, wer sich erinnern, zu Anfang stand die Frage nach dem Abstimmungsverfahren, wobei die Antwort lautete, dass online wie offline das gleiche Verfahren eingesetzt werden müsse, sonst kann kein Gesamtergebnis gebildet werden. Abgesehen davon, dass ich persönlich das mit der Bildung des Gesamtergebnisses aus Online- und Offline-Verfahren für eine Illusion halte, widerspricht sich der Verfasser in der Beantwortung der Anregung nach der Verantwortlichkeit:

  • Im Rahmen dessen, was die Rechtsprechung als Grundsätze für geheime Wahlen und Abstimmungen gebildet hat, und um Rahmen der hier dargelegten Regeln (z.B. den Mindestzahlen 15 und 10), können die einzelnen Urnen sich eine eigene Wahlordnung geben (die natürlich zu veröffentlichen ist)

Zu einer Wahlordnung gehören die Wahlverfahren. Also wäre das ein Widerspruch, wenn jede Urne selbst bestimmen kann, welches Verfahren sie für die geheime Abstimmung bestimmen darf. Davon abgesehen kann ich keine Legitimation der Gruppe rund um eine Urne für die Wahl eines Wahlleiters, ja selbst nicht für Wahlhelfer, Beschluss einer Wahl- und Geschäftsordnung, ja selbst nicht einmal der Gründung einer Urne erkennen, aber über so etwas grundlegendes wie Legitimation sich  Gedanken zu machen, ist dann wohl auch zu viel verlangt.

FAZIT: Ich kann schreiben wie ein Buch, ich kann die Entwicklung, dass das Projekt Online-Abstimmung innerhalb der Piratenpartei gegen die Wand gefahren wird, nicht aufhalten. Ich bin viel zu allein mit meiner Position eine Entscheidung zu wollen, entweder Überprüfbarkeit oder Urne. Auch diese Initiative wird schon wieder kritiklos von einigen unterstützt, bei denen ich dachte, sie wissen , worum es geht. Warum also noch kämpfen, für was? Mir wird zum Vorwurf gemacht, keinen Konsens finden zu wollen, bei demokratisch relevanten Verfahren gibt es für mich noch nicht einmal einen Kompromiss: 

  • Entweder sind offene elektronische Abstimmungen durch die Teilnehmer selbst überprüfbar oder man betreibt ein mit einem  Wahlcomputer vergleichbares System.
  • Entweder entscheidet man sich für die Möglichkeit ein Thema insgesamt geheim abzustimmen oder man entscheidet sich dagegen. 
  • Entweder man befolgt die Prinzipien von Liquid Democracy oder man spricht von einfachen Delegationen, wie wir diese aus dem repräsentativen System kennen. 
  • Entweder hat eine Gruppe eine Legitimation durch Satzung Entscheidungen zu treffen oder sie hat die nicht. 
  • Entweder führt man offene elektronische Abstimmungen überprüfbar durch die Teilnehmer mit allen Konsequenzen durch oder man bleibt bei Urne, Zettel und Stift. 

Ende / Nachtrag

So einfach für mich und so schwer für viele in der Partei, der ich noch. Ich weiß, dass ich nichts ändern kann, weil sich den grundlegenden Problemen niemand stellen will.

Bis hierher bezieht sich der Beitrag nur auf die Initiative im Bundesliquid hybride SMV – Die letzten beiden Absätze beziehen sich auf ein Pad, in dem auf Zeile 117 meiner Meinung nach in ungerechtfertigter Weise Notizen über die Software Liquid Feedback geschrieben werden. Das kann und werde ich nicht kommentarlos hinnehmen. 

Wenn in einem öffentlichen Pad während einer Veranstaltung von Piraten bei der Frage der Software von schädlicher Nähe in Bezug auf Liquid Feedback geschrieben wird und die Software als politisch verbrannt bezeichnet wird, dann ist mir bewusst, dass noch nicht einmal ein Zehntel des eigentlichen Problems erkannt wurde. Weil hier eine Software für die Probleme der Piratenpartei instrumentalisiert wird und nicht der halbherzige Einsatz  der Software beispielsweise im Bundesliquid als auch in den Landesverbänden. Die Bedingungen für die Software werden von der Organisation bestimmt, die Piratenpartei hat den Einsatz  beschlossen, sie hat die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen aufgestellt, nicht die Entwickler der Software. Wir streiten uns über Überprüfbarkeit, über Pseudonymität, über das Für und Wider von transitiven Delegationen – all das hat  genau NICHTS mit der Software zu tun und liegt nur an uns selbst.

Unfähig über den eigenen Tellerrand zu schauen, unfähig die Verantwortung bei sich selbst zu suchen, wird hier ein Produkt und somit auch ein Unternehmen für etwas verantwortlich gemacht, was nicht in ihrer Verantwortung liegt und nachhaltig durch derartige öffentliche Aussagen geschädigt. Es ist einfach anderen die Schuld für das eigene Versagen zu geben, aber es hilft nicht weiter. Diese Art der Hochmütigkeit, wie Piraten der Interaktiven Demokratie e.V. gegenübertreten, zeigt wie wenig doch die Verantwortung für das eigene Handeln bewusst ist und wie fern eine Lösung des eigentlichen Problems ist.

15 Gedanken zu “Hybride SMV – eine halbe Sache, die auch keine Entscheidung will

  1. Ich habe mir länger überlegt, wie ausführlich ich hier antworten soll, und mich dann dafür entschieden, nicht über jedes Stöckchen zu springen, das man mir hinhält. Wenn man mich sehr engagiert missverstehen möchte – bitte sehr…

    Das FAZIT (Ich kann schreiben wie ein Buch, ich kann die Entwicklung, dass das Projekt Online-Abstimmung innerhalb der Piratenpartei gegen die Wand gefahren wird, nicht aufhalten. ) möchte ich dann aber doch noch kurz aufgreifen: Hast Du den Eindruck, dass Dein „Schreiben wie ein Buch“ den Prozess des „gegen die Wand fahrens“ eher hemmt oder eher beschleunigt – und warum?

    Befördert ein „es kann keine Komprimisse geben“ das Projekt, oder führt es nur dazu, dass die Römer gelassen zuschauen können, wie sich die Volksfront von Judäa und die judäische Volksfront streiten?

    Wie hoch schätzt Du eine Chance auf eine 2/3-Mehrheit ein, wenn nach Deiner Einschätzung noch nicht einmal 1/10 das eigentliche Problem erkannt haben? War es im „1. Liquid-Krieg“ wirklich so erfolgreich, alle Piraten anderer Meinung als Deppen hinzustellen – oder hat das nicht eher zu den Problemen geführt, die Daniela eben angesprochen hat? Und wenn einem auf der Autobahn so viele entgegen kommen würden – könnte man sich ganz sicher sein, dass die alle Geisterfahrer sind?

    1. Hallo Michael, sofern ich dich als „Deppen“ hingestellt habe, lag das nicht in meiner Ansicht. Es ist aus meiner Sicht ärgerlich, wenn sich die Piraten nicht entscheiden, immer noch nicht entscheiden, was sie dann wollen. Es darüber hinaus für mich ärgerlich, dass immer wieder Vorschläge auftauchen, die ich als halbdurchdacht empfinde, weil sie einige Fehler anderer wiederholen.

      Ehrlich gesagt hätte ich gerade von dir hier mehr erwartet als dieses Meinungsbild, dass eigentlich nur eins will, den derzeitigen Konsens abzubilden. Nun kann man der Ansicht sein, dass muss man machen, ich bin es nicht. Weil solange sich die einen nur damit beschäftigen, was denn nun Konsens ist und versuchen, Schritt für Schritt ein System aufzubauen, werden durch Anträge anderer einfach Entscheidungen getroffen. Mit anderen Worten, während die einen noch diskutieren, ob sie was wollen, arbeiten die anderen schon an Details für die Ausführung. Das ist für mich eine unbefriedigende Situation.

      Was habe ich getan? – Ich habe zu deinem Beitrag eine Menge Anregungen geschrieben, auch weil ich möchte, dass die Angelegenheit nicht schon wieder in die falsche Richtung (Wahlcomputer) geht. Du hast meine Anregungen beantwortet und – sry – teilweise auch ziemlich von oben herab. Da ich nun noch nicht noch einmal viele, viele Anregungen schreiben will, habe ich diesen Blogtext verfasst und zugegeben auch Emotionen darin verpackt. Es ist mein Blog, es ist kein offizielles Organ, da schreibe ich, wie ich fühle. Und die letzten beiden Absätze wenden sich nicht an dich und deine Initiative.

      Noch einmal meine Fragen ohne Emotionen:

      * Für mich ist nicht verständlich, wie man die Ergebnisse und Präferenzen im Schulze-Verfahren aus den Online- und geheimen Abstimmungen zusammenzählt, ohne dabei die Grundsätze von beiden Verfahren -(Online Überprüfbarkeit) (geheim – Trennung von Person und Stimme) – zu beachten und dann der Ansicht ist, man erhält ein relevantes Ergebnis. Ein Gesamtergebnis, dass dann niemand gesamt prüfen kann, sondern sich auf die Prüfung von Teilergebnissen beschränken muss. – Wie soll jemand beispielsweise das Gesamtergebnis aus Online-Abstimmung und geheimer Wahl prüfen können, wenn jemand kein Teilnehmer der Online-Abstimmung ist?
      * Es ist für mich nicht verständlich, wie du davon ausgehen kannst, dass bekannte Pseudonyme mit bürgerlichen Namen gleichzusetzen sind und somit nicht wie andere Pseudonyme deren Auflösung Voraussetzung für die Teilnahme am System ist. Bist du wirklich der Ansicht, dass jeder Pirat in Deutschland die von dir erwähnten Beispiele kennen sollte. Ich nicht.
      * Bist du der Ansicht, dass dein Verfahren einer hybriden SMV die Grundsätze der Überprüfbarkeit – jede Teilnehmer ist eine natürliche Person, jeder stimmt nur einmal ab – erfüllt oder ist dieser Grundsatz für dich zweitrangig?
      * Warum willst du mit den 15 an einer Urne eine neue Struktur in die Partei einfügen, warum obliegt diese Entscheidung, wo eine Urne aufgestellt wird, nicht den gewählten Organen oder den Mitglieder- und Gebietsversammlungen, die hierzu eine Legitimation haben? Im Umkehrschluss hätten wir uns in Berlin jeden Antrag in einer Gebietsversammlung sparen können und einfach eine Instanz von Liquid Feedback je nach Lust und Laune eröffnen können, nichts anderes lese ich aus der Eigenverantwortung der Menschen, die geheim an einer Urne wählen wollen – ist das gewollt?
      * Warum schreibst du so leichtfertig, klar geht Liquid Democracy bei geheimen Abstimmungen an der Urne? Hast du dir wirklich die Gedanken gemacht, die ich in meinem Blogpost dazu geschrieben habe. Wie willst du die Gehemmtheit der Wahl schützen, wenn die Delegationsumschläge durch Wahlleiter und Wahlbeobachter geöffnet werden, die mit Namen oder auch irgendeiner Nummer versehen sind, die auf den Delegationsgeber zurückzuführen sind. Mit dieser Angabe kann man wiederum das Ergebnis zumindest der Abstimmung mit der übertragenen Stimme zuordnen.
      * Warum sollen diejenigen, die per Urne abstimmen wollen, die Last dafür tragen, dass sie (dann) ggf. einen Beschluss des Parteitages oder LMV oder ähnliches umsetzen? Ist die Umsetzung von Beschlüssen nicht Aufgabe der Gesamtheit der Partei und der von ihr gewählten Organe?
      * Warum erhalten alle Gruppen, die bisher noch keine Legitimation haben, das Recht sich eine eigene Wahl- und Geschäftsordnung zu geben, warum wird das nicht wie üblich durch die vorhandenen, übergeordneten Organe geregelt? Ist es denn wirklich so ratsam auch für die Auszählung, Anfechtung etc. pp. mehrere hunderte von verschiedenen Regeln zu haben?

      Ich habe ernsthafte Fragen in meinen Anregungen gestellt, ich hatte allerdings nicht das Gefühl, dass du diese wirklich ernst nimmst, sondern eher oberflächlich beantwortet hast. Vielleicht habe ich jetzt mehr Glück.

      Und ja wenn ich dann mit meiner Einstellung Geisterfahrer bin, dann bin ich es. Ich gewöhne mich langsam daran, die Meinung einer Minderheit in der Partei zu vertreten.

      1. > sofern ich dich als “Deppen” hingestellt habe, lag das nicht in meiner Ansicht.

        Es geht jetzt hier nicht um mich (ich könnte ja auch nicht verlässlich ausschließen, dass ich ein solcher bin…), sondern dass (sowohl berechtigte als auch unberechtige) Kritik an LF/LD gerne mit dem Argument „nicht kapiert“ abgebügelt wird. Konkret jetzt hier die nicht von der Hand zu weisende Aussage auf der SMVCon2, LF sei innerhalb von Teilen der Partei „verbrannt“.

        (Fortsetzung folgt, ich erreiche gerade meinen Bahnhof…)

        1. [Zitat]* Warum erhalten alle Gruppen, die bisher noch keine Legitimation haben, das Recht sich eine eigene Wahl- und Geschäftsordnung zu geben, warum wird das nicht wie üblich durch die vorhandenen, übergeordneten Organe geregelt? Ist es denn wirklich so ratsam auch für die Auszählung, Anfechtung etc. pp. mehrere hunderte von verschiedenen Regeln zu haben?[/Zitat]

          Natürlich gibt es auch für die hybride SMV eine für alle verbindliche Wahl- und Geschäftsordnung. Diese wird jedoch nicht alles regeln. Braucht sie auch nicht. Und das, was es sonst noch zu regeln gibt, regeln die einzelnen Urnen selbst. Eigenverantwortlich.

          Da fallen so Dinge darunter wie „wo, wann und wie lange wird abgestimmt“. Da fallen so Dinge darunter wie „wenn ein Schnellverfahren durch die SMV geht, wie entscheiden wir, ob wir da eine außerordentliche Abstimmung ansetzen oder auf die Teilnahme verzichten“. Selbstorganisation!

          Wenn wir eine hybride SMV auf Bundesebene einsetzen, wären die übergeordneten Organe BuVo und BPT. Wollen wir die wirklich damit belasten, für die einzelnen Urnen das zu regeln?

          Und wie sieht das z.B. bei einer Crew in Berlin aus? Stellen die wirklich beim LaVo einen Antrag, und dann entscheidet der LaVo per Beschluss, dass sich die Crew Eichhörnchen jeden zweiten Montag um 19:30 Uhr im Gasthof zur alten Schmiede trifft? Und wenn man sich – z.B. wegen bevorstehender Wahl – öfters treffen möchte, dann geht das nur nach entsprechendem Antrag und Beschluss? hat der LaVo schon mal eine Wahl- und Geschäftsordnung für die Wahl der Crew-Käptns und Navigatoren beschlossen, oder gar die LMV?

      2. [Zitat]* Für mich ist nicht verständlich, wie man die Ergebnisse und Präferenzen im Schulze-Verfahren aus den Online- und geheimen Abstimmungen zusammenzählt, ohne dabei die Grundsätze von beiden Verfahren -(Online Überprüfbarkeit) (geheim – Trennung von Person und Stimme) – zu beachten und dann der Ansicht ist, man erhält ein relevantes Ergebnis. Ein Gesamtergebnis, dass dann niemand gesamt prüfen kann, sondern sich auf die Prüfung von Teilergebnissen beschränken muss. – Wie soll jemand beispielsweise das Gesamtergebnis aus Online-Abstimmung und geheimer Wahl prüfen können, wenn jemand kein Teilnehmer der Online-Abstimmung ist?[/Zitat]

        Ab einer bestimmten Menge an Teilnehmern lässt sich keine Abstimmung mehr von einem Einzelnen überprüfen. Bei z.B. einer Bundestagswahl kannst Du die Auszählung einer Urne beobachten, und hinterher auch in aller Ruhe prüfen, ob die Aufsummierung stimmt und ob das Auszählergebnis dieses einen Urne korrekt übertragen wurde – aber Du kannst nicht alle Urnen überwachen. Ebensowenig geht das bei einem Bundesparteitag unserer Größe, auch nicht bei der Auszählung offener Abstimmungen – aus diesem Grund veröffentliche ich ja auch bei solchen Auszählungen alle Teilergebnisse.

        Ebenso lässt sich bei Online-Abstimmungen zwar mittels Datenbank-Dump die Aufsummierung prüfen – aber bei einer vierstelligen Zahl an Teilnehmern fragst Du nicht mehr alleine alle durch, ob die so abgestimmt haben.

        Von daher kann die Anforderung an die Nachvollziehbarkeit nur lauten (Themenkomplex Akkreditierung besprechen wir später):

        1.) Die Aufsummierung müssen alle prüfen können. (Und wenn jemand nicht online abstimmt, heisst das ja noch lange nicht, dass er da kein Zugang zu dem System erhält, der muss ja auch Anträge stellen können. Was sollte also verhindern, dass auch der den Datenbank-Dump zieht?)

        2.) Die Auszählung einer einzelnen Urne muss von jedermann beobachtet werden können, auch ein abschließender Abgleich der ausgezählten Ergebnisse mit den im Gesamtergebnis berücksichtigten muss möglich sein.

        3.) Im Bereich der Online-Abstimmung könnte die Nachvollziehbarkeit mittels Klarnamen oder auflösbaren Pseudonymen auf ein halbwegs erträgliches Niveau gebracht werden (wirklich sicher ist das nicht – wenn man ein höheres Sicherheitsniveau haben möchte, muss man auf Online-Abstimmungen ganz verzichten).

        Und diese Anforderungen lassen sich erfüllen.

      3. [Zitat]* Es ist für mich nicht verständlich, wie du davon ausgehen kannst, dass bekannte Pseudonyme mit bürgerlichen Namen gleichzusetzen sind und somit nicht wie andere Pseudonyme deren Auflösung Voraussetzung für die Teilnahme am System ist. Bist du wirklich der Ansicht, dass jeder Pirat in Deutschland die von dir erwähnten Beispiele kennen sollte. Ich nicht.[/Zitat]

        Wer die erwähnten Beispiele nicht kennt, kann sie erfragen – nicht nur bei der zuständigen Stelle, sondern auch z.B. über Twitter. Ich nehme an, dass Du auf die Frage „Wer ist eigentlich @tarzun“ innerhalb von wenigen Minuten eine Antwort hast (sofern Du nicht mit Deinem eigenen Twitter-Account agierst – denn dann könnte passieren, dass die Frage keiner ernst nimmt).

        Konkret: Ich halte „bekannte Pseudonyme“ für einer strikte Untermenge von „auflösbare Pseudonyme“. Aber weil der Streit darüber nicht lohnt und man ohne Kompromisse an diesem Projekt nicht weiterkommt, habe ich die „bekannten Pseudonyme“ schon gestern abend in der aktuellen Version der Ini gestrichen.

      4. [quote]* Bist du der Ansicht, dass dein Verfahren einer hybriden SMV die Grundsätze der Überprüfbarkeit – jede Teilnehmer ist eine natürliche Person, jeder stimmt nur einmal ab – erfüllt oder ist dieser Grundsatz für dich zweitrangig?[/quote]

        Zunächst einmal: Die „Grundsätze der Überprüfbarkeit“ umfassen auch noch ganz andere Dinge, z.B. Veröffentlichung von Teilergebnissen.

        Dann: Die Sache mit den „natürlichen Personen“ kann man weglassen: Auch hinter „Sockenpuppen“ stehen natürliche Personen, für juristische Personen handeln natürliche Personen, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Tier oder Bot-Netzwerk akkreditiert wird, kann man als hinreichend gering vernachlässigen.

        Auch die Frage des einmaligen Abstimmens ist nicht ganz präzise: In einem Online-Verfahren hindert niemand und nichts daran, dass Zugangsdaten weitergegeben werden und dann jemand für mehrere akkreditierte Teilnehmer abstimmt. Wenn das System auch Delegationen erlaubt, dann ist das nichts, was man unbedingt verhindern müsste.

        Die Frage muss letztlich lauten, ob jede Person nur einen Account bekommt. Klare Aussage dazu: Es ist anzustreben, absolute Sicherheit gibt es nicht. In der aktuellen Version der Ini ist formuliert: [quote]Mit Hilfe eines Akkreditierungsprozesses wird sichergestellt, dass jedes Mitglied nur einen Zugang zum System hat. Der Akkreditierungsprozess soll ein hohes Sicherheitsniveau sicherstellen, ist aber im Detail nicht Inhalt dieses Meinungsbildes.[/quote]

        Über die Details kann man sich streiten. z.B. ob es sinnvoll ist, dass der Vorstand, der ja ohnehin schon den Zugriff auf Mitgliederdatenbank und Buchhaltung hat, dann auch noch die Akkreditierung machen soll, oder ob es nicht sicherer wäre, ob man davon getrennte Beauftragte wählt. (Kassenprüfung macht ja auch nicht der Schatzmeister…)

        Am Rande: Inzwischen habe ich die Ini so umgestellt, dass es eine gemeinsame Akkreditierung für Online- und Offline-Verfahren gibt, und anschließend gewählt werden kann, welches der beiden Verfahren man nutzen möchte.

      5. [quote]* Warum willst du mit den 15 an einer Urne eine neue Struktur in die Partei einfügen, warum obliegt diese Entscheidung, wo eine Urne aufgestellt wird, nicht den gewählten Organen oder den Mitglieder- und Gebietsversammlungen, die hierzu eine Legitimation haben? Im Umkehrschluss hätten wir uns in Berlin jeden Antrag in einer Gebietsversammlung sparen können und einfach eine Instanz von Liquid Feedback je nach Lust und Laune eröffnen können, nichts anderes lese ich aus der Eigenverantwortung der Menschen, die geheim an einer Urne wählen wollen – ist das gewollt?[/quote]

        Es ist keine neue Struktur, es ist Selbstorganisation von handelnden Piraten.

        Hat eine Crew oder ein Squad irgendeine Legitimation zu entscheiden, wann und wo und wie lange sie sich treffen? Steht eine solche Legitimation nicht nur den gewählten Organen zu?

        Gerade das Beispiel der Crews und Squads zeigt ja, dass Selbstorganisation bestens funktionieren kann – und wenn es nicht funktioniert, dann ist es das Problem der betreffenden Piraten.

        Und wenn’s bei einer Crew nicht funktioniert, dann geht man eben zu einer anderen. Ebenso hier: Wenn einem das Ergebnis der Selbstorganisation der Urne nicht passt, dann schließt man sich einer anderen an. Kurze Meldung an den GenSek (oder wer auch immer dafür zuständig sein wird), dann verliert die eine Urne einen Account und die andere bekommt einen.

        Und wenn es gar keine Urne gibt, die einem passt, dann kann man immer noch online abstimmen.

      6. [quote]Warum schreibst du so leichtfertig, klar geht Liquid Democracy bei geheimen Abstimmungen an der Urne? Hast du dir wirklich die Gedanken gemacht, die ich in meinem Blogpost dazu geschrieben habe. Wie willst du die Gehemmtheit der Wahl schützen, wenn die Delegationsumschläge durch Wahlleiter und Wahlbeobachter geöffnet werden, die mit Namen oder auch irgendeiner Nummer versehen sind, die auf den Delegationsgeber zurückzuführen sind. Mit dieser Angabe kann man wiederum das Ergebnis zumindest der Abstimmung mit der übertragenen Stimme zuordnen.[/quote]

        Ist meine Behauptung leichtfertig? Schauen wir mal…

        Zu prüfen ist diese Behauptung nicht an der derzeitigen Ausgestaltung von LiquidFeedback, sondern allenfalls an den Prinzipien von LD, wie sie in der Berliner Satzung niedergelegt sind. Man kann auch mit guten Gründen die Auffassung vertreten, dass die Berliner Satzung vor dem Hintergrund der damals existierenden Version von LF geschrieben wurde und mehr oder weniger dieses System festschreiben sollte. Ob z.B. transitive Delegationen zum unverzichtbaren Kernbestand eines LD-Systems gehören, kann mit guten Gründen bezweifelt werden.

        Aber prüfen wir das mal gegen die Anforderungen in der Berliner Satzung. Dort haben wir folgenden Anforderungen:

        1.) [BS]Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. [/BS]

        Delegationen sind global, themenbereichsbezogen und initiativbezogen möglich. Der Wahlleiter muss nur prüfen, welche Delegation jetzt gerade gilt.

        2.) [BS]Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein [/BS]

        Das ist möglich, auch während der Abstimmphase. Wenn man selbst eine Sekunde vor Ende des Abstimmzeitraums seinen Wahlzettel in die Urne wirft, wird die eigene Stimme gezählt und nicht die des Delegierten.

        3.) [BS]und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. [/BS]

        Das ist möglich, setzt aber einen Wahlleiter voraus, der das Verfahren im Griff hat. Der Wahlleiter müsste vor Beginn der Abstimmung ermitteln, welche Delegationen theoretisch entstehen könnten und dann dafür sorgen, dass die Delegierten entsprechend viele Stimmen abgeben.

        An dieser Stelle würde ich es für sinnvoller halten, wenn statt transitiven Delegationen Präferenzdelegationen verwendet werden, weil das einfacher zu handhaben ist. Das würde dann nicht mehr den Kriterien der Berliner Satzung entsprechen.

        4.) [BS]Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.[/BS]

        Ja, kein Problem.

        Nun zu dem, was die Berliner Satzung nicht explizit festschreibt, was sich lediglich aus der tatsächlichen Implementierung durch LiquidFeedback ergibt und was definitiv nicht zu den Kernanforderungen eines LD-Systems gehört:

        1.) Es muss nicht jederzeit delegiert werden können, die Delegationen müssen nur jederzeit widerrufbar sein. Somit wäre es möglich, dass während einer geöffneten Urne keine neuen Delegationen angenommen werden. (Am Rande: Je nach dem, was die Teilnehmer der Urne in ihre Wahlordnung schreiben, muss eine Urne auch nicht 8 Stunden offen sein. Wenn die Beteiligten das so vereinbaren, dann können das auch 15 Minuten während eines Piratenstammtisches sein.)

        2.) Es ist auch nicht zwingend erforderlich, dass ein Delegierter mit allen seinen Stimmen (der eigenen und den übertragenen) einheitlich abstimmt. Es könnte sich mit übertragenen Stimmen auch implizit oder explizit enthalten.

        (Am Rande: Die Möglichkeit eines abweichenden Stimmverhaltens würde die Möglichkeit eröffnen, Aufträge für ein bestimmtes Verhalten vom Delegierenden entgegen zu nehmen. Der Delegierter würde dann zu einer Art Proxy, so ähnlich wie das bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften heutzutage üblich ist.)

        3.) Es ist auch nicht festgeschrieben, dass ein Delegierter bei der Stimmabgabe nicht wissen darf, mit welchen oder auch nur, mit wie vielen Delegationen er abstimmt.

        Noch eine Bemerkung zum Thema „Geheiheit der Wahl“: Ich habe vor meinem geistigen Auge einen oder mehrere DIN A4-Blätter, die je zweimal mit der beschrifteten Seite nach innen gefaltet sind und in einem Umschlag in Urne 2 eingeworfen wurden. Ich traue es jetzt einem durchschnittlich begabtem Wahlleiter zu, dass er diesen Stapel Papier so einem Umschlag entnimmt und in Urne 1 einwirft, ohne dass er ihn entfaltet und dann wieder faltet. Somit wird auch bei diesem Vorgang die Geheimheit der Wahl nicht durchbrochen.

        Wenn die Teilnehmer der Urne der Meinung sind, dass das alles nicht ausreicht, dann werden alle Stimmzettel grundsätzlich in Umschläge gesteckt, und bei delegierten Stimmen kommt dieser Umschlag noch mal in einen zweiten Umschlag, der dann mit Namen von Delegationsgeber und Delegationsempfänger beschriftet wird. Aber so etwas sollen die selbst in ihrer Wahlordnung festlegen – wenn die Alternative eine offene Klarnamens-Abstimmung ist, braucht man die Offliner nicht gegen deren Willen zu einem unnötig hohen Sicherheitsniveau zwingen.

      7. [Zitat]Warum sollen diejenigen, die per Urne abstimmen wollen, die Last dafür tragen, dass sie (dann) ggf. einen Beschluss des Parteitages oder LMV oder ähnliches umsetzen? Ist die Umsetzung von Beschlüssen nicht Aufgabe der Gesamtheit der Partei und der von ihr gewählten Organe?[/Zitat]

        Ich zitiere das jetzt mal nur teilweise, dann ist eigentlich auch schon die Antwort klar: Warum sollen diejenigen, die per Urne abstimmen wollen, die Last dafür tragen?

        Als Argument gegen die Abstimmung per Urne war bislang zu hören, dass das logistisch zu kompliziert ist und dass man besseres zu tun hat, als am Wochenende stundenlang eine Urne zu bewachen. Wenn jetzt diejenigen, die per Urne abstimmen wollen, sich komplett um die Durchführung kümmern, dann halte ich das für eine für beide Seiten faire Lösung.

        Es ist ja nicht so, dass dieses Prinzip in der Piratenpartei komplett neu wäre: Wenn ich einen Antrag an den Vorstand stelle, muss ich einen Umsetzungverantwortlichen angeben, auch wenn das dann ein Beschluss des Vorstands ist. Gebe ich da nichts an (oder schreibe ich da „soll der Vorstand selbst machen“), dann wird dem Antrag üblicherweise nicht zugestimmt.

        Die Piratenpartei versteht sich ja (noch) als Mitmachpartei, und @sekor wurde ja auch nicht durch das Zitat „Gratuliere! Ich kümmere mich darum“ bekannt.

  2. Zur Information: das in den letzten zwei Absätzen erwähnte Pad ist das Arbeitspad der smvCon2. Es enthält unter anderem die schnell runtergeschriebenen Ergebnisse eines Brainstormings. Einige der Paragraphen wurden danach noch einmal bearbeitet, andere nicht.
    Paragraph 5 ist einer von denen, die bisher *nicht* erneut bearbeitet wurden, und noch in der Rohform da stehen. Noch einmal: das Dokument in dem Pad ist bei Weitem nicht fertig.

    Wir haben uns auf der smvCon bemüht, alle Bedenken zumindest zu nennen, und dann zu überlegen, *ob* man sie entkräften muss, und wenn ja, wie. Dazu zählt auch, dass ergebnisoffen über die Software-Frage diskutiert wird. Liquid feedback ist *eine* Möglichkeit, aber nicht die einzige.
    Dass es in der Partei Leute gibt, bei denen Liquid Feedback verbrannt ist, ist IMHO eine Tatsache.
    Und insofern wurde diskutiert, ob das Wort „Regelwerk“ in einem software-neutralen Text zu sehr auf Liquid Feedback zeigt, es wurde an die Leute erinnert, bei denen beim Wort „Liquid Feedback“ sofort der Vorhang fällt, und es wurde daher kurz angedacht, das Wort „Regelwerke“ durch einen neutraleren Begriff zu ersetzen.

    Es hat nie jemand behauptet, der Inhalt des Pads wäre ein fertiger Text.
    Aus zwei Spiegelstrichen ableiten zu wollen, wieweit sich eine zweitägige Konferenz mit den Hintergründen des Einsatzes von Liquid Feedback beschäftigt hat, finde ich unfair.

    1. Hallo Daniela, 95 % des Blogposts handeln von der Initiative im Liquid Feedback, die sich mir einer hybriden SMV beschäftigt, hier gibt es keinen Bezug zur SMVCon, ich stelle das gleich noch einmal klarer.

      Ich finde es unfair, öffentlich LQFB – das ist die Software, die von der Interaktive Demokratie e.V. entwickelt wurde, als schädlich und politisch verbrannt zu bezeichnen egal, in welchem Zusammenhang. Mir geht es nicht darum, ob Liquid Feedback eingesetzt wird, mir geht es um den Umgang der Piraten mit einer Software, die sie nutzen, die aber auch andere nutzen, was gerne innerhalb der Piratenpartei vergessen wird.

      1. Dass sich nur die letzten beiden Absätze auf das smvCon-Pad bezogen, hatte ich schon verstanden.
        Und genau unter den Umständen finde ich es unfair, dass Du Dir *zwei* Zeilen anschaust, und dann einer zweitägigen Konferenz vorwirfst, wir wären unfähig gewesen, über den Tellerrand zu schauen.

        Zu Deiner Information: es wurde ausgiebig über LQFB diskutiert, und es wurde auch erkannt, dass LQFB viele Probleme vorgeworfen werden, die in Wirklichkeit Probleme ausserhalb von LQFB sind.
        Und an einer Stelle wurde überlegt, ob es klug ist, einen Begriff wie „Regelwerk“, den die meisten aus einem LQFB-Kontext kennen, in einem Text zu benutzen, der in der Softwarefrage ausdrücklich neutral ist. Diese Überlegungen wurden in zwei Stichpunkten dokumentiert.

        1. Das alles ändert nichts an den Zeilen im Pad, die stehen da und verurteilen ein Produkt. Vollkommen unabhängig wie darüber hinaus über den Einsatz dieser Software innerhalb der Piratenpartei diskutiert wurde, für den Art und Weise des Einsatzes selbst für die Nutzung, die Regelwerke etc. pp. ist die Piratenpartei verantwortlich, niemand sonst.

          1. Äh… wenn behauptet wird, LQFB wäre politisch verbrannt, dann ist das *natürlich* ein Problem der Piratenpartei, und nicht etwa der Entwickler.

            Nirgends in dem Pad steht, das Liquid Feedback schlechte Software ist.

            Es steht nur drin, dass bestimmt Leute die Hasskappe aufsetzen, sobald der Name LQFB fällt.
            Das ist eine sachliche Beobachtung, die weder etwas mit der tatsächlichen Qualität der Software noch mit unserem Respekt für die Entwickler zu tun hat.

            Wie gesagt, ich finde es traurig, dass Du zwei aus dem Zusammenhang gerissene Zeilen als Basis für einen derartigen Rant gegen die smvCon benutzt.

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