Der letzte Versuch – Willensbildung, Relevanz – sachliche Kritik am Beschluss X018 der Piraten Berlin – Geschäftsordnung

Meine gesamte Kritik richtet sich gegen die Art und Weise, wie die Plattform zur Willensbildung lt. § 11 unserer Satzung nach dem Beschluss der Geschäftsordnung betrieben werden soll, die verwendete Software Liquid Feedback ist hiervon unabhängig zu betrachten, alle die erwähnten Punkte treffen auf die Art und Weise des Betriebes  unabhängig von der verwendeten Software zu.

Frage: Was stimmt nicht mit dem beschlossenen Antrag X018 – dem Änderungsantrag zur Geschäftsordnung der Plattformen lt. § 11 Satzung des Landesverbandes Berlins?

These: Die beschlossene Geschäftsordnung erlaubt es nicht, den Teilnehmern selbst die Überprüfung vorzunehmen, ob Accounts reale Personen zugeordnet werden können, sie macht auch die Überprüfung der Legitimität durch Landesvorstand nur bedingt und durch das Schiedsgericht nicht möglich.

  • die Akkreditierungsveranstaltungen finden offen statt, die Teilnehmer stellen sich den anderen anwesenden Teilnehmern vor und die Angaben lt. § 1, Abs. 5 werden erfasst. Von diesen Angaben wird nur 5d) Ort und Zeitpunkt der Akkreditierung für eine Überprüfung genutzt, wobei der Zeitpunkt in § 1, Abs. 6b noch auf den Beginn der Veranstaltung begrenzt wird, womit nur noch der Ort und das Datum übrig bleibt.
  • Wenn sich jetzt 100 Mitglieder auf einer Versammlung akkreditieren und von Beauftragten der Mitgliederverwaltung, des Landesvorstands selbst oder von Administratoren 100 Accounts erstellt werden, heißt dass nicht, dass diese 100 Accounts auch die 100 Personen sind, die sich auf der Mitgliederversammlung akkreditiert haben. Es besteht nur ein Bezug zur Menge der akkreditierten Mitglieder, der suggeriert, dass diese sich in den 100 Accounts widerspiegeln. Es verbleibt keine Möglichkeit eine Beziehung somit eine Verknüpfung zwischen dem akkreditierten Mitglied und dem Account im System herzustellen.
  • Im § 1, Abs. 6 steht zwar, dass ein Landesvorstand auf der Versammlung einen Schlüssel erstellt, der aus Ort und Beginn der Akkreditierung und einer laufenden Nummer besteht, gleichzeitig wird aber klargestellt, dass die lfd. Nr. keine Beziehung zur Reihenfolge der Vorstellungen im Rahmen der Akkreditierung hat, somit hat auch diese lfd. Nummer keine Beziehung zum akkreditierten Mitglied, sondern wird von einem Vorstandsmitglied frei gewählt. Dieses Geheimwissen steht somit infolge genau einer Person zur Verfügung, der Person des Landesvorstandes, dass diese lfd. Nr. festgelegt hat. Eine Überprüfung der Teilnehmer im System, anhand der lfd. Nr. eine Verknüpfung mit den auf der Versammlung akkreditierten Mitgliedern herzustellen, scheitert.
  • Die Teilnehmer nehmen somit an, dass die 100 Accounts, bei denen der Ort und das Datum mit der Akkreditierungsveranstaltung übereinstimmt, die 100 Mitglieder sind, die auf der Versammlung sich vorgestellt haben. Es ist eine Annahme, eine Vermutung, so wie die Vermutung heute ist, dass jeder Account der Plattform zur Willensbildung auf der Landesebene genau einem Mitglied des Landesverbandes zugeordnet sind, man kann es nur vermuten, prüfen können es die Teilnehmer nicht.
  • Nun verspricht der Antrag, dass jede Teilnehmer berechtigt ist, vom Vorstand die Überprüfung der Legitimität konkreter Teilnehmer zu fordern und über das Ergebnis informiert zu werden. Das ist allerdings nicht möglich, da nur ein Vorstandsmitglied auf der Versammlung die lfd. Nr. gewählt hat, die Teil des Schlüssels ist. Alle anderen Vorstandsmitglieder müssen wie jedes Mitglied des Landesverband genau diesem Vorstandsmitglied vollständig vertrauen. Im § 1, Abs. 2 ist von 444 Tagen Dauer der Akkreditierung die Rede. Der Landesverband hat dieses Jahr bereits 2 x einen Landesvorstand gewählt und normalerweise jedes Jahr einen Vorstand. Vom Landesvorstand, den die Berliner Piraten im Februar 2012 gewählt haben, ist niemand in den Vorstand per 15.09.2012 gewählt worden. Eine reine Informationsweitergabe wäre keine Prüfungsgrundlage.
  • Um es zu verdeutlichen, hätten wir im März 2012 ein System nach dieser Geschäftsordnung aufgestellt, könnte niemand seit dem 15.09.2012 diese Forderung nach Überprüfung der Legitimität konkreter Teilnehmer vornehmen, weil es niemand im Landesvorstand geben würde, der auch nur eine lfd. Nummer auf einer Akkreditierungsveranstaltung gewählt und vergeben hat. Eine Überprüfung selbst durch sogenanntes Geheimwissen ist somit schlichtweg nicht möglich.
  • Dennoch steht im §1 Abs. 6, dass vom Landesvorstand die Zuordnung zwischen Akkreditierung und Person gewährleistet wird. Somit wird Unmögliches vom Landesvorstand verlangt. Diese Geschäftsordnung versucht die Verknüpfung zwischen stimmberechtigten Mitglied und Account im System durch eine Zuordnung zu erreichen, wobei die Verbindung lediglich der signierte Datensatz ist, von dem niemand bisher weiß, wie er zustandekommen soll, realisiert werden soll und wie man sein Zustandekommen nachvollziehen soll.  
  • Wenn nun eine Akkreditierung so kurz vor Ende der Amtsperiode eines Landesvorstandes stattfindet, wird die Aussage noch deutlicher, dass der Zeitraum der Akkreditierung nicht mit dem Zeitraum der Amtsperiode des Landesvorstandes übereinstimmt.
  • Des weiteren wird von einem Menschen, der als Mitglied des Landesvorstandes gewählt wird, verlangt, dass er sich in bis zu 444 Tage genau daran erinnert, wem er auf Versammlung X am Ort Y beispielsweise die Nummer 384 vergeben hat. Der Antrag erwähnt keine Aufzeichnungen der Akkreditierungsangaben, so dass man davon ausgehen muss, dass diese nicht stattfindet. 
  • Wenn schon der Vorstand nicht die Prüfung auf Legitimität vornehmen kann, wie ist das dann erst mit dem Landesschiedsgericht? Im § 1, Abs. 6 steht, dass man einen Antrag an das Landesschiedsgerichts stellen kann, dass dieses eine Einsichtnahme vornimmt. Wahrscheinlich soll das Landesschiedsgericht mit der Einsichtnahme feststellen, ob die akkreditierte Person ABC auf der Plattform den Account XYZ ist, kann es aber nicht. Weil auch das Landesschiedsgericht keine Zuordnung zwischen der akkreditierten Person und dem Account im System herstellen kann, das Landesschiedsgericht kann nur feststellen, dass lt. den zur Verfügung stehenden Informationen die Möglichkeit besteht, dass Mitglied ABC wie die anderen 99 Teilnehmer der Account XYZ sein kann und dass wenn die von einem Landesvorstand frei gewählte lfd. Nr. wirklich die ist, die ggf. irgendwo verzeichnet ist, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Mitglied ABC den Account XYZ nutzt, auch das Landesschiedsgericht kann das nicht beweisen. 
  • Die rechtliche Grundlage, die die Einsichtnahme des LSG lt. Satzung ermöglicht, wird ebenfalls verschwiegen.

 Mit der Zielsetzung, jegliche Verknüpfung zwischen den akkreditierten Mitglieder und den Accounts im System zu verhindern, wird auch die Überprüfung verhindert.

These: Es haben sich auf der LMV Berlin 2012.1. nahezu 90 % bei der Frage des Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet, ob sie selbst mit realem Namen auftreten würden. Unter dieser Prämisse sind 10 oder 15 % die pseudonym auftreten würden und alle anderen offen im System auftreten, ist das doch alles in Ordnung.

Abgesehen davon, dass eine Überprüfbarkeit der Teilnehmer unter sich, ob andere Teilnehmer reale Personen sind mit einer Begrenzung auf 90 oder 85 oder 80 % wenig Sinn macht, dennoch die Widerlegung dieser These im Zusammenhang mit dem am 16.09.2012 getroffenen Beschluss über den Antrag X018 – Geschäftsordnung.

  • In § 1, Abs. 4 wurde vom Ursprungsantrag übernommen:  Alternativ zu Abs. 3 ist es möglich, mit bürgerlichem Namen aufzutreten. In diesem Falle wird anstelle des Pseudonyms der Name als Benutzername im System angezeigt und entsprechend gekennzeichnet.- dieser Punkt kann jedoch durch die folgende Regelung unter § 1, Abs. 8 nicht erfüllt werden. Die Möglichkeit, auch freiwillig , den bürgerlichen Namen des Mitglieds, dass sich auf Versammlung 123 akkreditiert hat, ins System einzutragen, ist nicht vorgesehen, die Eintragungen auf die Angaben unter § 1, Abs. 6. begrenzt. Daher kann auch auf freiwilliger Basis mit dieser Geschäftsordnung keine Verknüpfung zwischen dem akkreditierten Mitglied und dem Account hergestellt werden.
  • Nun wird man sagen, aber man kann seinen Namen im Startprofil eintragen. Ja, das kann man, aber ob die Person, deren Name im Startprofil steht auch dem Account zugeordnet werden kann – ist nicht nachzuvollziehen. Daher ist es auch nicht nachzuvollziehen, ob diese Person eine reale Person ist.
  • Um es zu verdeutlichen, uns würde auffallen, wenn es 10 x Christopher Lauer, 5 x Gerhard Anger, 3 x Katja Dathe und 7 x Monika Belz geben würde. Verdoppelungen würden uns anhand unserer Gedächtnisleistung auffallen, aber es fällt uns nicht auf, wer sich hinter Uwe Müller, Patricia Schulz, Hans-Dietrich Semmelgrün, Patrick Korzyniesz sich verbirgt, man kann einem nicht bekannte Personen nicht einer realen Person zuordnen. Also wenn sich jetzt Klaus-Dieter Schulz 5 Accounts bastelt und damit unbekannt klingende Namen verbindet oder Namen, deren Doppelung wie bei Uwe Müller nicht auffällt, wie will man feststellen, dass sich hinter Uwe Müller ein Uwe Müller und nicht Klaus-Dieter Schulz verbirgt. (Hinweis außer im ersten Satz des Absatzes sind alles andere Phantasienamen, die ich mir beim Schreiben ausgedacht habe)

 Wiederum nehmen wir an, dass die im Startprofil auftauchenden Namen auch den benannten Personen entsprechen, aber prüfen können wir es nicht.

 

These: Die Diskussion rund um Klarnamen, Klarnamenpflicht ist überflüssig, so lange das Problem der Überprüfbarkeit der Abstimmungen durch die Teilnehmer unter sich und deren Folgen nicht erkannt werden.

Es gibt keine Forderung nach Klarnamen, es gibt nur eine Forderung eine Überprüfbarkeit der Abstimmungen zu gewährleisten, die es ermöglicht, dass ein Teilnehmer überprüfen kann, ob der andere Teilnehmer eine reale Person ist.

  • Um diese Überprüfbarkeit zu gewährleisten, muss eine Verknüpfung zwischen der akkreditierten Person und dem Stimmaccount hergestellt werden, die es dem Teilnehmer ermöglicht, nachvollziehbar die Feststellung zu treffen, dass der andere Teilnehmer eine reale Person ist bzw. begründeten Zweifel anzumelden.
  • Für die Verknüpfung ist mindestens ein eindeutig zuordnungsfähiges und hinreichend bekanntes Merkmal der Person erforderlich. Eindeutig zuordnungsfähig sind bürgerlicher Namen, Mitgliedsnummer, aber die Mitgliedsnummer ist kein hinreichend bekanntes Merkmal, da die Mehrzahl der Menschen die Eigenschaft haben, sich eher Namen als Zahlen merken zu können.
  • Allein reicht dieses eindeutig zuordnungsfähige und hinreichend bekannte Merkmal nicht aus, es muss noch mit anderen Merkmalen ergänzt werden. Hier wurden verschiedene Merkmale benannt: Die Mitgliedsnummer, mittels derer zumindest die Mitgliederverwaltung die Aussage treffen kann, Person Lilly Berlin mit Mitgliedsnummer 12345 ist Mitglied. Das Datum und der Ort der Akkreditierung – anhand der Aufzeichnungen kann festgestellt werden dass Lilly Berlin mit Nr. 12345 sich am XX.YY.ZZ in ABC vorgestellt hat.
  • Das reicht noch nicht aus,  die Aufzeichnungen über die Akkreditierungen müssen allgemein zugänglich sein, sonst ist auch hier von einem Geheimwissen auszugehen und die Teilnehmer können nicht überprüfen, ob Lilly Berlin die Mitgliedsnummer 12345 hat und ob sich Lilly Berlin am XX.YY.ZZ in ABC vorgestellt hat.

 

Ich habe das Modell, dass namentliche Abstimmungen ermöglicht favorisiert. In meinem Idealbild sind die Akkreditierungsdaten im System direkt verfügbar, somit existiert nur eine Informationsquelle und nicht ggf. eine ungewisse Anzahl von Listen mit Akkreditierungsangaben.

Das ist mein Idealbild, es ist für mich auch vorstellbar, bei der Akkreditierung einen Phantasienamen oder Nummer zu benennen – neben dem bürgerlichen Namen – und dies als im System als Merkmal zu verwenden, wenn die Aufzeichnungen welcher Phantasiename welchem bürgerlichen Namen zugeordnet werden kann, frei verfügbar für alle Teilnehmer der Plattform sind. Frei verfügbar heißt für mich, keine Hürden aufzubauen, die die Teilnehmer davon abhalten, Prüfungen vorzunehmen bzw. deren Aufwand verhältnismäßig ist.

 Für dieses Idealbild habe ich viel Kritik eingesteckt, allein der Begriff Klarname hat dazu geführt, dass sich der Fokus auf die Verhinderung dieses Konzepts gerichtet hat, nicht auf die Ermöglichung einer Überprüfbarkeit. All das hat dazu geführt, dass nicht Kritiker meiner Vorstellungen, sondern ich selbst durch einen Änderungsantrag andere Möglichkeiten als meine Idealvorstellung offeriert habe.

  • Ich habe im Änderungsantrag X021 zur Auswahl gestellt: Die in § 1, Abs. 5 genannten Informationen aus der Akkreditierung der Teilnehmer stehen allen akkreditierten Teilnehmern der Plattform zur Willensbildung zur Einsichtnahme und Überprüfung zur Verfügung.
  • Dieser Antrag sagt aus, wie immer auch die Geschäftsordnung ausgestaltet wird, es muss gewährleistet werden, dass alle akkreditierten Teilnehmern die Informationen der Akkreditierung der anderen Teilnehmer in irgendeiner Form und irgendeiner Weise zur Verfügung gestellt werden, damit diese die Überprüfung vornehmen können. Nicht wie, nicht wo.
  • Damit habe ich mich maximal von meinen Idealvorstellungen entfernt, weiter ging es nicht, diese Regelung würde sogar die von mir so sehr kritisierte Tresorlösung ermöglichen, in der man wenn man sich offen akkreditiert und Daten beim Vorstand zur Einsichtnahme hinterlegt, die Plattform mit einem Pseudonym nutzen kann.

… noch mehr Widersprüche innerhalb des Antrages X018 zur Geschäftsordnung

These: Der Beschluss X018 ist ein Freibrief für relevante Entscheidungen ohne Überprüfbarkeit und Grundlage durch Parteiengesetz

Der Änderungsantrag X018 hat die Regelungen im § 2 bis 4 übernommen, ohne dass diese im Verhältnis mit dem Gesamtantrag somit § 1 des Ursprungsantrages X020 standen, noch dass die Änderungsanträge X022 und X023 beachtet wurden.

  • Relevante Entscheidungen können auf sicherer Grundlage getroffen werden, wie bereits dargestellt im Blogbeitrag ist mit § 1 der GO keine Überprüfbarkeit gewährleistet.
  • Ohne die sich auf § 1 ergebene Gewährleistung einer Überprüfbarkeit eine aus § 3, Abs. 3 sich ergebene Relevanz in Bezug auf Positionspapieren zu ermöglichen, widerspricht meinem demokratischen Grundverständnis, dem des Antragsstellers von X018 wohl nicht, weil diese Regelung einfach übernommen wurde.
  • Darüber hinaus hatte ich in X022 und X023 Änderungen vorgenommen, so dass klar geregelt ist, dass die sich aus § 3, Abs. 3 ergebene Relevanz auf jeden Fall durch den Landesvorstand oder die Landesmitgliederversammlung bestätigt werden muss, um somit der Tatsache Genüge zu tragen, dass derartig relevante Entscheidungen nur durch Satzungsorgane getroffen werden können. Die Plattform zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung des Landesverbandes, die derzeit mit der Software Liquid Feedback betrieben wird, ist kein Satzungsorgan. In der Satzung steht lediglich, dass der Landesverband ein System auf Grundlage von Liquid Democracy betreibt, dass allein macht die Plattform nicht zum Satzungsorgan.
  • Mit dem X018 und den fehlenden Änderungen aus X022 und X023 besteht nun eine Relevanz aus § 3, Abs. 3 für Positionspapiere, ohne dass Satzungsorgane des Landesverbandes zustimmen. Auch wenn im § 3, Abs. 6 steht, dass solange die Plattform kein Satzungsorgan ist, ein Beschluss des Landesvorstandes für die Relevanz Position erforderlich ist, so stehen die Regelung § 3, Abs. 3 nicht in Verbindung mit § 3, Abs. 6. Hat etwas mit rechtlicher Abfolge zu tun, zumindest auslegungsfähig. Dieser Fehler im X020 wurde durch X022 und X023 korrigiert, aber der Antragssteller von X018 hatte nur Augen für den § 1 gehabt und hat X022 und X023 schlichtweg ignoriert.

Auch nur der Hauch davon, dass Piraten eine Plattform nach einer Geschäftsordnung betreiben, die relevante Entscheidungen ermöglicht, die nicht durch Satzungsorgane getroffen werden und somit gegen das Parteiengesetz verstößt, widerspricht gegen mein demokratisches Verständnis.

Dieses demokratische Verständnis geht davon aus, dass Parteien die Verpflichtung haben, auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen, dieser Verpflichtung wollen die Piraten des Landesverbandes Berlin mittels einem mit einem Wahlcomputer vergleichbarem System nachkommen wollen und somit am Parteiengesetz vorbei – relevante Entscheidungen treffen.

 These: Es sind nicht nur Meinungsbilder, sondern relevante Ergebnisse

 

  • dadurch dass Anträge aus der Plattform lt. § 11 der Satzung des LV Berlin vorrangig zu behandeln sind, geben wir den Ergebnissen der Plattform eine Relevanz.
  • dass Organe und Mandatsträger die Entscheidungen als Empfehlungen ansehen, damit geben wir den Ergebnissen der Plattform eine Relevanz.
  • Dadurch dass Anträge aus der Plattform mit positivem Ergebnis eine höhere Chance haben, als ein in einer kleinen Gruppe erarbeiteter Antrag, zu einem Beschluss zu führen, geben wir den Ergebnissen der Plattform eine Relevanz.
  • Dadurch dass wir selbst nicht müde werden, dass betriebene System gegenüber der Öffentlichkeit zu loben und die Art und Weise, wie dort Entscheidungen getroffen werden, in den Vordergrund stellen, geben wir der Plattform eine Relevanz. 

Man kann es auch weiter bestreiten oder sich darüber einfach klar werden,

 

  • dass mehr als 90 % des Wahlprogrammes des Landesverbandes Berlin in dieser Plattform entstanden sind.
  • dass die Mehrzahl der auf der letzten Landesmitgliederversammlung getroffenen Beschlüsse in dieser Plattform entstanden ist.
  • dass der Einfluss der Plattform auf die Mandatsträger im Abgeordnetenhaus so gewaltig ist, dass sie anderslautende Entscheidungen nicht nur erklären und erläutern müssen, sondern auch dafür stark von den Mitgliedern der Piraten Berlin kritisiert werden.
  • Dass der Einfluss der Plattform auf die Mandatsträger im Abgeordnetenhaus so groß ist, dass Entscheidungen der Mandatsträger, die ja auch über das Freie Mandat verfügen, ohne Ergebnis aus dieser Plattform so stark unter Kritik der Piraten des Landesverbandes geraten, dass die Öffentlichkeit davon Notiz nimmt.

 Vielleicht etwas deutlicher, wir sind eine Partei, die in vier Landtagen sitzt und in zahlreichen Kommunalparlamenten, mit der Aussicht im nächsten Jahr in mindestens sechs Landtagen und im Bundestag zu sitzen. Das ist ein Potential, dass im Gegensatz zu einer kaum beachteten 1,2 % oder 2 % Partei ohne Chance auf direkte Beteiligung an Parlamenten , auch Missbrauch und Manipulation anzieht. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen, wir sind nicht unverlässlich und wer sollte es besser wissen, jedes System ist manipulierbar. Wie gehen wir mit der Situation um, verzichten wir auf die Möglichkeit der relevanten Online-Teilhabe für unsere Mitglieder oder versuchen wir unsere Systeme so manipulationssicher wie möglich zu gestalten.

Es gibt nur diese zwei Möglichkeiten. Wir kehren zu Urne, Stift und Zettel zurück oder wir nehmen die Überprüfbarkeit der Abstimmungen in Angriff.

Ich habe in diesem Blog viele Argumente begründet und dargestellt, die sowohl die Vision von Liquid Democracy begründen als auch die Erforderlichkeit der Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen der Teilnehmer unter sich, aber das seltsame Gefühl, dass nicht viel davon ankommt, dass man sich nicht damit auseinandersetzt, relativiert und negiert wird.

Setzt euch mit den Argumenten auseinander, findet für euch Wege, die eine Überprüfbarkeit ermöglichen und hinterfragt diese, in wie weit wirklich eine Verknüpfung erfolgen kann oder ob es keinen anderen Weg gibt, als stets und immer das Mitglied als Person vom Stimmaccount im System zu entkoppeln.

.. ignoriert nicht weiter, dass es ein Problem gibt, dass wir seit Jahren verdrängen… 

Antwort zu Bürgerliquid von @martinhaase

Dieser Blogbeitrag ist eine Antwort auf http://www.maha-online.de/blog/2012/02/27/burgerliquid/

Hallo maha,

Zunächst erst einmal Danke für den Vorschlag, den du in die Runde geworfen hast

Ich kann nachvollziehen, dass man nach Lösungen sucht und habe etwas länger über deinen Vorschlag nachgedacht. Ja, es verführt, Mitbestimmung der Berliner ist schließlich ein Ziel, dass wir uns als Piraten gesetzt haben. Ich halte den Vorschlag, dass die Piratenfraktion des Abgeordnetenhauses selbst eine Plattform für eine Bürgerbeteiligung in der jetzigen Situation einrichtet nicht für zielführend und möchte das begründen:

Relevanz und Verbindlichkeit

Die Piraten wurden von 8,9 % der Berliner in das Abgeordnetenhaus gewählt, das ist unser Anteil an der Wählerschaft in Berlin. Die Wähler hatten wohl ihre Gründe, unter anderem wird es unser Wahlkampf, die ständige Präsenz und auch zum Teil an unserem Wahlprogramm gelegen haben. Wir haben also von unseren Wählern mehr oder weniger den Auftrag erhalten, das versuchen umzusetzen und weiter zu verfolgen, was in unserem Wahl- und Grundsatzprogramm steht.

Eine Plattform, die einzig von der Piratenfraktion betrieben wird, steht jedem Berechtigten offen, unabhängig von seiner politischen Weltanschauung, das nehme ich jetzt mal so an. Das heißt, dort tummeln sich dann nicht nur piratenaffine Nutzer, sondern auch Anhänger der anderen Parteien bzw. Berliner, denen Parteien etc. einfach nur egal sind.

Eine Plattform zu installieren, deren Ergebnisse unbeachtet im Sand verlaufen, keine Relevanz besitzen, hat m. E. wenig Sinn, daher würde ich davon ausgehen, dass angedacht ist, dass sich die Piraten aus dem Abgeordnetenhaus als Betreiber der Plattform an den Ergebnissen orientieren sollen, es als Empfehlungen betrachten. Da die Plattform allen frei steht, können nach den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen in Berlin eher konservative und sozialdemokratische vielleicht auch mal eine ökologische konservative Position durchkommen. Ja, man glaubt es kaum, aber auch Anhänger anderer Parteien haben längst das Netz entdeckt und diese Gelegenheit, das Stimmverhalten einer Fraktion beeinflussen zu können, wird man sich nicht entgehen lassen. :-) . Eine andere Relevanz ist für mich nicht ersichtlich, eine Gesetzesänderung aufgrund einer von der Piratenfraktion betriebenen Plattform sehe ich nicht.

Daher halte ich wegen der Relevanz und Verbindlichkeit es nur für sinnvoll, eine Plattform zur Bürgerbeteiligung einzurichten, wenn Mehrheiten im Abgeordnetenhaus sich dafür aussprechen, im besten Falle alle Fraktionen. Dann wäre es eine echte Bürgerbeteiligung, an die sich alle Abgeordneten orientieren können, eine Relevanz wäre gegeben. Die Verbindlichkeit kann man mit den für die Bürgerbeteiligung vorhandenen Mehrheiten im Abgeordneten gesetzlich festschreiben.

Ich halte die Idee einer Plattform für alle Berliner, um sich an den Entscheidungen zu beteiligen immer noch für eines unserer Ziele, aber eine Simulation, die nur dem Zweck dienen, mal sehen, wie das funktioniert, ohne das eine Relevanz oder Verbindlichkeit besteht, für nicht empfehlenswert. Ich bevorzuge in dieser Angelegenheit eher einen Etappenweg, wobei meine Etappen Transparenz, OpenGovernment und Freifunk sind, parallel dazu sollte man die Verbindlichkeit einer Plattform gesetzlich vorbereiten und Fragen zum Prozess selbst klären.

Uns Piraten des Landesverbandes empfehle ich, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen, es gab keine 2/3 Mehrheit für eine Plattform, die die Grundlage für einen relevanten Charakter gehabt hätte, aber eine Mehrheit hat sich bereits dafür ausgesprochen. Es verbleibt, die Diskussion über das Thema nicht abbrechen zu lassen, sondern sie weiter zu führen, um Lösungen umzusetzen, die eine Relevanz einer Plattform erlauben. Daher freue ich mich auch über deinen Diskussionsbeitrag, ich glaube auch nicht, dass du der Einzige bist, der dies als Lösungsmöglichkeit ansieht und wie ich immer sage, ich muss auch nicht Recht haben, nur meine Logik sagt mir, dass ich diesem Vorschlag so nicht zustimmen kann.

Akkreditierung

Ich halte den Vorgang der Akkreditierung einer Bürgerbeteiligung für einen sehr wichtigen Prozess, den ich als lösbar ansehe, aber es sind andere Kriterien zu erfüllen, als wenn wir Parteimitglieder beteiligen würden. Ebenso halte ich es für sehr wichtig, dass die Legitimation geprüft wird, ob jemand überhaupt teilnahmeberechtigt ist. Nach deinem Vorschlag wäre es mit Vorstellung auf einer Versammlung ähnlich wie bei dem Vorschlag aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg http://wiki.piratenpartei.de/BE:Gebietsversammlungen/Friedrichshain-Kreuzberg/2011.4/Protokoll#Antrag:_Bezirksliquid – hier fehlt ein Aspekt, ein Mitglied des Landesvorstandes oder ein entsprechender beauftragter Pirat prüft anhand der Mitgliederverwaltung, ob der Pirat der sich vorstellt auch noch Pirat ist. Analog dazu sehe ich die Bestätigung an, dass der Bürger zum Vorstellungspunkt Bürger des Bezirks, der Stadt ist. Diese Verbindung würde bei einer einfachen Bürgervorstellung ohne Einbeziehung des Meldeamtes fehlen, weshalb die Einbeziehung des Melderegisters sinnvoll erscheint, das auch bei Volksbegehren und Volksinitiativen genutzt wird. Damit sind weitere technische Implikationen verbunden und Prozesse, über die man sich Gedanken machen muss. Ausgehend davon, dass für eine echte Bürgerbeteiligungsplattform eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus eintritt, kann man Versammlungen trotzdem öffentlich zur Vorstellung stattfinden lassen und diese mit der Bestätigung durch das Melderegister verbinden, ggf. wäre diese in Bürgerämtern gut angesiedelt. Trotzdem erst die Gedanken um den Gesamtprozess, dann Details.

Ich bestehe auf der Akkreditierung, weil ich der Ansicht bin, dass man nur einen Relevanz bzw. Verbindlichkeit fordern kann, wenn man die entsprechende Legitimation besitzt und die muss geprüft werden. Die Erhebung der Daten ist einerseits vom System und andererseits vom Bundesdatenschutzgesetz bzw. dem Berliner Datenschutzgesetz abhängig, es gelten andere Kriterien, weil wir nicht mehr von Parteimitgliedern reden, die als Partei den Auftrag zur Willensbildung haben.

Schlussbetrachtung

Ein System, dass zur Bürgerbeteiligung bei der Landespolitik dient, sollte mehr als 100 oder 1000 aktive Berliner beinhalten, das ist definitiv zu wenig, ich würde eine Mindestbeteiligung von 10.000 Teilnehmern voraussetzen und wenn das System nicht mehr als 100.000 Teilnehmer nach einem Jahr hat, hat man definitiv etwas falsch gemacht. Es gehört zu der Einführung eines solchen Systems auch eine entsprechende Werbekampagne, auch eine Voraussetzung.

Neben den beschriebenen Prozessen vor allem sicherstellen, dass die Bürger über die Informationen zu einem Vorgang verfügen, über den Verfahrensverlauf laufend informiert werden und sich Vorschläge im Vorgang wiederfinden lassen. Daneben müssen die Informationen auch beim Bürger ankommen, dass ist die technische Seite. Nur wer sich informieren kann, kann sich mit einem Vorgang so beschäftigen, dass man sinnvolle und bewusste Entscheidungen treffen kann. Jede weitere Plattform, die nur die Beteiligung simuliert, aber nicht zu konkreten Ergebnissen führt, die gegenüber der Legislative Relevanz hat, ist eine Plattform zu viel.

Andererseits gibt es auch ohne die Einrichtung einer elektronischen Plattform zur Bürgerbeteiligung, die ich als mittelfristig durchsetzbares Projekt ansehe – viel zu tun, man kann sich schon heute Gedanken darüber machen, wie die Bürgerbeteiligung konkret aussehen soll, welche Relevanz die Ergebnisse in welchen Bereichen haben können und welche Informationen für diese Entscheidungen erforderlich sind.

Sry für den langen Text, ich wollte damit nicht deinen Blog füllen, daher hier, das mit dem Kurzfassen muss ich noch üben und Danke für deinen Vorschlag, wie geschrieben, ich hoffe, wir können die Diskussion weiter führen im Landesverband und darüber hinaus.

Moni


Bürgerbeteiligung ohne Verbindlichkeit, Information und Transparenz?

Alles spricht von Bürgerbeteiligung und mehr Mitbestimmung – das Volk soll gefragt werden, nur die Relevanz der Antworten ist noch ungeklärt. Ideen von elektronischen Beteiligungssystemen für Bürger geistern durch die Lande, werden hier und da ausprobiert, aber was nutzt es etwas auszuprobieren, wenn Ergebnisse keine Relevanz haben?

Es ist von Beteiligungen an Entscheidungen die Rede, nur zu welchem Zweck? Welchen Einfluss hat die Antwort der Bürger auf die Entscheidung, die dann von der Politik getroffen wird, das ist die Frage, die zuerst zu klären ist. Eine Befragung im Netz ohne Relevanz, ohne Verbindlichkeit ist nicht von Interesse der Bürger getragen. Je weniger teilnehmen, desto eher verläuft sich das System im Sande. Ein Verfahren, dessen Entscheidungen man ignoriert, hat kein Ergebnis.

Ein Verfahren, dass zur Mitwirkung oder Mitbestimmung der Bürger dienen soll, ohne das Ergebnisse des Verfahrens Relevanz für zukünftige Entscheidungen haben, ist eine Simulation, wenn keine Verbindlichkeit geregelt ist.

Das gilt fürs Netz genauso wie für die Offline-Verfahrensweise. Wie schafft man diese Relevanz, Einfluss auf Entscheidungen, die von einem Maß an Verbindlichkeit getragen sind? Zunächst ist die Frage nach den Teilnehmern und deren Nachweis der Berechtigung zu prüfen, die sogenannte Akkreditierung. Das Ziel ist es zu gewährleisten, dass jeder Teilnehmer berechtigt ist, eine reale Person ist, nur einmal teilnimmt, eine mehrfache Teilnahme einer realen Person weitgehend ausgeschlossen werden kann.

Fazit: Bevor man ein Verfahren startet, muss man sich über die Tragweite der Relevanz des Ergebnisses im Klaren sein und diese verbindlich regeln.

Verzichtet man auf eine Akkreditierung oder erfolgt diese unkontrolliert nach verschiedenen Maßstäben ist die Teilnahmeberechtigung für die Gesamtheit der Teilnehmer nicht nachgewiesen und somit nicht gegeben. Eine willkürliche Teilnahme wiederum klassifiziert ein Anliegen zu einer Umfrage ohne Relevanz. Für die Akkreditierung benötigt man einen Prozess, der die genannten Ziele umsetzt, ohne Akkreditierung ist eine Verbindlichkeit oder Relevanz nicht gegeben. Je größer die Gruppe der Teilnahmeberechtigten, desto genauer müssen Akkreditierungsprozesse beschrieben werden. Verzichtet man auf eine Akkreditierung bzw. erfolgt diese unkontrolliert, läuft man außerdem Gefahr, dass Prozesse im Verfahren zur Mitbestimmung durch Gruppen massiv gesteuert werden, entweder durch Mehrfachaccounts oder durch Akkreditierung an verschiedenen Orten.

Fazit: Für ein relevantes Ergebnis ist ein Akkreditierungsprozess unverzichtbar, dieser muss so gestaltet werden, dass eine Mehrfachabgabe einer Stimme durch eine reale Person weitgehend ausgeschlossen werden kann.

Ergänzen ist hierzu noch, dass vor Start eines Verfahrens – ob nun elektronisch oder nicht – der Verfahrensprozess selbst gestaltet werden muss, womit können Teilnahmeberechtigte auf welche Weise an Entscheidungsprozessen teilhaben.

Ein anderer Schritt der parallel zur Erarbeitung eines Gestaltungs- und Akkreditierungsprozesses stattfinden muss, ist die Frage nach dem Zugang und Zugriff zu Informationen und der Transparenz der Vorgänge von Beginn des jeweiligen Themas bis zur Entscheidung, nachvollziehbar versteht sich. Ohne Informationen bzw. ohne ausreichende Informationen zum Sachverhalt ist es nicht möglich, qualitative und bewusste Entscheidungen zu treffen.

Ja / Enthaltung / Nein sehe ich nicht als ausreichend an, was ist eine Bürgerbeteiligung wert, wenn sich die Bürger nur an der letzten Entscheidung beteiligen, meiner Meinung nach nicht besonders viel, hat mehr Symbolcharakter. Entscheidungen stehen am Ende eines Vorgangs, in dessen Verlauf zunächst eine Grundlagenbetrachtung erfolgt, weiter ein Informationsaustausch, Vor- und Nachteile werden abgewogen, bis man zu einer Grundlage der Entscheidung kommt.

Das bedeutet, der Zugriff auf Grundlagen, Dokumentationen, Berichte muss gewährleistet sein, darf nicht durch Hürden begrenzt werden, wenn man Bürger beteiligen möchte. Wo Hürden und begrenzter Zugriff besteht, ist eine qualitative Entscheidung der Teilnehmer nicht möglich. Die Informationen müssen neben den Zugang eine Weiterverarbeitung zu lassen, um wiederum von Bürgerseite eigene Vorschläge und Ansichten einbringen zu können.

Eine Entscheidung ohne Zugang zu Informationen zum Vorgang selbst kann nicht qualitativ getroffen werden, ein Feedback zu den vorhandenen Informationen muss für den Meinungsaustausch gegeben sein.

Die Mitwirkung alle Teilnehmer am Sachverhalt selbst, halte ich für unerlässlich. Um Pluralismus zu ermöglichen, sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren und in das Verfahren einzubringen, somit werden vorhandene Sichtweisen dargestellt. Ein anderer Aspekt ist, dass man durch Formulierungen das eigene Anliegen positiv und andere Anliegen negativ darstellen kann, die Mittel der Sprache sind nicht begrenzt, Sprache beeinflusst uns in vielfältiger Weise. Stellt man nur von Fachexperten ausformulierte Grundlagen zur Auswahl

  • ist nicht sicher, ob Fachtermini von der breiten Masse verstanden werden
  • wird bewusst durch Wortgewandtheit das Ergebnis einer Entscheidung bereits vorweggenommen
  • wird die Auswahl an Lösungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Fazit: Neben der Gewährleistung der Information der Teilnehmer über den Sachverhalt, ist die Mitwirkung der Teilnehmer am gesamten Vorgang zum Sachverhalt entscheidend, um eine qualitativ hohe Auswahl von Lösungsmöglichkeiten zu erreichen.

Selbst wenn Relevanz, Verbindlichkeit, Akkreditierung, Zugang und Zugriff zu Information geregelt ist, ist der Moment zum Start des Verfahrens noch nicht gekommen. Ein wichtiger Punkt fehlt noch, Transparenz im gesamten Verlauf des Vorgangs. Wenn nur die Seite der Mitwirkung der Bürger transparent erfolgt, die Seite der Entscheidungsträger in Behörden, Ämtern und Parlamenten nicht nachvollziehbar ist, kann man einerseits nicht erkennen, welchen tatsächlichen Einfluss die Mitwirkung der Bürger auf die anderen am Vorgang Beteiligten hatte und man kann die späteren Entscheidungsgrundlagen nur unzureichend bewerten. Transparenz ohne Nachvollziehbarkeit, ohne dass sich die entsprechenden Informationen leicht finden lassen, ohne dass auch technische Verfahren erarbeitet werden, die die Informationen zu den Teilnehmern bringen führt dazu, dass den Teilnehmern am Verfahren grundlegende Informationen für die Entscheidung fehlen oder vorenthalten werden.

Wenn man so vorgeht, kann eine Kraft erwachsen, deren Umfang uns heute noch nicht bewusst ist. Je mehr Informationen bekannt sind, desto transparenter das Handeln ist, um so besser können Vorgänge nachvollzogen werden. Jede Auseinandersetzung bewirkt das Nachdenken über andere Wege zum Ziel oder das Überdenken des eigenen Ziels hinsichtlich seiner Folgen.

Aus dieser Überlegung heraus, sehe ich Bürgerbeteiligung eher als mittelfristiges Ziel an, auf der von mir verfolgten Agenda steht zunächst Transparenz und OpenGovernment ergänzt durch Freifunk, Hotspots und Schulungen, um die Informations- und Transparenz sowie Beteiligungsangebote auch nutzen zu können.

Wir verfügen heute weder über ausreichend Informationen zu den Vorgängen, über die wir entscheiden möchten. Die Vorgänge, die zu Entscheidungen führen, sind weder nachvollziehbar noch transparent gestaltet. Wie soll man zu bewussten, durchdachten Entscheidungen kommen, wenn Informationen unter Verschluss gehalten werden, Vorgänge in Hinterzimmern unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgesprochen werden oder ganz simpel Hürden im Zugang zur Information aufgestellt werden, in dem sie nur Offline zur Verfügung und zusätzlich gegen Gebühr zu erhalten sind.

Die Fähigkeit Zusammenhänge zu erkennen und somit auch Verflechtungen in Politik und Gesellschaft zu bemerken, ist abhängig vom Umfang der Information, die bereit steht und wie diese gestaltet ist. Wer über weitreichende Informationen verfügt, ist in der Lage Zusammenhänge, Verknüpfungen zu erkennen und daraus für sich entsprechende für eine Entscheidung wichtige Schlüsse zu ziehen. Wenn Informationen begrenzt zur Verfügung gestellt werden, ist klar, dass man nicht will, dass Zusammenhänge erkannt werden. Ohne Zusammenhänge zu erkennen, lässt man sich zu sehr an einem Aspekt binden und wird blind für anderes, ohne diese Zusammenhänge läuft man Gefahr selbst unbewusst gesteuert zu werden.

Und dennoch, obwohl Information und Transparenz gerade mal in den Kinderschuhen stecken, geistert die Forderung nach umgehender Bürgerbeteiligung auf elektronischem Weg durchs Netz und wird bei jeder sich bietender Gelegenheit von Gruppierungen, Organisationen und Parteien aufgenommen. Es ist nicht ausreichend, dass man selbst gut informiert ist, selbst Zusammenhänge erkennen kann, wenn das nicht für einen relevanten Anteil der Bürger zutrifft.

Ich möchte noch kurz auf ein bekanntes Projekt eingehen, den sogenannten 18. Sachverständigen. Ein Projekt, bei dem Ergebnisse weder Relevanz noch Verbindlichkeit besitzen, bei dem die Teilnehmer nicht über alle für die Betrachtung Informationen verfügen. Der18. Sachverständige, somit die Bürger, die sich an diesem System der Enquete-Kommission beteiligen, hat keinen direkten Einfluss, die Verbindlichkeit fehlt, weil die Legitimation nicht durch den Bundestag erfolgt ist. Die Zahlen der Beteiligung sprechen Bände, wenn man sich vor Augen führt, dass jeder sich dort beteiligen kann: https://enquetebeteiligung.de/

Dort kann jeder mitmachen, Akkreditierung hielt man nicht für notwendig, die Relevanz nicht gegeben, zusätzliche Informationen nur spärlich, überhaupt fragt doch mal in eurem nicht netzaffinen Bekannten- und Verwandtenkreis nach dem 18. Sachverständigen der Enquete-Kommission – unbekannt. Es ist ja nur ein Experiment, aber weil man die Grundlagen nicht beachtet hat, entsteht der Eindruck, ein Angebot ist vorhanden, die Bürger haben aber kein Interesse. Ich halte dieses Projekt für gescheitert, wobei das Scheitern aus den erwähnten Gründen bereits am ersten Tag des Starts absehbar. Diese Plattform ist bereits den Beteiligungstod gestorben, ihr fehlt der freie Zugang zu Informationen, ihr fehlt die Relevanz. Beim Stöbern habe ich einen Artikel aus dem letzten Jahr gefunden, http://wahl.de/blog/110131/internet-enquete-lang-lebe-der-18-sachverstaendige in dem beschworen wird, dass nur wenn die bereits vorhandenen Wege zur Beteiligung genutzt werden (Mitmachen ohne Ergebnis) man das Interesse an Beteiligung überhaupt nachweisen könne. Das ist so falsch, dass mir da einfach weitere Worte fehlen.

Mitwirken ist nur mit Information und Transparenz nicht möglich. Mir ist bewusst, dass das Verfolgen von Information, das Auseinandersetzen mit Vorgängen, das gedankliche Nachvollziehen mit einem Aufwand an Zeit verbunden ist, auch mit Informationsaustausch unter den Beteiligten. Es gibt ein paar Idealisten, die diesen Aufwand auf sich nehmen, um des Wissens willen, die Mehrheit der Bevölkerung wird man nur zu diesem Aufwand bewegen können, wenn man die Ergebnisse der Beteiligung, Mitbestimmung, Mitwirkung zu einer Verbindlichkeit gegenüber den Entscheidungsträgern führt, so dass diese die Ergebnisse nicht bei ihrem Entscheidungsprozess ignorieren können.

Bürgerbeteiligung ist ein Prozess, in diesem Prozess spielen der Zugriff und der Zugang zu Informationen, die Transparenz von Vorgängen, die Möglichkeiten der Mitwirkung bei Vorgängen sowie die Relevanz der Ergebnisse eine bedeutende Rolle. Der Prozess hat gerade begonnen, wenn wir in dieser Situation Entscheidungen mit Beteiligung gleichsetzen hat diese Form der Beteiligung ein jähes Ende.

Bürgerbeteiligung ja, mit

  • Festlegung der Relevanz und Verbindlichkeit gegenüber der Legislative der aus Mitwirkung und Mitbestimmung resultierenden Entscheidungen.
  • Akkreditierungs- und Gestaltungsprozess des Verfahrens
  • freiem Zugang und Zugriff zu Informationen und deren Weiterverarbeitung
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit in den Vorgängen die vom Beginn des Projektes bis zur Entscheidung führen
  • Offenlegung aller Grundlagen und Dokumente, die den Vorgang begleiten

Die nähere Betrachtung jedes der aufgeführten Punkte würde inklusive der Gedanken zu Umsetzung Bücher füllen, es gibt den direkten Weg Bürgerbeteiligung = Entscheidung nicht. Man kann Beteiligung auch als Gleichung ansehen, deren Gleichgewicht erforderlich ist:

Beteiligung = Verbindlichkeit + Information + Transparenz → Entscheidungen aus Mitwirkung, Mitbestimmung, Beteiligung müssen eine Relevanz haben.

Wenn ich Forderungen nach der umgehenden Einrichtung von weiteren elektronischen Systemen zur Mitbestimmung durch die Bürger lese, frage ich mich warum man den letzten Schritt vor dem zweiten geht. Das führt dazu, dass das gesamte Anliegen, die Bürger mehr in die Demokratie auf kommunaler, Landes- und Bundesebene einzubinden, beschädigt wird. Ich bin der Meinung wir brauchen keinen zweiten 18. Sachverständigen, wir brauchen eine Auseinandersetzung mit dem Prozess, was die Bürgerbeteiligung überhaupt bewirken soll und kann. Wo man diese Form sinnvoll einsetzen kann, wir brauchen die Klarheit darüber, dass Bürgerbeteiligung ohne dass die Voraussetzungen für die Teilnahme und Information nicht geschaffen sind, sich im Sande verlaufen wird. Wir brauchen die Diskussion – in welcher Form – auf welchen Gebieten – in welcher Weise Entscheidungen aus der Bürgerbeteiligung relevant gegenüber der Legislative sind.

Andererseits wie können wir es von den Bürgern verlangen, dass sie sich diesem Prozess aussetzen, wenn nicht einmal politische Vereinigungen, sprich Parteien im Innenverhältnis so handeln. Die Vereinigungen, die lt. Parteiengesetz den Auftrag der politischen Willensbildung haben, haben diesen Prozess inkl. Relevanz, Information und Transparenz wenn überhaupt begonnen, noch nicht abgeschlossen. Vielleicht fängt man an dieser Stelle an und sieht für die Bürger als nächstes Ziel die Umsetzung von Informationsfreiheit und Transparenz als entscheidendes Kriterium an, damit diese sich an den bereits vorhandenen Möglichkeit qualitativ besser beteiligen können.