Beteiligung geht über alles
Bei Entscheidungen möglichst viele zu beteiligen, ist eine der Grundforderung der Piratenpartei, ein Mehr an Demokratie. Im übrigen nicht nur der Piraten, auch andere meist in der Opposition befindlicher Parteien verfolgen dieses Ziel. Und seit dem Beteiligung in Mode gekommen ist, sind auch die großen Volksparteien dem nicht mehr so abgeneigt. Die Piraten möchten sich hier ungern die selbst definierte Vorreiterrolle wegnehmen lassen, Online-Mitbestimmung als Erfolg an die Piratenpartei binden.
Im Vordergrund jeder bisherigen Diskussion stand die Beteiligung, an ihr wurde alles festgemacht, mit dem Ziel möglichst niemanden auszuschließen, jeden Wunsch möglichst aufzunehmen und zu einem Konsens zu gelangen. Nicht im Fokus
- welche Auswirkungen Relevanz und Verbindlichkeit der Entscheidungen im Innenverhältnis der Piratenpartei haben,
- in welchem Maß Verantwortung für die Verbindlichkeit der Entscheidungen für den einzelnen Teilnehmer besteht.
Der Bundesparteitag hat gezeigt, dass scheibchenweise Themen zu klären, nicht zum Erfolg führt. Dieser Blogbeitrag handelt von der Satzungsänderung gem. § 16 der Piratenpartei Deutschland, den X011-Beschluss werde ich in einem separaten Blogbeitrag genauer betrachten, das eine oder andere Mal aber auf Zusammenhänge gerade im Bezug auf die Verbindlichkeit hinweisen.
Das Wundermittel zum Wecken der Partei
Die Umfragen im Keller, die Mutlosigkeit und Lethargie in der Piratenpartei um sich greifend, musste ein Wundermittel her. SMV – Ständige Mitgliederversammlung sollte dann den anderen politischen Mitbewerbern zeigen, dass die Piraten dann doch anders sind. Ein Erfolg wurde herbei gesehnt, obwohl das Thema durchaus kontrovers in der Piratenpartei diskutiert wurde. Um einen greifbaren Erfolg möglichst noch vor der Wahl zu beschließen wurde der Fokus auf zwei Sachverhalte gelenkt:
- Erst sollte das OB der SMV beschlossen werden, dass WIE weitgehend ausgespart werden
- Ein Konsens sollte gefunden werden, der eine Mehrheit auf dem folgenden Bundesparteitag sichern sollte
- Das Wie sollte auf einem folgenden Bundesparteitag beschlossen werden, die Diskussionen bis dahin weitergeführt werden.
Ich habe diesen Weg nicht für richtig erachtet, da für mich das OB untrennbar mit dem WIE verbunden ist. Die Möglichkeit verbindliche Entscheidungen zu beschließen, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass sie den Maßstäben einer Überprüfbarkeit offener elektronischen Abstimmungen entsprechen, ist für mich unvorstellbar. Diese Maßstäbe besagen, dass die Teilnehmer prüfen können, ob andere Teilnehmer im System natürliche Personen sind und nur eine Stimme im System abgeben. Die Auswirkungen einer Verbindlichkeit ohne gleichzeitig Manipulationen im System nachweisen bzw. widerlegen zu können, sind mir nur zu bewusst. Aber ich habe gegen Mauern geschrieben, Teilerfolge verbuchen zu können, war dann wichtiger als sich dem Gesamtkomplex zu stellen, weil hier kein Konsens erkennbar war. Den kleinsten gemeinsamen Nenner wollte man finden, den möglichen Konsens. Am Ende steht eine Entscheidung, die wohl kaum einer wollte, der ernsthaft eine SMV befürwortet, aber sie ist beschlossen. Die Entscheidung umfasst eine Satzungsänderung mit einer Entscheidungsordnung, letztere wurde als einfacher Beschluss des Bundesparteitages gefasst.
Wenn man von zwei Fronten in der Diskussion der Überprüfbarkeit spricht, dann kann man diese wie folgt definieren
- diejenigen die Beteiligung wollten, aber nicht die Verantwortung dafür persönlich tragen, so dass die Entscheidung nicht auf den einzelnen Teilnehmer zurückverfolgt werden kann
- die anderen, die es als Voraussetzung für jede Form der Verbindlichkeit ansahen, dass man die Verantwortung für eigene Entscheidungen übernimmt. Dabei betrifft die Übernahme der Verantwortung einen längeren Zeit, so dass manipulierte Ergebnisse nachgewiesen werden können bzw. auch widerlegt werden kann, dass ein manipuliertes Ergebnis vorhanden war.
Die große Wundertüte X011
Ich dachte nicht, dass sich meine Befürchtungen, das OB vom WIE zu trennen so schnell bewahrheiten würden, am Ende wurde mit dem Beschluss X011 – mit der Entscheidungsordnung – ein wahlcomputerähnliches System beschlossen, das Online-Abstimmungen verbindlich ermöglichen soll. Beschlossen, durch das höchste Organ, dem Bundesparteitag, das der Piratenpartei Deutschland zur Verfügung steht. Von vielen unbeachtet, war es dann doch eine Überraschung, dass abseits der rund um die SMV laufenden Diskussionen und Anträge sich ein anderer Antrag, mit einem anderen Konzept, eben nicht ständig, sondern einzeln Entscheidungen zu beschließen, in den Vordergrund geschoben hat. Ob es nun an der Formulierung lag, sich Basisbefragung mehr als harmlos anhört, der Antrag wurde als nicht gefährlich eingestuft, obwohl er – wenn man ihn so betrachtet, wie er geschrieben ist – unter anderem ermöglicht, mit weit weniger Beteiligung als an einem Bundesparteitag verbindliche Entscheidungen für die gesamte Partei zu treffen. Dieser Satzungsänderungsantrag, mit dem Namen Basisentscheid und Basisbefragungen wurde auf dem letzten Bundesparteitag beschlossen.
Aber damit nicht genug, die sogenannte Entscheidungsordnung – also das WIE – wurde gleich mitgeliefert. Die Piraten, die sich zuvor stritten,
- ob sie Satzungsänderungsanträge mit oder ohne Liquid Democracy, also Übertragung von Stimmgewicht auf Teilnehmer annehmen,
- ob sie Entscheidungen mit Verantwortung gem. dem Prinzip der Überprüfbarkeit mit Verbindung Teilnehmer zum Account oder unter Pseudonym treffen,
- ob sie für geheime Abstimmungen Regelungen brauchen oder diese ausgeschlossen werden
nahmen diese bis dato nicht diskutierte Entscheidungsordnung an, ohne überhaupt im entferntesten zu wissen, was sie da angenommen haben. Das denke ich mir nicht aus, das lässt sich ganz leicht an allen Diskussionen auf verschiedenen Kommunikationsebenen etc. nachvollziehen. Mit anderen Worten haben die Piraten in Neumarkt eine Wundertüte beschlossen und auf dem Nachhauseweg und folgenden Tagen nachgeschaut, was in der Tüte steckt.
Damit hat sich mein Alptraum erfüllt, den ich in meinen Blogbeitrag beschrieben haben, die Piraten haben ein System beschlossen, dass verbindliche Entscheidungen ermöglicht, ohne dass Manipulationen nachweisbar sind. Jede beschriebene Online-Lösung in X011 geht davon aus, dass eine Trennung zwischen Mitglied und Account vollzogen wird und somit nicht mehr nachvollziehbar ist, ob ein Teilnehmer im System eine natürliche Person ist und ob der Teilnehmer nur einmal seine Stimme abgegebene hat.
Bewusst oder unbewusst Entscheidungen treffen
Ausgehend davon, dass jeder die Möglichkeit hat, vor Beschluss einen Antrag zu lesen, zu verstehen ist mir unverständlich, wie mehr als die Hälfte der bei dieser geheimen Abstimmung noch Anwesenden für den Antrag X011 stimmen konnten. Es gab Erklärungen, eine unverständlicher als die andere, man könne die Entscheidungsordnung ja ändern, man könne damit letztendlich eine Ständige Mitgliederversammlung beschließen, man könne damit auch das System überprüfbar machen und so weiter. Ja, kann man, wenn man dafür die beschlossene Entscheidungsordnung nutzt, wenn man bewusst eine verbindliche Entscheidung trifft, deren Manipulation nicht nachzuweisen ist und was interessanter ist, auch nicht widerlegen kann. Ich kann nicht in Worte fassen, wie mich diese Entscheidung und die folgenden Bewertungen und Relativierungen getroffen haben.
Nein, ich mach den Antragsteller nicht dafür verantwortlich – jeder hat das Recht (mit vier anderen) Anträge zu stellen. Wer Entscheidungen trifft, ohne sich über deren Folgen klar zu sein, also eher unbewusst, geht auch davon aus, dass er keine Verantwortung dafür trägt, die Hand samt Stimmzettel bei der Abstimmung zu heben oder eben ein Kreuz auf einem Zettel bei geheimer Abstimmung zu malen. Bewusst eine Entscheidung zu treffen, setzt voraus dass man sich mit dem Inhalt und den Folgen des Beschlusses auseinandersetzt. Mag jeder selbst entscheiden, ob dies eine bewusste oder unbewusste Entscheidung war, ich gehe von einer unbewussten aus, das schmälert aber nicht deren Verbindlichkeit.
Zurück zur Entscheidungen die die Piratenpartei Deutschland in Neumarkt mit der Änderung der Satzung getroffen hat.
SÄA003 – Basisentscheid und Basisbefragung
Vorneweg man kann diesen Teil der Satzung heilen, wenn sich die Piraten auf dem folgenden Bundesparteitag dazu entschließen, den Basisentscheid auf die Funktion einer Urabstimmung und diese nur Offline einzuschränken. Das auch dies einen umfangreichen Aufbau einer hierarischen Struktur erfordert und somit keine Lösung von heute auf morgen ist, ist unbestritten, wenn man den Grundsatz der Gleichheit der Abstimmung somit der Gleichheit der Voraussetzungen für die Mitglieder an dieser Form der Abstimmung teilzunehmen, beachtet.
Welche Legitimation – Welche Relevanz?
Mit der beschlossenen Satzungsänderung wurden Abstimmungen eingeführt,
- die an kein Organ der Piratenpartei gebunden sind.
- Basisentscheid sowie die Basisbefragung definiert sich nicht selbst als Satzungsorgan,
- es wurde keine Änderung, Ergänzung in der Satzung nach § 9 der Satzung gefordert wird, in der die Satzungsorgane definiert werden.
Somit hängen diese Form der Abstimmungen in der Luft und allein davon, dass nun in der Satzung steht, dass “die Entscheidungen den Entscheidungen eines Bundesparteitages gleichwertig sind”, sind sie es von allein nicht. Gleichwertig würde bedeuten, dass diese Entscheidungen wie Entscheidungen des oberstes Organs der Piratenpartei, dem Bundesparteitag behandelt werden, auch wenn sie dort nicht beschlossen werden. Widersprüchlich dürfte zu dieser Formulierung noch das geringste Gegenargument sein, Ungültigkeit, weil nicht mit dem PartG vereinbar, trifft es wohl eher.
Also was passiert nun mit den Ergebnissen aus dem Basisentscheid, also allen Entscheidungen, die nicht dem Bundesparteitag ohnehin vorbehalten sind?
- Wer muss sich weshalb an diese Ergebnisse halten?
- Welche Relevanz haben diese Basisentscheid für andere Organe?
- Welche Auswirkungen hat die Verbindlichkeit für die Mitglieder der Piratenpartei?
- ist der Bundesvorstand verpflichtet für jede dieser Entscheidungen das Wie zu prüfen und diese ggf. umzusetzen?
Wenn Vorstand verantwortlich sein soll, wie in der Entscheidungsordnung beschrieben, hat er die Kapazität dafür, klar kann man wieder ein Volk von Beauftragten rekrutieren, aber wofür?
Ein Halbsatz im § 16, Abs. 3 lässt das Problem der Legitimation und der fehlenden Zuordnung zu einem Satzungsorgan noch deutlicher werden „Der Bundesparteitag soll die bisher nicht abgestimmten Anträge behandeln.“ Mit anderen Worten die für einen Basisentscheid oder eine Basisbefragung gesammelten Anfragen werden von einem nicht existierenden Organ, dann wohl in Verantwortung des Vorstands in die Tagesordnung des Bundesparteitages eingebracht. Und dann? Nichts. Es gibt kein Organ, keine Entscheidung, die dem Bundesparteitag dem höchsten Organ vorschreiben könnte, was behandelt wird. Unter Einbindung der Entscheidungsordnung wird noch deutlicher, dass durch die Begrenzung der Anzahl der Basisentscheide sich bei Befolgung dieses „Vorschlages“ nichts am Chaos der Bundesparteitage ändern würde. Aber eigentlich ist der Satz vollkommen überflüssig, weil ohnehin nicht umsetzbar.
Programm oder nicht / Satzung dann aber doch, oder wie?
Lt. Satzung der Piratenpartei Deutschland § 12, Abs. 3 gelten § 12 Abs. 1 und Abs. 2 auch für Änderungen des Programms. Sie sind damit zwar nicht unbedingt ausschließlich an den Bundesparteitag gebunden, aber das Quorum von 2/3 der Mitglieder der Piratenpartei Deutschland für eine Änderung der Satzung bzw. des Programms lässt sich nicht durch einen einfachen Beschluss, den die Entscheidungsordnung X011 darstellt, außer Kraft setzen. Die Satzung hat Vorrang. Ich habe eindeutige Zweifel, dass dieses Quorum erreicht werden kann.
Also was bleibt?
- Empfehlungen per Basisbefragungen, ungeklärt ob diese den Status eines Positionspapiers erreichen
- verbindliche, organisatorische Entscheidungen, deren Relevanz durch den fehlenden Status oder Vergleichbarkeit als Satzungsorgan unklar bleibt
- verbindliche politische Entscheidungen, wo das bestehende Programm Lücken lässt oder eine Auslegung bietet, eine spezielle Entscheidung zu treffen, also diese aus dem Programm abzuleiten, deren Relevanz weiterhin ungeklärt ist.
Punkt 1 ändert an der Programmlage der Piratenpartei nichts, ein Beschluss des Bundesparteitages ist nach wie vor erforderlich. Die Ergebnisse sind nicht näher definiert. Punkt 2 und 3 bedeuten Verbindlichkeit, gerade weil deren Relevanz nicht geklärt ist, kann dies alles oder auch wenig bedeuten. Unbestritten ist aber die Verbindlichkeit und somit die Möglichkeit, dass das Ergebnis des Basisentscheides von den Mitgliedern der Piratenpartei eingefordert werden kann bzw. von Mandatsträgern als Empfehlung angesehen wird und von Amtsträgern der Piratenpartei als verbindliche politische Position. Über diese Auswirkungen der Verbindlichkeit, somit über diese Auslegung der Relevanz wurden sich keine Gedanken gemacht.
Teilnahme an Basisentscheid / Basisumfrage und an was noch?
Lt. Satzungsänderung § 16 Abs. 2 ist teilnahmeberechtigt, wer sich persönlich identifiziert und stimmberechtigt ist. Um Teilnehmer zu werden, muss man sich anmelden. Weitere Auskunft zur Akkreditierung und zur Anmeldung enthält die Satzungsänderung nicht. Im folgenden wird nicht mehr zwischen Teilnahmeberechtigten und Teilnehmern unterschieden. Gerade, wenn es über Informationsprozesse geht, gelinde gesagt, nicht nachvollziehbar ist, weil das bedeuten würde, dass für Teilnahmeberechtigte und Teilnehmer unterschiedliche Informationspflichten bestehen.
In den folgenden Absätzen bewegt sich der Basisentscheid bzw. die Basisbefragung weg vom Grundsatz lt. Abs. 1 mit dem Basisentscheid nur einen Beschluss zu fassen. Neben Quoren, Zusammenfassung von artverwandten Anträgen wird in der Satzung eine für alle Teilnehmer zugängliche Debatte sowie eine angemessene Vorstellung des Antrages gefordert. Die Möglichkeiten diese Bedingung zu erfüllen dürften in einem Bundesparteitag oder in einem Plattform im Netz liegen. Da es mehr als unwahrscheinlich ist, jeden Monat einen Bundesparteitag durchzuführen bleibt eine Online-Plattform übrig. Das heißt, dass sich dann auch jeder Teilnehmer, der an einer möglichen offline Abstimmung teilnehmen möchte, sich auf einer online betriebenen Plattform anmelden muss, um an einer Debatte teilzunehmen und sich entsprechend informieren zu können, inkl. Akkreditierung. Spätestens hier wird klar, dass dieser Antrag in keinem Fall einen reinen Offline-Betrieb ermöglicht. Es muss eine Verbindung zwischen Account im Online-Betrieb der Plattform und der Stimmberechtigung einer möglichen Offline-Abstimmung per Urne erfolgen, sonst könnte diese Bedingung nicht als erfüllt betrachtet werden. Was hinter dem Gummibegriff „zumutbar“ zu verstehen ist, erschließt sich aus der Satzungsänderung nicht und würde bei Umsetzung wohl die Schiedsgerichte beschäftigen.
Entweder Urne oder Wahlcomputer ?
Prinzipiell habe ich nichts gegen Abstimmung per Urne und Stift, wenn jedem Teilnahmeberechtigten die gleichen Möglichkeiten zur Teilnahme offen stehen. Abgesehen von der Anmerkung bezüglich der für alle zugänglichen Debatte bedeutet dies
- einen Aufbau einer Hierarchie mit Bezirks- und Kreisverbänden. Es ist in den Flächenländern für die Mitglieder nicht zumutbar, dass sie in die „Landeshauptstadt“ oder einen anderen Sitz der Piratenpartei reisen, um an einer Urabstimmung teilzunehmen, während sich beispielsweise alle Großstädter mehr oder weniger wegen den vor Ort vorhandenen Wahlurnen oder guter Verkehrsbedingungen entspannt zurücklegen können.
- personellen Aufwand – es geht vor Ort nicht ohne einen Wahlleiter und mehrere Wahlhelfer
- das Wahllokal über den gesamten Zeitraum der Urabstimmung für Wahlbeobachter neben den Teilnahmeberechtigten selbst offen stehen muss
- die Form der Akkreditierung und deren Prüfung vor Ort geregelt werden muss
- bei einer Abstimmungszeit von über 12 Stunden, ist das Vorhaben unzumutbar für Helfer und Wahlleiter sowie Wahlbeobachter wird.
Wenn ich mir so die Piratenlandschaft anschaue, dürften wir 2015 mit dem Aufbau einer dezentralen Struktur für dezentrale Urnenabstimmungen fertig sein, wenn auch tatsächlich diese Hierarchie entsteht. Das mit der Hierarchie wollten wir ja nicht, aber wie wollten auch keine Wahlcomputer.
In Abs. 5 wird zumindest nicht ausgeschlossen, dass mit Online mit dem Basisentscheidung oder Basisbefragung ein wahlcomputerähnliches System ermöglicht wird. Das geheime Abstimmungen und Wahlen nur per Urne durchgeführt werden, ändert daran nichts, dass ist ohnehin im Netz nicht möglich. Es geht und es ging immer um die Überprüfbarkeit offener elektronischer Abstimmungen im Netz. Was nicht ausgeschlossen wird, kann durch die Entscheidungsordnung geregelt werden.
Mit dem Beschluss über X011 wurde ein wahlcomputerähnliches System für die Online-Abstimmungen, also für offene elektronische Abstimmungen, in der Piratenpartei etabliert. Ohne diesen Beschluss wäre ein Betrieb nach Heilung der Unstimmigkeiten in der Satzungsänderung möglich. Für alle, die beim Wort Überprüfbarkeit an die Decke springen,
- sofern für die Teilnehmer eine Verbindung von Account und Mitglied außerhalb des Abstimmungssystem besteht,
- diese sich also öffentlich akkreditieren, ihren bürgerlichen Namen mit einem Pseudonym benennen, das dann im System verwandt wird
- die Akkreditierungsunterlagen dann wieder allen Teilnehmern zur Einsicht und Prüfung der Teilnahmeberechtigung und Nutzung offen stehen
kann man von einem überprüfbaren System sprechen. Also auch der zweite heiß diskutierte Punkt wäre mit einem leichten Umweg, der in Berlin schon seit 2011 diskutiert wird, möglich.
Der Satz „bei pseudonymisierter Abstimmung kann jeder Teilnehmer die unverfälschte Erfassung seiner eigenen Stimme im Ergebnis überprüfen und nachweisen“ bedeutet
- für sich allein keine Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen (die geheimen Abstimmungen werden ja mittels Urne durchgeführt -zumindest das ist klar).
- Wenn man nur sein eigenes Ergebnis, also dass was angezeigt wird, überprüfen kann, kann man keine Rückschlüsse über Manipulationen im System ziehen.
- Wenn jeder (und nicht jeder kontrolliert) nur die eigene Abstimmung im Sichtfeld hat, bleiben sogenannte Sockenpuppen ohnehin unerkannt.
- Bei fehlender Kontrolle kann eine Übernahme eines Accounts genauso unbemerkt bleiben, weil ja ohnehin niemand weiß, wer sich dahinter verbirgt.
Bei einer entsprechenden Entscheidungsordnung mit offener Akkreditierung und Bekanntheit der Verbindung Teilnehmer Pseudonym im System wird auch nicht gegen diese Satzungsänderung verstoßen, weil dann auch erfüllbar ist, dass jeder seine abgegebene Stimme im System kontrollieren kann. Aber das ist alles blanke Theorie und eben auch kein Weg zu SMV, mehr ein Lavieren und wenn ohnehin jederzeit die Geschäftsordnung derart geändert werden kann, wird es kein System, keine Plattform, keine Software schaffen, die dann jeweils geltenden Bedingungen der Entscheidungsordnung zu erfüllen.
Die Grundsätze über das WIE müssen in der Satzung verankert werden, die Entscheidungsordnung oder auch Geschäftsordnung wäre sonst ständigen Änderungen unterworfen, die jeweils eine technische, rechtliche und Anpassung an Datenschutz- und Nutzungsbedingungen erfordern. Also theoretisch möglich, heißt nicht praktisch umsetzbar.
Praktisch muss man entweder den nächsten Bundesparteitag abwarten und eine andere beschließen oder und das ist die große Falle, mindestens einmal die gültige Entscheidungsordnung zur eigenen Änderung benutzen. Das ist das Stöckchen, über das leider wie man an den Rückmeldungen der Piraten sieht, die sie überhaupt ändern wollen, nur allzu gerne springen. Eben das Mittel zum Zweck nutzen, nur wenn einmal benutzt, heißt es, man akzeptiert es. Wenn es nicht bei der einen Nutzung bleibt oder man dann doch nicht die erforderlichen Mehrheiten erreicht, wird das System schnell etabliert. Ich springe nicht über das Stöckchen, für mich hat es Ausmaße wie ein Baumstamm, auch wenn ich die Überprüfbarkeit will, ist die vorhandene Entscheidungsordnung für mich kein Mittel zum Zweck.
Letztendlich entscheidet das WIE einer Entscheidungsordnung oder auch einer Geschäftsordnung darüber ob ein System ein Wahlcomputer ist oder nicht. Durch den Beschluss X011 haben wir ein wahlcomputerähnliches System, dass Mitglied = Teilnehmer von seinem Account trennt und anschließend den Mitgliedern weismachen will, dass diese Trennung nicht vorhanden ist bzw. wieder zweifelsfrei verbunden werden kann. Die Mitglieder können somit nicht nachvollziehen, ob hinter einem Account im System, der zukünfitgen Online-Plattform eine natürliche Person steckt und ob jeder Teilnehmer nur über einen Account, somit eine Stimme verfügt.
Keine SMV – aber eine Erfolgsgeschichte?
Die Piraten haben keine SMV – keine ständige Mitgliederversammlung beschlossen, weil der Basisentscheid oder die Basisbefragung nicht von einer ständigen Entscheidungsform ausgeht. Die Satzungsänderung ermöglicht bei entsprechenden Korrekturen im Satzungstext Urabstimmungen mittels dezentraler Wahlurne. Aber auch nicht gleich, weil dafür die Struktur nicht vorhanden ist. Es wurde eine maximal auslegbare und von Fehleinschätzungen durchtränkte Entscheidungsordnung beschlossen, die die Verantwortung komplett an Bundesvorstand über das wirkliche WIE abschiebt, weil die Mitglieder selbst sich nicht entscheiden können oder wollen und dann lieber einer Wundertüte vertrauen, als sich selbst.
Ich bin wieder an der Stelle, an der ich mir sage, ich hätte so gern unrecht gehabt mit meiner Einschätzung, dass den Fokus einer Entscheidung auf das OB ohne auf das WIE einzugehen, zu legen, Tor und Tür für ein System öffnet, dass nicht den Vorstellungen entspricht, die man erreichen wollte. Auch dass das Streben nach Konsens am Ende denjenigen nutzt, die die entgegengesetzte Vorstellung des WIE von offenen elektronischen Abstimmungen verfolgen, ist mir seit längerem klar. Die Entwicklung führt für mich nur rückwärts, ein vorwärts kann ich nicht erkennen, nicht einmal der Status Quo bleibt erhalten.
Mit der Beschluss der X011 haben die Piraten in Neumarkt und somit auch die Piratenpartei Deutschland mir ganz deutlich gezeigt, dass sie Verbindlichkeit ohne Überprüfbarkeit und somit ohne eigene Verantwortung wollen. Die Art der verantwortungsvollen Beteiligung, wie ich sie mir vorstelle, ist nicht erwünscht. Verantwortung tragen nicht Mitglieder, sondern nur Amts- und Mandatsträger, nur Entscheidungen ohne Verantwortung zu treffen, ist das die Demokratie, die wir in unserem Programm versprechen?
Schockierend ist für mich, dass in der Pressemitteilung zu der Entscheidung über diese Satzungsänderung samt Entscheidungsordnung jegliche Umsetzungsprobleme oder rechtliche Unwägbarkeiten einfach verschwiegen werden. Der Basisentscheid auf der Online-Ebene entwickelt sich zur Erfolgsgeschichte der Piratenpartei, das meine ich nicht positiv. Wer in Berlin wohnt oder die dortigen Skandale verfolgt, weiß das Erfolgsgeschichte mittlerweile ein andere Beschreibung für ein hohes Maß an Selbstüberschätzung gepaart mit Blindheit gegenüber allem, was das Projekt gefährden könnte, ist. Mir fehlt die Ehrlichkeit und sich selbst zu belügen, ich weiß nicht ob das was bringt.
Am Ende möchte ich betonen, dass ich weder den Antragstellern noch den Entwicklern der hierzu beabsichtigten Software Vorwürfe machen werde. Antragsstellung ist ein Grundrecht in einer Partei, eine Software bestimmt nicht das System, die Rahmenbedingungen des Systems bestimmen dessen Einsatz. Es geht somit nicht um eine Software, es geht um die Bedingungen für die Durchführung von Online-Abstimmungen. Software ist leicht austauschbar, Satzung ist es nicht.
Im nächsten Teil werde ich mich mit der Entscheidungsordnung lt. X011 beschäftigen.